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Gremienwahl 2015

Das Wahlprogramm des EB104.

Hier werden in loser Reihenfolge inhaltliche Standpunkte des EB104 zu den Gremienwahlen 2015 eingestellt.
Dabei geht es um die Fakultäten 3 und 5, und um die gesamte TU.
Diese Inhalte sind nicht nur unser Wahlprogramm, sondern auch Erklärungen, wie bestimmte Entscheidungen an der TU getroffen werden. Dies soll dem Verständnis unserer Forderungen und Positionen dienen. Dazu kommen allgemeine Informationen.

Für Diskussionen zu diesen Inhalten laden wir zum Plenum an jedem Freitag ab 14:30Uhr im EB104 und zum Wahlstand im Hauptfoyer während der Wahltage ein.

Inhaltsverzeichnis

Neue Regelung zum Semesterticket

Unbenotung – was ist das denn?

Anpassung der LP an den Arbeitsaufwand

Wie erfolgt die Personalausstattung an der Fakultät 5 und der TU?

Einsatz für Lernräume - Beispiel Lernraum im ILR

Unsinn eines Bachelor LRT

Neue Regelung zum Semesterticket

Mitte November 2014 stimmten die Studis der TU Berlin für eine Fortführung des Semestertickets für die nächsten 3 Jahre.

Ab dem Sommersemester tritt neben leicht gestiegenen Preisen eine neue Regelung in Kraft, nach der bei Fahrkartenkontrollen zusätzlich zu Lichtbildausweis und Ticketaufkleber eine gültige Immatrikulationsbescheinigung mitgeführt werden muss.

Ohne diese Immatrikulationsbescheinigung ist der Ticketaufkleber nicht mehr gültig.

Diese Regelung wurde vom VBB eingeführt, um den Weiterverkauf von nicht genutzten Tickets zu unterbinden.

Denkt also ab dem Sommersemester 2015 daran eine Immatrikulationsbescheinigung dabeizuhaben.

Unbenotung - Was ist das denn?

Das Schlagwort der „Unbenotung“ geistert seit einiger Zeit an der TU herum.
Einige von Euch haben es vielleicht schon gehört, andere noch nicht.

Heißt in naher Zukunft für die Studiengänge der Fakultät V: Ihr müsst auch weiterhin jedes Modul bestehen und auf dem Zeugnis sind die Noten für jedes Modul zu sehen. Neu ist , dass beim errechnen der Durchschnittsnote 25% der schlechtesten Noten nicht berücksichtigt werden.

Worum geht es dabei eigentlich?
Grundgedanke hinter der Unbenotung ist, den Prüfungsdruck zu senken. Dafür wurde im Berliner Hochschulgesetz §33(2) festgelegt, dass ein Teil der erbrachten Leistungen nicht in die Abschlussnote eingehen müssen.

Für in der Regel drei Viertel der Gesamtstudienleistung ist in Prüfungen differenziert und nach den gezeigten Leistungen des einzelnen Prüfungskandidaten oder der einzelnen Prüfungskandidatin mit Noten zu bewerten. In die Abschlussbewertung gehen alle vergebenen Noten nach Satz 1 sowie die für den Studienabschluss erforderlichen anderen Leistungsnachweise ein.

§33 (2) BerlHG

Die Auslegung der TU sieht vor, dass 25% der Leistungspunkte nicht in die Berechnung der Abschlussnote eingehen sollen. Welche 25% hängt dann von der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs ab, da es hier keine Zentrale Vorgabe gibt.

Einige Fakultäten waren dann so „clever“, die Freie Wahl und einen Teil der Wahlpflichtmodule dafür heranzuziehen. Also die Module, in denen es in der Regel gute Noten gibt. Die Fakultät III ist dafür ein schönes Negativbeispiel.

In der Fakultät V konnten wir in der Ausbildungskommission erreichen, dass die schlechtesten 25% der Noten unter diese Regelung fallen, abzüglich Praktikum, für das es ja ohnehin keine Note gibt.

Die Auswirkungen sind allerdings nicht nur auf die Studienanfangsphase beschränkt. Besonders für die Masterzulassung ist nämlich die Endnote interessant. Hier zeigt sich, dass diese durch die Regelung besser wird. Die Chance auf einen Masterplatz steigt also.

