Seitennavigation:

Termine

Keine Kalendereinträge vorhanden... zur ausführlichen Übersicht

Schnelleinstieg

Kalender

zum aktuellen Monat zur ausführlichen Übersicht

PI

Alle News zu den neuen PI-StuPOs

Die neuen PI-StuPOs werden gerade auf den Weg gebracht. Hier stellen wir vor, um welche Form der neuen Master-StuPO wir uns bemühen. Wir können leider nichts versprechen, weil in den o.g. Gremien die StuPOs auch wieder abgelehnt werden können. Ein paar Dinge sind aber recht sicher, und die stellen wir hier vor.

Wenn ihr Fragen habt oder noch aktuellere Infos braucht, kontaktiert uns gerne!

Die Bachelor-StuPO ist jetzt offiziell in Kraft, hier könnt ihr sie sehen: https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/AMBl_TU/AMBl_TU_2020/AMBl._Nr._17_vom_30.09.2020.pdf

Bald geht eine Email an euch raus, wo das Formular zum Wechseln verlinkt ist. Bitte wartet mit dem Wechsel noch ein paar Monate, wenn es bei euch nicht dringend ist. Wir möchten damit den dringenden Fällen (kurz vor Abschluss des Bachelors) den Vortritt geben.

Hier sind alle News zur Master-StuPO:

Wahlpflichtbereich ÖGK - aktuelle Liste schon verfügbar

Die LP-Struktur wird - sowohl im Bachelor als auch im Master- der alten StuPO sehr ähneln. Eine Neuerung ist der Wahlpflichtbereich für ökologisch-gesellschaftliche Kompetenzen, dessen Modulliste nun zum Download bereit steht.

Wenn ihr darauf spekulieren wollt, dass die neue Master-StuPOs studierbar ist, bevor ihr euer Abschlusszeugnis in die Hand gedrückt haben wollt, dann könnt ihr ein ÖGK-Modul als Freie Wahl belegen und dieses dann im Bereich ÖGK anerkennen lassen, sobald der Wechsel in die neue StuPO machbar ist.

PI-Studis müssen in Zukunft mindestens 6 LP aus diesem Bereich belegen. Dafür fällt die bisherige Regelung "mindestens 6 LP nicht-technisch" für die Freie Wahl weg- d.h. die Freie Wahl ist dann eine wirklich Freie Wahl.

So wird vorraussichtlich die LP-Verteilung im Master PI aussehen:

(2) Es sind Leistungen im Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten zu absolvieren; davon 102LP in Modulen und 18LP in der Masterarbeit.

(3) Der Wahlpflichtbereich hat einen Umfang von 78-96LP und gliedert sich in folgende Bereiche:

- mathematische Methoden im Umfang von12-21LP

- zwei Schwerpunkte, die sich jeweils in einen Kern-und einen Ergänzungsbereich unterteilen im Umfang von insgesamt 48-54 LP

Mindestens 24 LP müssen pro Schwerpunkt gewählt werden. Mindestens 24 LP müssen insgesamt aus den Kernbereichen der beiden Schwerpunkte stammen.

- mindestens ein Projekt im Umfang von 6-9 LP

- ökologische und gesellschaftliche Kompetenzen im Umfang von 6-18 LP

Aus dem Wahlpflichtbereich „Ökologische und gesellschaftliche Kompetenzen“ und aus dem Wahlbereich sind Module im Umfang von insgesamt 24-30 LP zu absolvieren.

(4) Im (Freie-)Wahlbereich sind Module im Umfang von 6-24LP zu absolvieren

Im Bachelor gewinnen wir die 6 LP für ökologisch-gesellschaftliche Kompetenzen, indem wir den Bereich "Grundlagen Wahlpflicht" um 6LP reduzieren. Das machen wir, weil wir uns für ein selbstbestimmtes Studium einsetzen wollen, das nicht nur dem Gewinn von Fachkompetenzen dient, sondern auch der Persönlichkeitsenwicklung und der Eigenorganisation. Aus der Industrie bekommt die Fakultät V oft zurückgemeldet, dass die fachlichen Kompetenzen der Studierenden in Ordnung sind, aber die überfachlichen nicht ausreichend. Die Reduktion des Bereiches "Grundlagen Wahlpflicht" geht mit keinem großen Defizit an fachlichen Kompetenzen einher und sichert gleichzeitig die Förderung der überfachlichen.

