Nach einer Unterbrechung von einigen Sitzungen, aufgrund terminlicher Überlastung, gibt es nun mal wieder einen Bericht aus dem Akademischen Senat.

Kernpunkte der Sitzung am 13.1.2016 waren:
1. Modifizierung des sogenannten LinF-Systems der Leistungsbezüge von Professor*innen
2. Das Gleichstellungskonzept der TU Berlin
3. Einsetzung eines Nachhaltigkeitsrates
4. Änderung der Satzung über hochschuleigene Auswahlverfahren
5. Zugangs und Zulassungsordnung für Master Luft- und Raumfahrttechnik

 


1. Modifizierung LinF-Systems

Professor*innen bekommen seit Einführung der sog. W-Besoldung Leistungszuschüsse zum Grundgehalt die entsprechend angehäufter LinF-Punkte steigen. Dabei werden vorrangig eingeworbene Drittmittel – also Gelder von außeruniversitären Einrichtungen und Firmen – gezählt, aber auch die Anzahl betreuter Promotionen. Lehrleistungen gehen in dieses Bewertungssystem nicht ein, obwohl vielerorts gefordert.
Weil in den vergangenen Jahren die Summen der Drittmittel immens gestiegen sind und dadurch einen deutlich größeren Anteil an den Gesamt-LinF-Punkten ausmachen, wurde hier eine Neubewertung nötig - nicht nur, aber auch aufgrund Inflation.
Statt bisher 0,4 Punkte pro verausgabten tausend Euro Drittmitteln, wurde nun eine Staffelung eingeführt.
Die 0,4 Punkte gibt es nur noch bis 500 T€ (= 500.000 €). Darüber hinaus sinkt die Bewertung bis 1 Mio. € auf 0,3 Punkte, bis 2 Mio. € auf 0,2 Punkte und danach 0,1 Punkt je tausend Euro.
Das bedeutet, dass riesige Geldsummen etwas weniger gewichtet werden. Gleichzeitig wurde eingeführt, dass bei der Betreuung von Promotionen (analog zu Habilitationen) zwischen tatsächlicher Betreuung und lediglich Erstellung des Zweitgutachtens unterschieden wird. Bisher haben mitunter auch Zweitgutachter*innen die vollen Extra-Bezüge kassiert, ohne Doktorand*innen betreut zu haben, oder gar zu Gesicht bekommen zu haben.

Letztlich stellte dies also eine durchaus sinnvolle Anpassung eines unmöglich schwachsinnigen Systems dar. Dennoch kam es zu sehr langen und ausschweifenden Diskussionen. Insbesondere forderte beispielsweise Frau Feldmann (Professorin auf der Fakultätsliste der Fak IV), dass Professor*innen, die dadurch Punkte verlieren, andere Parameter aufgewertet werden sollen. Frei nach dem Motto: „Egal, wie sich der Bewertungsschlüssel zusammensetzt, solange sich für mich am Ende nichts ändert“. Andere Professoren argumentierten eher dahingehend, dass nun kein(!) Anreiz mehr bestünde, überhaupt Drittmittel einzuwerben.
Dieser Ansatz wird insbesondere dann abstrus, wenn mensch bedenkt, dass eingeworbene Drittmittel ohnehin dem Fachgebiet zugute kommen, ganz zu schweigen von dem Ansehensgewinn in der Wissenschaftlichen Community durch Kooperationen. Letztlich geht es also einigen Damen und Herren offensichtlich nur darum, dass ein möglichst großer Anteil der eingeworbenen Drittmittel im privaten Geldbeutel landet. Scheiß auf Forschungsergebnisse, auf Geld für die unterfinanzierte Hochschule und auf wissenschaftliches Standing des eigenen Fachgebietes oder der Uni.

Zum Glück teilten nicht alle Professor*innen diese Ansicht. Somit wurde der Antrag mehrheitlich befürwortet.

 

2. Das Gleichstellungskonzept der TU Berlin

In zweiter Lesung (also nach Behandlung auf der Dezember-Sitzung) wurde nun auch ein sog. Gleichstellungskonzept verabschiedet. Gemeint ist damit die faktische Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen. Ganz davon abgesehen, dass diese Form der Gleichstellung in heutigen Gender-Debatten deutlich zu kurz greift und „Gleichstellung“ auch auf andere Aspekte als auf Geschlecht bezogen werden könnte, erfüllt dieses Konzeptpapier nichteinmal den eigenen Anspruch.
Tatsächlich gibt es seitenwiese Analysen, welche Hürden für Frauen in unterschiedlichen Karierewegen und -stufen bestehen. Jedoch sind die verabschiedeten Maßnahmen eher eine wohlwollende Geste, als ein Ansatz zu realen Änderungen.
Nach wie vor bedarf es dem Umdenken vieler konservativer Männer und einiger „nach-mir-die-Sintflut“-Karierefrauen, bevor aus der theoretischen Chancengleichheit auf dem Papier eine reale Gleichstellung der (beiden) Geschlechter werden kann.
An dieser Stelle möchte ich allen Studentinnen, insbesondere (aber nicht nur) in den Ingenieurwissenschften deutlich mitteilen: Ihr seid nicht alleine! Ja, ihr seid hier willkommen und ja ihr seid in technischen Fächern richtig und ja, ihr könnt das (mindestens) genauso gut wie Männer, auch wenn die Kerle um Euch herum oder gar Professoren etwas anderes sagen bzw. andeuten.