Natürlich stellt sich die Frage, ob dann die Leistung überhaupt noch korrekt bewertet wird. Leider ist es an vielen Hochschulen gängige Praxis die Endnote durch deren Berechnungsschlüssel zu verbessern. z.B. Bachelorarbeit (tendenzielle gute Note) zählt mehrfach. Diese neue Berechnung bevorzugt Studierende dieser Uni nicht, sondern verhindert lediglich einen Nachteil gegenüber externen Bewerbern.

Generell gilt, dass alle Noten auf dem Zeugnis stehen. Auch die, die nicht in die Endnote mit eingehen. Auch bestanden muss weiterhin jedes Einzelmodul werden.
Ihr könnt also immer noch stolz Eure 4,0 in Mathe und Mechanik vorzeigen.
Und ganz wichtig: Bis zur Umsetzung dauert es natürlich noch etwas.

Anpassung der LP an den Arbeitsaufwand

Die Vergabe von Leistungspunkten (LP) soll nach Arbeitsaufwand erfolgen. So ist es in den Bologna Beschlüssen festgehalten.
Dabei soll ein LP einem Aufwand von 30 Stunden Arbeit entsprechen.

Jeder Studi weiß, dass dies nicht immer eingehalten wird. Mal in die eine, mal in die andere Richtung. 

Bei der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor / Master wurden vielfach die LP Zahlen nach politischen Gesichtspunkten vergeben und nicht nach den wirklichen Aufwand. Kein Prof. ist bereit sein Modul weniger zu gewichten, als der Andere. So in etwa läuft das.

Inzwischen kommt Bewegung in die Sache. Es gibt seit einiger Zeit Überlegungen und auch Anfänge von Veränderungen, die LP Zahlen in den Modulen dem tatsächlichen Aufwand anzupassen. Wie schon angedeutet ist das nicht ganz so einfach und vor allem nicht schnell zu erreichen.

Ein Erfolg ist schon zu vermelden:

Als Wahlpflicht- und Wahlmodul wurden Konstruktion 3 von 4 auf 6LP, Datenanalyse und Problemlösung von 5 auf 6LP und Messtechnik und Sensorik von 5 auf 6 LP angepasst.
Die Anpassungen sind noch nicht wirksam, die Beschlüsse dazu sind aber schon gefasst.

Für Studiengänge, in denen die Module Pflicht sind, ist die Anpassung etwas schwieriger, da hier von der Umstellung eines Kurses natürlich wiederum andere Kurse betroffen sind.
Es wird also eine Übergangszeit geben, in denen dort noch die alten LP-Zahlen gelten. Weitere Anpassungen sind geplant.

Im Zuge der Überarbeitung von Studiengängen wird sich wohl noch mehr in der Richtung bewegen. Wir bleiben weiter dran und werden berichten.

Wie erfolgt die Personalausstattung an der Fakultät 5 und der TU?

An vielen Stellen der Fakultät 5 ist immer wieder die Rede von Engpässen in der Lehre und zu wenig Personal. Doch wie wird das eigentlich vergeben? Und woher kommen die Mittel?

Die Mittel sind zunächst einmal Stellenhülsen. Ein Begriff der Verwaltung. Dabei geht es um das Geld, was ein Mitarbeiter pro Jahr kostet. Das ist dann eine Stelle. Dazu zählt das Gehalt, aber auch Sozialabgaben. Wie bei jedem Angestellten. Die Stellenhülse ist verständlicherweise eine diskrete Größe. 0,1 Mitarbeiter gibt es nicht.

Allerdings gibt es Poolmodelle, bei denen sich mehrere Fachgebiete zusammentun für eine Lehrveranstaltung. So flexibel ist das dann doch in der Fakultät.
Dabei geht es nur um Stellen, die die Uni finanziert. Stellen, die aus Drittmitteln finanziert werden sind völlig unabhängig davon. Deshalb haben einige Fachgebiete auch über 30 Mitarbeiter.

