Anbei die im vorigen Post (Bericht zur 755. AS-Sitzung) angesprochene Protokollerklärung, die sowohl für die Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren, als auch für jegliche Zugangs- und Zulassungsordnungen der TUB gilt.

 

Protokollerklärung zu TOP 12 / 755. AS – „Änderung der Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren“

Ich habe mich bei der Abstimmung zur Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren enthalten und möchte dies kurz begründen. Diese Erklärung kann ebenfalls als Begründung in Abstimmungsfällen jeglicher Zugangshürden (z.B. Zugangs- und Zulassungsordnungen) verstanden werden.
Bildung ist ein Grundrecht und Bildung ist Allgemeingut. Kein Mensch und keine Institution darf sich anmaßen, den Zugang dazu in irgendeiner Form zu verwehren. Dies wird jedoch mit der „Auswahl“ von Bewerber*innen, die in ein Zulassungsverfahren aufgenommen werden, getan und damit massiv in das Recht auf freie Bildung eingegriffen. Solchen Regelungen kann ich als AS-Mitglied, aber auch generell als Mensch mit Gewissen nicht zustimmen. Der Grund dafür, dass ich nicht explizit gegen diesen Beschluss gestimmt habe, liegt im reinen Sachzwang, der den Hochschulen durch den Berliner Senat auferlegt wird.
Die eklatant mangelnde Ausstattung der Hochschulen – sei es die finanzielle Ausstattung oder die maroden Gebäude, die trotz Landesbesitz nicht von Diesem direkt instand gehalten werden – wird verstärkt durch stetig wachsende Auflagen, was von dieser Mangelausstattung finanziert werden soll. So müssen die steigenden Pensionen der Professor*innen sowie vom Land verhandelte
Tarifaufwüchse ohne, im gleichen Maß steigende, Zuwendungen des Landes getragen werden. Weiterhin kommen Auflagen zu Maßnahmen, wie Drittmitteleinwerbung hinzu, welche zunächst erst einmal Kosten (sowohl monetär als auch zeitlich) verursachen, um im günstigsten Fall Drittmittel zu erhalten, die nicht frei und in der Regel nicht dort verwendet werden können, wo sie
gebraucht werden.
Unter diesen Umständen kann es diese Universität nicht bewerkstelligen, Ihrem Auftrag als Bildungseinrichtung für alle Menschen beizukommen und gleichzeitig ein vertretbares Niveau der Ausbildung zu gewährleisten. Auch wenn es in den meisten Studiengängen theoretisch möglich wäre, alle Bewerber*innen aufzunehmen, so wäre Dies in Anbetracht mangelnder Ressourcen für alle immatrikulierten gar keine adäquate Bildung mehr (z.B. in Sachen Betreuungsverhältnis und Raumknappheit).


Meine Enthaltung, anstatt einer Gegenstimme, steht folglich im Kontext dieser Mangelverwaltung und meiner gleichzeitigen Verantwortung als akademischer Senator, die Wissensvermittlung, zumindest an einen möglichst großen Kreis von Personen zu gewährleisten. Ich hoffe, hiermit nicht nur die immer wieder aufkommende Verwirrung vieler Senator*innen, über meine Weigerung derartiger Beschlüsse im Block mit anderen abzustimmen, auflösen zu können, sondern hoffe vielmehr auf weitere Personen, die es mir gleich tun und den Mangel nicht aktiv legitimieren.

PS