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Neue Studien- und Prüfungsordnungen an der Fakultät 5

Im Rahmen einer großangelegten Überarbeitungswelle werden derzeit sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen für Bachelor und Master an der Fakultät 5 neu gefasst. Notwendig wurde dies aufgrund von Änderungen in übergeordneten Regelungen. Dazu zählt auch die sogenannte 25% Regel, die bereits 2015 vom Akademischen Senat beschlossen wurde. Man ist halt nicht überall so schnell mit der Anpassung.
Hier soll kurz vorgestellt werden, was in den neuen Ordnungen generell drinsteht. Für Details siehe Übersicht der Änderungen in den einzelnen Studiengängen.

Im §1 ist der Geltungsbereich geregelt. Nicht weiter spannend, die Ordnung gilt für den jeweiligen Studiengang.

In §2 ist geregelt, wann die neue Ordnung in Kraft tritt, wann die alte StuPO außer Kraft tritt und welche Übergangsfristen gelten. Hier wurde von der Ausbildungskommission für den Übergang festgelegt, dass es immer doppelte Regelstudienzeit plus zwei Semester gibt, ab in Kraft treten der neuen Ordnung. Ebenso wurde festgelegt, dass ein Wechsel in die neue StuPo in diesem Zeitraum jederzeit möglich ist. Nach Außer Kraft treten der alten Ordnung werden die restlichen Studis automatisch umgeschrieben.
Leider sah das Prüfungsamt die Frist nicht so gerne, weil es mehr und länger Arbeit macht und die andere Studiliste in der AK und im Fakultätsrat hat dann spontan mal eben beantragt, die Frist nur noch auf drei Semester zu setzen. Das ist so dann auch gegen unsere Stimmen durchgekommen.

§3 Regelt die jeweiligen Studienziele und ist meist sehr viel Prosa, was denn alles so im Studiengang drankommt.

§4 legt die Regelstudienzeit fest und dass das Studium in dieser studierbar ist. Kann man halt so festlegen. Muss nicht mit der Realität übereinstimmen. Auch die Anzahl an Leistungspunkten für den Studiengang wird hier festgelegt.

§5 ist dann wirklich interessant, denn hier wird der Aufbau des Studiums mit den Bereichen beschrieben und auch welche Punktzahlen in welchem Bereich erbracht werden müssen. Pflichtmodule werden hier auch festgelegt. Die Konkreten Module werden dann im Anhang, der Modulliste, aufgeführt.

§6 und §7 Regeln einfach nur, was denn der Abschluss des Studiums ist und was dafür zu tun ist.

§8 Umfasst dann die berühmte 25% Regel, indem festgelegt wird, welche Modulnoten in die Endnote mit eingehen. Dazu gibt es nach ewigen Diskussionen einen Standardblock für die Fakultät 5, dass automatisch die 25% schlechtesten Modulnoten nicht in die Endnote eingehen. Abzüglich ohnehin unbenoteter Module. In den Bachelorstudiengängen wird hier auch die Freiversuchsregelung im ersten Semester ermöglicht.

§9 regelt die Abschlussarbeit und wer diese prüfen darf. Dabei gibt es eine neue Regelung zur Verlängerung der Abgabefrist, die von der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft kommt.

§10 regelt noch mögliche Prüfungsformen für die Module und das Kompensationsprinzip bei Portfolioprüfungen.

Die Anhänge umfassen die Modulliste mit den Bereichen des Studiengangs. Weiterhin enthalten sie einen oder mehrere exemplarische Verlaufspläne, die nur nachweisen sollen, dass tatsächlich ein Studium in der Regelstudienzeit möglich ist. Und dort wird ein Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt empfohlen. Alles nicht verbindlich, außer der Modulliste.

Mehr steht in solch einer Ordnung nicht drin. Alles andere regelt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung.

Bis auf die §§ 3 und 5 und die Anhänge sind das eigentlich nur Formalien und endlich nach langen Debatten so weit fest, dass sie für alle Ordnungen gleich lauten sollen. Es muss also nur noch über die Studieninhalte und den Aufbau der Studiengänge gesprochen werden.

Also ruhig mal in der eigenen StuPo lesen, auch wenn die neuen Ordnungen noch nicht fertig sind. Die Ersten neuen StuPOs sollen zum Sommersemester 2018 in Kraft treten. Der Rest folgt.

Als Beispiel seien hier die Entwürfe für die neues StuPOs Master Planung und Betrieb im Verkehrswesen und den Bachelor Maschinenbau genannt.

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