Die Fakultät bekommt von der zentralen Verwaltung eine bestimmte Anzahl an Stellen zu gewiesen. Das erfolgt nur in ganzen Stellen und grundsätzlich nach den gleichen Mechanismen, wie auch die Verteilung innerhalb der Fakultät erfolgt. Nur die Gewichtungsfaktoren sind etwas anders.

Um Stellen zu vergeben gibt es an der Fakultät 5 und auch zentral ein Formelmodell. Der Übersichtlichkeit halber, bleiben wir mal in der Fakultät 5.

In diese Formel gehen drei Faktoren für die Lehre und ein Faktor für die Forschung ein. Diese werden als „Lehrleistung“ und „Forschungsleistung“ bezeichnet. Die „Forschungsleistung“ ist die Summe eingeworbener Drittmittel. Gemittelt über die letzten drei Jahre. Auch die „Lehrleistung“ wird über diese Zeit gemittelt. Hier gehen die Hörerzahlen ein. Die werden aus den Listen ermittelt, die immer zu Anfang des Semesters rumgehen. Weiter geht die Anzahl der Prüfungen ein, dies gewichtet nach Form der Lehrveranstaltung. Eine Klausur macht weniger Aufwand als mündliche Einzelprüfungen, oder aufwendige Projekte. Dies wird durch so genannte Kategorien beschrieben.
Und zuletzt geht die Anzahl der Abschlussarbeiten ein.

Daraus wird für beide Bereiche eine Zahl errechnet. Beide Bereiche werden dann noch einmal untereinander gewichtet. Diese Gewichtung beschließt der Fakultätsrat jedes Semester neu. Für gewöhnlich wird zu 70% nach „Lehrleistung“ und 30% nach „Forschungsleistung“ gewichtet.

Dazu kommen noch ein paar Randbedingungen. So bekommt jedes Fachgebiet mindestens einen Mitarbeiter. Der ist gesetzt. Weiterhin kann kein Fachgebiet mehr als 6 Mitarbeiter bekommen. Das hat den Sinn, dass man nicht über sehr viel Forschung anderen Fachgebieten die Kapazitäten für die Lehre abziehen kann.
Eventuell gibt es noch vereinzelte Sonderzuweisungen aus Berufungsverhandlungen, oder anderen Gründen, z.B. Juniorprofessuren mit und ohne Stellen. Das ist aber wirklich nur vereinzelt.

Schlussendlich kommt eine Zahl heraus, die angibt, wie viele Stellen das Fachgebiet vom Gesamttopf abbekommt. Wirksam wird das in dem Moment, wo ein Vertrag für einen Mitarbeiter ausläuft, die Stelle also in den Topf zurückgeht. Bestehende Verträge werden nicht angegriffen. So verschiebt sich jedes Semester die Verteilung um etwa 5 bis 10 Stellen innerhalb der Fakultät.

Die aktuelle Liste für das Wintersemester 14/15 kann hier eingesehen werden:

http://www.vm.tu-berlin.de/fileadmin/f5/FAKV_Dateien/FSC_V/Fakultaetsrat/Legislatur2013_2015_tub-netz/Oeffentlich_ab131_129/149.Sitzung/Anlage_zu_TOP_8.1.pdf

Es wurde die Verteilung 70:30 beschlossen.
Stiftungsprofessuren bekommen keine Stellen, werden aber in der Liste aufgeführt mit Null Stellen.

Das Protokoll dazu gibt es hier:

http://www.vm.tu-berlin.de/fileadmin/f5/FAKV_Dateien/FSC_V/Fakultaetsrat/Legislatur2013_2015_tub-netz/Oeffentlich_ab131_129/149.Sitzung/PR-149_ovT.pdf

Wesentlich dabei ist: Die Vergabe erfolgt nicht nach Studiengängen oder Instituten. Die Vergabe erfolgt Fachgebietsweise nach der erbrachten „Leistung“.

Daraus folgt aber auch, dass ein Fachgebiet, um mehr abzubekommen in einem der beiden Bereiche oder Beiden besser werden muss, als die anderen Fachgebiete im gleichen Zeitraum. Und zwar wesentlich besser. Denn die anderen wollen sich ja auch verbessern. Für eine Veränderung braucht es also ein Delta zwischen den Verbesserungen.

