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Auslaufen der Diplomstudiengänge

Auslaufen der Diplomstudiengänge

Die Diplomstudiengänge der TU sollen demnächst abgeschafft werden, endgültig, dazu will die TU eine sogenannte Auslaufsatzung beschließen.
Der bisher vorliegende Entwurf sieht folgendermaßen aus: Auslaufsatzung_Entwurf_2 Im Anhang dazu werden die Fristen für die letztmalige Prüfung in einem Studiengang festgelegt.
Der Anhang ist noch nicht fertig, da noch nicht alle Fakultäten darüber beschlossen haben, auch ändern sich die Daten von TU Seite aus noch gelegentlich.

Das klingt alles unheimlich kompliziert.
Im Grunde ist es ganz einfach. Es wird dieses Datum festgelegt. Danach ist keine Diplomprüfung mehr möglich.
Ende.

Die TU vertritt nun die Meinung, dass man ja wenn man einen Prof. findet trotzdem sich noch freiwillig prüfen lassen kann und ein Diplomabschluss möglich wäre.
Dies wird durch ein Rechtsgutachten widerlegt, dass der AStA in Auftrag gegeben hat.
Von der TU liegt bisher keine Rechtsmeinung vor, nur die Aussage vom Leiter des Prüfungsamtes.
Die Rechtslage ist also mindestens umstritten.

Für Euch heißt das ganz konkret:
Die TU sagt ihr könnt auch nach dem Datum einen Abschluss machen.
Der AStA und ein Rechtsanwalt bezweifeln dies. 

Die Freitagsrunde, die INI der Informatiker und E-Techniker hat eine Umfrage unter allen Diplomern auf die Beine gestellt um herauszufinden, was die Gründe für die Lange Studiendauer sind, und das mit belastbaren Zahlen zu untermauern.
Wer noch nicht dran teilgenommen hat, kann dies hier tun.
Die bisherigen Ergebnisse der Umfrage gibt es hier zu sehen.


Nun zu den Entwicklungen bis zum Beschluss der Fristen im November 2012:

Die Ausbildungskommission der Fakultät 5 hat am 16.04.2012 getagt und als Frist zur letztmaligen Prüfung für die Diplomstudiengänge der Fakultät (Maschinenbau, Psychologie, PI, Verkehrswesen) den 30.09.2016 beschlossen.
Es war eine lange, kontroverse und teilweise recht unangenehme Diskussion. Wir konnten uns aber immerhin mit der Fristsetzung für die letzten Immatrikulierten; Doppelte Regelstudienzeit plus ein Semester durchsetzen.
Der Beschluss der AK hat für den Fakultätsrat nur empfehlenden Charakter, aber da der Dekan, Herr Meyer, zugesichert hat, dass das Dekanat den Beschluss so übernimmt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass im FakRat ähnliches beschlossen wird.
Dennoch, kommt zahlreich zum FakRat am 18.04.'12 um 14 Uhr im H 4105.

An der Fakultät 3 geht die Entscheidung ebenfalls am Mittwoch in den Fakultätsrat.
Dort wird es wohl wesentlich heftigere Diskussionen geben, da es dort keine AK-Sitzung gab.
Geht also hin und unterstützt Eure Gremienstudis.
Fakultätsrat 3 am 18.04.'12 14:15 Uhr im BA 316/317.

Danach müssen die Entscheidungen noch durch die zentralen Gremien, Kommission für Lehre und Studium und Akademischen Senat.
Die nächste Sitzung des AS ist am 23.05.'12 um 13 Uhr im H 1035.

Um die Position der Studis zu unterstützen wird es demnächst einige Informationsveranstaltungen geben.
Haltet die Augen nach Ankündigungen offen.

Die Fakultätsräte der Fakultäten 3 und 5 haben heute beschlossen, die Frist auf die doppelte Regelstudienzeit für die letztmals eingeschriebenen Diplomer festzusetzen.
Das heißt für die Studiengänge Maschinenbau, PI, Verkehrswesen und Psychologie als Datum der letztmaligen Prüfung den 30.09.2016.
Für die Studiengänge EVT, Biotechnologie, LMT, Werkstoffwissenschaften, Gebäudetechnologie und Technischer Umweltschutz ist die Fakultät noch am ermitteln, welches Datum denn dann herauskommt. Man darf gespannt sein.