25%-Regelung

In der neuen StuPO wird es eine Regelung geben, die besagt, dass die 25% schlechtesten Noten nicht in die Endnote eingehen. Diese Regelung wird es sowohl für den Bachelor als auch für den Master geben, und zwar ungefähr in folgender Formulierung:

(1)   Zur Bildung der Gesamtnote werden mindestens 75 % der Gesamtstudienleistung (inklusive Bachelorarbeit), d.h. Modulnoten im Gesamtumfang von mindestens 135 LP herangezogen. Unberücksichtigt bleiben das Berufspraktikum, unbenotete Module und Module mit den schlechtesten Noten von insgesamt maximal 25 % der Gesamtstudienleistung (maximal 45 LP). Bei ranggleichen Studienleistungen werden die zuletzt abgelegten Module nicht berücksichtigt. Dabei werden ausschließlich vollständige Module berücksichtigt.  Die von der Berechnung der Gesamtnote ausgeschlossenen Noten werden auf dem Abschlusszeugnis gekennzeichnet. Die Noten aller Module werden im Abschlusszeugnis aufgeführt.

Wir vernehmen von manchen Studierenden den besorgten Einwand, dass eine Noten-Aufhübschung den TU-Abschluss abwerten würde. Das können wir nur bedingt bestätigen, denn: An fast allen anderen Unis deutschlandweit gibt es schon diese Notenaufhübschung durch Streichung der schlechtesten 25%. Die TU Berlin ist eine der letzten Unis, die das einführt.

individuelle Studienverlaufspläne

Das Prozedere "Prof. Popov genehmigt Ausnahmen" wird es so nicht mehr geben. Das hat die Senatsverwaltung entschieden und die Absage an dieses Prozedere ist der Grund, weshalb so lange nichts mit den StuPOs passiert ist (denn es hat sehr lange gedauert, bis die Senatsverwaltung diese Absage formuliert hat).

Keine Angst: Es gibt trotzdem eine Lösung, wir ihr Abweichungen von den Modullisten genehmigen lassen könnt (solange sie sinnvoll sind): Diese Lösung heißt "Dummy-Module". Ein Dummy-Modul ist ein Modul, das nur der Anerkennung von Modulen dient. Jedes Dummy-Modul hat eine*n Modulverantwortliche*n, welche*r entscheidet, ob dein Antrag genehmigt wird. Für die Schwerpunkt-Bereiche im Bachelor und Master wird es ein Dummy-Modul geben, welches dann eine individuelle Lösung möglich macht (sofern sie dem Grundgedanken von PI und den Grundgedanken des Studiengangsverantwortlichen nicht widerspricht).

Es ist auch geplant, dass eine Anerkennugsdatenbank eingerichtet wird, in der erfasst wird, welche Module bereits anerkannt wurden. Das sorgt für mehr Konsistenz in den Entscheidungen und mehr Transparenz. Natürlich werden dann Module, die sehr sehr oft anerkannt wurden, fürs nächste Semester in die Modulliste aufgenommen. Bis diese Anerkennungsdatenbank tatsächlich eingerichtet ist, dauert es aber noch eine ganze Weile.

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit wird auch in der neuen StuPO 6 Semester (Ba.) bzw. 4 Semester (Ma.) betragen. Wir würden das sehr gerne ändern, aber leider gibt es zu viele weitere Gesetze und Ordnungen, die uns das verbieten. Wir tun dennoch alles, was in unserer Macht steht, um das Studium studierbar zu machen- denn einige Studis sind drauf angewiesen, ihr Studium schnell abzuschließen (z.B. weil sie BAföG kriegen).

Ab wann ist die Master-StuPO studierbar?

Die Master-StuPO ist bereits erfolgreich durch folgende Gremien gegangen: PI-AG, Ausbildungskommission der Fakultät V, Fakultätsrat V (Sitzung war am 11.11.).

Jetzt muss sie noch durch folgende Gremien: Kommission für Studium und Lehre (irgendwann im Dezember oder im Januar), Akademischer Senat der TU Berlin (Januar, Februar oder März). Anschließend müssen noch formale Dinge im IT-System des Prüfungsamtes eingepflegt werden und das Präsidium muss die StuPO nochmals prüfen und absegnen, erst dann kann die StuPO im Amtsblatt der TU erscheinen (und erst dann ist sie wirklich offiziell). Deshalb könnte es passieren, dass sie nicht pünktlich zum SoSe kommt.

Wir als Ini und die Verwaltung tun alles, damit die StuPO so schnell wie möglich in Kraft tritt. Fest steht: spätestens zum WiSe 21/22 tritt die StuPO in Kraft.