Und diese Verbesserungen müssen einigermaßen dauerhaft sein, da über die letzten drei Jahre gemittelt wird. Diese Mittelung verhindert allerdings auch sehr abrupte Verschiebungen zuungunsten von Fachgebieten, wenn mal etwas schief geht, der Prof. erkrankt oder ähnliches. Die Verschiebung erfolgt dann mit Vorwarnung.

Über Sinn und Unsinn dieser Formellösung kann man breit diskutieren. Ebenso über die Gewichtung zwischen Forschung und Lehre. Grundsätzlich gilt diese Regelung aber für alle gleich. Niemand wird bevorzugt, oder benachteiligt, wie das in einigen Bereichen gerne behauptet wird.

Lernraum im ILR

Hier soll ein Beispiel für unser Engagement zu studentischen Lernräumen aufgezeigt werden:

Wir berichteten schon mehrfach über die Bemühungen von uns im Institutsrat des ILR einen Lernraum im F-Gebäude zu erreichen.

Vorübergehend konnten wir die alte Bibliothek zum Lernraum machen. Leider ist eine dauerhafte Lösung durch ein „ultrawichtiges“ Drittmittelprojekt verhindert worden.

Daraufhin war erstmal Sendepause im Institut. Jegliche Nachfrage nach Lernraum wurde mit Verweis auf die „Raumsituation“ abgebügelt.
Gerne auch mit dem Hinweis, dass die vorhandene Abstellkammer in der ersten Etage ja nicht wirklich genutzt wird.
Wie sollte auch, wenn der Raum gerade einmal für eine Lerngruppe reicht. Und dazu noch alles andere als einladend wirkt.
Es wurde dann vorgeschlagen, dass wir Studivertreter doch diesen Raum mal herrichten sollten. Wir haben ja auch nichts anderes zu tun. Abgesehen davon, dass der Raum dadurch nicht größer wird.

Professor Thorbeck hatte dann kurz (ca. 3 Sekunden) vor uns vorgeschlagen den Rechnerpool in der dritten Etage zum Lernraum zu machen, wenn dieser nicht mehr genutzt wird, was absehbar war.
Das hat sich inzwischen zerschlagen, da der Rechnerpool modernisiert wurde und weiter als solcher genutzt werden soll. Die Profs. Luckner und Brieß haben da ein Interesse dran.

Wir nerven aber gerne weiter, wie inzwischen auch im Institutsrat bemerkt und im Protokoll festgehalten wurde. Siehe öffentliches Protokoll der 377. Sitzung TOP 4.2.
Einsehbar bei Frau Michler, Raum F518.

Wenn Ihr noch Ideen habt, welchen Raum man zum Lernraum machen könnte, oder welcher Raum demnächst frei wird, sagt uns Bescheid.

Auch an anderen Instituten und in anderen Gebäuden setzen wir uns für studentische Lernräume ein.
Ein Erfolg ist dabei im Hauptgebäude zu vermelden.

Der Raum H3026 ist inzwischen als Lernraum geöffnet und neu ausgestattet worden. Nutzt ihn ausgiebig.

Unsinn eines Bachelor LRT

Ein eigener Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik. Ein Traum der Professoren* am Institut für Luft- und Raumfahrt. Ein schlechter für die Studis, nur sie wollen es nicht sagen.

Die Idee eines eigenen Studiengangs für die Luft- und Raumfahrt ist so alt, wie es das Verkehrswesen gibt.
Mit Einführung des Verkehrswesens vor langer Zeit (1978) wurden die einzelnen Verkehrsfachrichtungen des Maschinenbaus zu einem Studiengang zusammengefasst. Seitdem gibt es zunächst das Verkehrswesen als Studium und mit Einführung der Bachelor und Master, einen eigenen Master Luft- und Raumfahrttechnik. Davor steht aber immernoch das Verkehrswesen als Bachelor.
Und das ist auch gut so.