Der Akademische Senat hat das Thema am 02.05. doch nicht auf der Tagesordnung gehabt.
Es waren noch nicht alle Termine der Fakultäten eingegangen, da an der Fakultät 2 ein Statusgruppenveto durch die Studis erfolgte.
Das Ganze wird also am 23.05. auf der Sitzung behandelt werden.
Die Kommission für Lehre und Studium (LSK) hat sich für längere Fristen ausgesprochen.
Der AS ist allerdings nicht daran gebunden und hat die Empfehlungen in der Vergangenheit auch öfter übergangen.

Am 15.05.'12 wird in der LSK nocheinmal darüber beraten.
Vor allem geht es um die Fristen der Studiengänge an den Fakultäten 4, 6 und 7.
Dort gibt es immernoch Probleme eine Studifreundliche Regelung durchzubringen.
Die bisherigen Termine gibt es inzwischen auch als Übersicht für die gesamte TU.
Da wird sich hoffentlich noch einiges Ändern.

Es gibt jetzt auch einen Termin für eine Informationsveranstaltung.
Der AStA lädt am 23.05. ein, sich zu informieren und auszutauschen, wie es in dieser Frage weitergeht.
23.05. - 11:30 Uhr im H 3503 (ehem.Bibliothek)

Die LSK hat inzwischen getagt und die Fristen für alle Diplomstudiengänge auf mindestens doppelte Regelstudienzeit angepasst.
Der Beschluss sieht so aus.
Es ist auch das zweite Rechtsgutachten eingetroffen, dass das Erste nicht nur stützt, sondern noch wesentlich weiter geht.
Nachzulesen hier.

Der AS hat getagt und an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre den Auftrag erteilt, sich mit den Fakultäten, bei denen weniger als die doppelte Regelstudienzeit beschlossen wurde zusammenzusetzen und auf eine Übernahme der LSK Beschlüsse hinzuwirken.
Das Meinungsbild dazu sah erstmal recht vielversprechend aus.
Wir danken für die zahlreiche Unterstützung interessierter Studis.

Man darf gespannt sein, was auf der nächsten Sitzung dann zurückkommt und was letztendlich beschlossen wird.
Kleine Anekdote nebenbei: Der Vizepräsi ist Herr Heiss, ehemals Studiendekan der Fak4. Er meinte auf der Sitzung, dass er nicht wüsste, wie die Beschlüsse der Fakultäten zustande kamen.
Die Fakultät 4, bei der es erheblich Probleme gab hat die viel zu kurzen Fristen damals durchgeprügelt, als er noch Studiendekan war. Er selbst war in dem fragwürdigen Verfahren treibende Kraft.
Also entweder leidet er unter Gedächtnisverlust, oder Lügt. Beides keine guten Eigenschaften für einen Vizepräsidenten.
Immerhin kann er sich jetzt nicht mehr rauswinden und muss gegen seine eigene Meinung handeln.

Die nächste Sitzung des AS, wo dann die Fristen endgültig festgesetzt werden findet am 13.06. um 13 Uhr im H1035 statt.
Wir sehen uns dort.

Es hat sich eine Weile nicht mehr viel getan, daher auch lange kein Update.
Inzwischen hat die Fakultät 5 nochmal die Beschlüsse geändert. Die ursprüngliche Beschlusslage sah eine mögliche freiwillige Prüfung nach dem Termin vor.
Dies ist nach Auskunft aus dem Präsidium, und aus der Senatsverwaltung für Wissenschaft nicht möglich.
Daher wurden die Beschlüsse der Fakultät nochmal angepasst.
Die aktuellen Daten sind:
MB, VW, ITM, PI - 30.09.2018
Psychologie - 30.09.2016

Ob der AS tatsächlich demnächst nochmal darüber beschließt, wird sich zeigen. Es hängt grad alles in der Schwebe.
Irgendwann muss er das aber auch mal beschließen.

* Am 14.11.2012 hat der Akademische Senat der TUB endlich die Entscheidung über die Fristen für das Auslaufen der Diplom-Studiengänge gefällt! In einer Kampfabstimmung von 11 zu 10 setzen sich sinnvolle Argumente gegen konservative Starrsinnigkeit durch und verhalfen studentischen Interessen zum Durchbruch.

Dank gebührt allen Studierenden in Inis, Instituts- & Fakultätsräten, Kommissionen, im AS und AStA; die auf allen Ebenen Druck gemacht haben um dies zu ermöglichen.

Die Fristen für die einzelnen Studiengänge sind den Unterlagen zur 717.AS-Sitzung zu entnehmen. Eine Kopie des Tagesordnungspunktes findet ihr auf unserer Webseite. (die Fristen im Anhang ab S.9)

Nochmals vielen Dank für die Unterstützung.