 


3. Einsetzung eines Nachhaltigkeitsrates

Nachhaltigkeit – das Zauberwort dieses Jahrhunderts. Alle wollen es, in jedem (Forschungs-)Antrag und Studiengangsziel muss es vorkommen, aber niemensch hat eine allumfassende Definition und kaum jemensch kann diese konkret im Alltag umsetzen. Gravierender wird dies im Angesicht einer über 70 Jahre (oder 246 Jahre – je nachden, wie mensch zählt) gewachsenen Universität, die insgesamt – mit all ihren Teilen und in allen Aufgaben – nachhaltig sein will.
Um im Brückenschlag zwischen Lehre, Forschung, Verwaltung und Ausbildung ein, wenigstens TUB-weit einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit zu erarbeiten und sukzessive auch Vorschläge für die letztendlich reale Umsetzung zu machen wurde nun ein Nachhaltigkeitsrat, formal als ständige Kommission des Akademischen Senates eingerichtet. Der Antrag geht ursprünglich auf die Idee einer studentischen Nachhaltigkeitsinitiative zurück und wurde von uns zusammen mit der Reformfraktion zum Antrag ausgearbeitet. Nach langen Diskussionen auf der Dezembersitzung, haben nun die Gegner*innen eingesehen, dass es politischer Selbstmord wäre, die reale Nachhaltigkeit zu bekämpfen, die sie selbst auf dem Papier fordern. Somit wurde der Rat bei lediglich 5 Enthaltungen einstimmig eingerichtet.
Bedenken hatten vor allem mal wieder unsere „lieben“ Professor*innen der Fensterfraktion, die ihre eigene Autorität und Kompetenzen untergraben sahen und insbesondere einem paritätisch (aus allen Statusgruppen zahlenmäßig gleichmäßig) zusammengesetzten Gremium nicht zutrauten, sich mit der Universität allumfänglich – quasi universell – auseinander zu setzen. Sowas könnten doch Studis, WiMis und Verwaltungspersonen gar nicht.
Einen verzweifelten Versuch, den Rat zu kippen oder zumindest zu verzögern unternahm die Professoren-Liste IUP in Persona von Professor Behrend kurz vor der Sitzung. Als klar wurde, dass der Präsident (Prof. Thomsen) nicht an der Sitzung teilnehmen kann und sich (durch die ebenso wichtige) 1. Vizepräsidentin vertreten lässt, sollte der TOP Nachhaltigkeitsrat vertagt werden. Was natürlich abgelehnt wurde – u.a. angesichts der Unterstützung, die Herr Thomsen in Form von einer aus seinem Finanztopf finanzierten „Geschäftsstelle“ bereits in der Dezembersitzung verdeutlichte.
Offen ist derzeit lediglich die Stellung der im Antrag aufgeführten 3 externen Mitglieder, da diese in Kommissionen des AS nicht vorgesehen sind. Die Rechtsaufsicht der Akademischen Selbstverwaltung prüft noch, ob diese Externen, sofern überhaupt als Mitglieder benennbar, dann auch Stimmrecht hätten. Das stünde aber dem Rat als solchen nicht mehr im Wege. Wir sind gespannt auf hoffentlich viele Freiwillige, die diesen Nachhaltigkeitsrat inhaltlich begleiten.

 


4. Änderung der Satzung über hochschuleigene Auswahlverfahren

Die Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren regelt auf zentraler Ebene den Rahmen, der gegebenenfalls duch Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZZO) in den einzelnen Master-Studiengängen konkretisiert oder durch diese ersetzt wird. Kurz gesagt: Es wird durch diese Satzung festgelegt, wie in zulassungsbeschränkten Studiengängen letztlich die Studienbewerber*innen ausgewählt werden, die eine Zulassung erhalten. Dies geschieht zwar grundsätzlich auch nach Note des vorangegangenen Studiengangs, aber z.B. auch nach „Passgenauigkeit“ des Bachelors.
Genau für diese passgenauigkeit gab es nun eine Auflage der Senatsverwaltung Bildung und Wissenschaft Berlin und zwar wurde verordnet, dass es für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang eine Angabe von Referenzstudiengängen geben muss, die als Idealvoraussetzung gelten. Die Passgenauigkeit wird letztlich mit einem Punktesystem angegeben. Aber wofür genau die vollen Punkte vergeben werden, war bislang nicht genau geklärt. Auch wenn diese, nun nachgeschobene Regelung nachvollziehbar ist, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten, da wir gundsätzlich Einschränkungen beim Zugang zu Bildung ablehnen. Zu detaulierteren Hintergründen haben wir eine Protokollerklärung zu diesem Tagungsordnungspunkt verfasst, die ich separat im Anschluss poste.


5. Zugangs und Zulassungsordnung für Master Luft- und Raumfahrttechnik

Als erster Studiengang der Fakultät V erhält der Masterstudeiengang Luft- und Raumfahrttechnik eine Zugangs- und Zulassungsordnung. Diese regelt den genauen Prozess und die Auswahlkriterien zur Zulassung für Bewerber*innen.
Hier gilt abstimmungstechnisch das Selbe, wie bei der Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren, weshalb wir uns auch hier enthaten haben. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Ordnung haben wir innerhalb der Gremien der Fakultät V bereits seit fast einem Jahr begleitet. Daher ist diese Ordnung den Umständen entsprechend so „gut“ wie derzeit möglich. Näheres zum Abstimmungsverhalten, könnt ihr der Protokollerklärung im folgenden Post entnehmen.

 

PS