Wir Studis vom EB104 wurden immer wieder gefragt, warum wir eigentlich so für das Verkehrswesen sind und mit einer Aufspaltung solche Probleme haben.
Die einfache Antwort:
Eine Aufspaltung bringt nur Nachteile.

Die ausführliche Antwort (nur auf die Luft- und Raumfahrt bezogen):

Inhaltliche Punkte.

Im Verkehrswesen ist alles möglich, was auch in einem "Schmalspur" Bachelor LRT möglich wäre. Nichts fehlt.
Es ist also bereits jetzt möglich, nur auf Luft- und Raumfahrttechnik zu studieren, ohne dass irgendetwas fehlen würde. Einzig die Einführung in das Verkehrswesen muss als übergreifendes Modul belegt werden. Aber mal ehrlich, eine Veranstaltung, die ein wenig über den Tellerrand guckt, wird ja wohl nicht zu viel verlangt sein.
Zusätzlich dazu ist es im Verkehrswesen allerdings auch möglich, andere Varianten zu studieren. Man kann sich in die Planung orientieren und dabei dennoch die Luftfahrt im Auge behalten. Oder ganz andere Dinge, je nach dem, wie Studi möchte. Zwang gibt es nicht.

Diese Möglichkeiten würden wegfallen ohne dass ein inhaltlicher Gewinn statt fände.
Es wird oft angeführt, dass die Studis inhaltlich orientierungslos wären und die „falschen“ Module belegen.
Das ließe sich mit Empfehlungslisten beheben. Nur dazu müssten diese auch mal erstellt werden. (Was die Herren Professoren nicht bereit sind zu machen)

Weiterhin besteht durch die Offenheit des Verkehrswesens die Möglichkeit die Studienrichtung zu wechseln, wenn Studi feststellt, dass die eigenen Fähigkeiten und Interessen doch woanders liegen.
Auch das wäre mit einem Bachelor LRT nicht möglich.

Es wird angeführt, dass die neuen Studis sich bereits entschieden hätten und keine solche Freiheit wollten.
Das ist falsch.
Jahrzehntelange Erfahrungen mit der Erstsemestereinführung und inzwischen auch per schriftlicher Umfrage ergeben, dass etwa die Hälfte aller Anfänger im Verkehrswesen sich noch nicht für eine Studienrichtung entschieden haben. Diese Leute nehmen also die Wechselmöglichkeit wahr. Vielleicht nicht alle, aber ein Teil davon.

Weiter wird angeführt, dass das Verkehrswesen als Abschluss in der Industrie nicht bekannt wäre und dadurch den Leuten Nachteile entstehen.
Was ist dann mit all den Leuten, die seit 1978 ihren Abschluss gemacht haben? Leben die auf der Straße? Hatten die Probleme?
Nein. Der Abschluss im Verkehrswesen ist in der Luft- und Raumfahrtindustrie anerkannt als der Abschluss der TU Berlin für die Fachrichtung.
Weiterhin gibt es inzwischen einen Master Luft- und Raumfahrttechnik, mit explizit diesem Namen.
Es braucht also Niemand Angst haben, dass es Probleme bei einer Bewerbung gibt. Zumal die Studienrichtung auch auf dem Zeugnis steht.

Kapazitäre Punkte

Es wird außerdem angeführt, dass ein eigener Studiengang die Kapazitätsprobleme lösen würde.
Das ist faktisch falsch.

Die Zulassungszahlen errechnen sich anhand der vorhandenen Lehrkapazitäten. Dort zählen Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte rein.
Diese Kapazitäten werden für Lehreinheiten, in diesem Fall Verkehrswesen inklusive Masterstudiengängen, ermittelt.
Würde man das nun aufspalten und die einzelnen Studienrichtungen einzeln berechnen, käme auch nicht mehr Kapazität heraus. Auch nicht weniger Zulassungszahlen.
Man könnte noch nicht mal, wie angeführt, die Zulassungszahlen senken.
Denn die Personalmittel (Stellen) werden anhand der Studizahlen in den Lehrveranstaltungen, den Neuimmatrikulierten und den Abschlussarbeiten berechnet.
Lässt man weniger Studis zu, so gibt es auch weniger Personal.
Dabei gibt es eine Verzögerung durch die Vertragslaufzeiten der Mitarbeiter.
Allerdings ist die Verzögerung nicht allzu groß, durch die unterschiedlichen Anfangszeiten der Arbeitsverträge.
So wird also den Studis, die noch vor der Reduktion der Zulassungszahlen angefangen haben, für ihre Abschlussarbeiten weniger Personal als jetzt zur Verfügung stehen. Bis die Studis der dann einzelnen Studiengänge zur Abschlussarbeit kommen, wird es noch weniger Personal geben. Also müsste man nach der Logik wieder die Zulassungszahlen senken. Und so setzt sich das fort, bis zu einem Minimum, das gerade noch durch die Mindestfaktoren der Ausstattung gedeckt ist.
Damit lässt sich allerdings das bisherige Lehrangebot nicht aufrecht erhalten. Der Studiengang würde also inhaltlich und personell aufgelöst.

Nicht vergessen werden dürfen dabei aber auch die Master. Denn diese benötigen ja auch Nachwuchs. Genauso wie die Profs Nachwuchs an Mitarbeitern benötigen.
Bei weniger Studis wird auch das weniger. Das mag vielleicht kurzfristig gewollt sein, in Bezug auf die Masterplätze, bringt aber die gleichen Probleme mit dem Personal, wie bei den Bachelor Studis mit sich. Sogar noch wesentlich dramatischer, da es für Master keine Tutorenkapazität gibt.

Als weiterer Punkt ist anzuführen, dass auch die Belastung innerhalb des Instituts nicht gleich ist.
Es gibt zwei hoch nachgefragte Fachgebiete am ILR, was sich aus der inhaltlichen Ausrichtung ergibt. Die anderen Fachgebiete sind zwar auch nachgefragt, aber nicht im gleichen Maßstab.

Dabei sticht besonders das Fachgebiet „Flugführung und Luftverkehr“ hervor.
Das ist nicht verwunderlich, da dieses Fachgebiet alles abdeckt, was nicht Technik in der Luftfahrt ist. Also alle Planung, Organisation, Management etc.
Viele Studis wollen aber genau in diese Richtung gehen.

Im Verkehrswesen besteht die Möglichkeit Module und auch Abschlussarbeiten auch im Bereich der Verkehrsplanung, oder anderweitig, zu leisten. Das bietet sich je nach Thema durchaus an.
Diese Möglichkeit würde mit einem eigenen Bachelor LRT wegfallen.
Die ungleiche Belastung innerhalb des Instituts würde nicht gelöst, sondern verschärft.

Organisatorische Punkte

Das Institut hat nachhaltig gezeigt, dass es nicht in der Lage ist einen eigenen Studiengang auf die Reihe zu bekommen.

Einige erinnern sich bestimmt noch an den Ausfall der „Einführung in die Luft- und Raumfahrttechnik“ (ELRT). Das war kein Zufall, oder höhere Gewalt. Es war Kalkül der Profs.
Nicht aller, das muss man so offen sagen, aber doch einiger.

Auf der entscheidenden Sitzung des Institutsrates wurde festgestellt, dass sich die Lehrveranstaltung nur zu 60% selbst trägt. Dabei geht und ging es nur um Personalmittel.
Die von einem Prof vorgeschlagene Lösung, dass sich die Fachgebiete den Rest teilen, da die Veranstaltung das gesamte Institut abbilden soll, wurde zunächst für gut befunden. Bis einige Profs feststellten, dass dann eventuell die Möglichkeit bestünde, dass sie Mittel verlieren würden in der Mittelverteilung.
Daraufhin war der Vorschlag schnell erledigt, und die Veranstaltung fiel drei Semester lang aus.
Interessant dabei ist, dass parallel dazu die Ausarbeitung für eine Aufspaltung des Verkehrswesens lief, in dem dieses Modul vom ILR als Pflichtmodul vorgesehen war. Und die Profs fanden es ganz wichtig, dass dieses Modul dort Pflicht ist. Auch weil es das gesamte Institut abbildet.

Das ist nur ein Punkt. Ein weiterer ist die Beteiligung an der Organisation des Studiums. Prüfungsobleute, Studiengangsverantwortliche, Praktikumsobleute, will das ILR nicht stellen. (Die Praktikumsobfrau kommt zwar momentan aus dem ILR, aber auch das ist nur mit Murren passiert)
Vor einiger Zeit kam die Idee einer Stellvertreterregelung für Praktikumsobleute ins Gespräch. Man teilt sich also die Arbeit zwischen mehreren Leuten. PI und Maschinenbau haben das eingeführt, damit bei Ausfall des Praktiumsobmannes, die Anerkennung weiterhin erfolgen kann. Im Verkehrswesen ist das nicht zustande gekommen.
Dazu müssten sich beide beteiligten Institute einigen. Angesprochen im Institutsrat ILR, wurde sich dem verweigert.
Das ILR hat seinen Studiengang nicht bekommen und beteiligt sich solange nicht am Verkehrswesen.
Ein fast wörtliches Zitat.
Bei Prüfungsobleuten ist es das Gleiche, ebenso bei Studiengangsbeauftragten.

Dabei ergeben sich für die Studis nur Nachteile. Niemand mit Fachwissen ist in diesen Positionen beteiligt, was Anerkennungen und Beratung im Bereich der Luft- und Raumfahrt erschwert.

Es gibt noch mehr Punkte, wie die lange Zeit verweigerte Mitarbeit in der Studiengangs-AG Verkehrswesen, als es um die Ausarbeitung einer Aufspaltung ging. Dabei war das doch erklärtes Ziel des ILR. Der Traum schien in Sicht.
Letztlich wurde die Aufspaltung im Fakultätsrat mangels inhaltlicher Begründung abgelehnt. Die Fragen der Ausbildungskommission im Vorfeld, nach der Notwendigkeit einer Aufspaltung und einer entsprechenden Begründung, konnten nicht beantwortet werden. Nicht nur vom ILR, sondern allen Befürwortern.

Bachelor LRT als Zusätzliches Angebot?

Angeführt wurde auch, dass der eigene Bachelor ja zusätzlich zum bisher bestehenden Verkehrswesen angeboten werden soll.
Dabei stellen sich allerdings einige Fragen, die bisher von den Profs und auch sonst Niemandem beantwortet werden konnten.

Woher kommt die Kapazität dafür?
Aus dem Verkehrswesen Kapazität abziehen wäre eine Möglichkeit, würde allerdings einer Aufspaltung durch die Hintertür entsprechen. Da die offene Aufspaltung nicht funktioniert hat, muss man es also versteckt probieren.

Welche inhaltliche Begründung gibt es dafür?
Wenn das gleiche Studium auch im Verkehrswesen möglich ist, braucht man nicht nochmal das Gleiche anbieten.
Diesen Fragen wurde immer wieder ausgewichen.

Zusammenfassung

Aus allen aufgeführten und einigen weiteren nicht aufgeführten Punkten lässt sich ableiten, dass ein eigener Bachelorstudiengang LRT inhaltlich nicht begründet ist. Organisatorisch ist das ILR nicht fähig. Und die  kapazitären Wunschvorstellungen werden nicht erfüllt.
Vielmehr ergeben sich für das Institut und vor allem für die Studis nur Nachteile.

Es wurde auch gefragt, was man denn stattdessen machen solle.
Die einfache wie logische Antwort:
Sich im Verkehrswesen einbringen und endlich einmal mitarbeiten.

Dann kann man nämlich auch inhaltlich mitbestimmen, man kann an den richtigen Stellen über Kapazitäten reden und muss nicht seinen Träumen eines eigenen Studiengangs, oder vielmehr einer Ausstattung, wie an anderen Unis nachhängen.

Das ist aber Arbeit, die die meisten Profs scheuen.
Daher sind sie auch nie anwesend, wenn es wichtig wäre.
Lieber wird im Institut gemotzt.

*Die WiMis, Tutoren und sonstigen Mitarbeiter sind hier nicht weiter aufgeführt, da diese zwar sehr engagiert sind, aber eben auch in einer gewissen Abhängigkeit zu den Profs stehen. Sowohl was Informationen angeht, als auch die Arbeitsverhältnisse.