Leider kommt dieser Beitrag deutlich verzögert. Ich bitte alle Leser*innen, die bereits gespannt auf Nachrichten aus dem Irrenhaus namens Akademischer Senat warten, vielmals um Entschuldigung.

Auf der vergangenen AS Sitzung (15.7.) gab es mal wieder ein paar mehr Themen.
Der Übersicht halber führe ich hier mal nur die brisanteren auf, bei denen es Diskussionsbedarf gab. Alles Weitere könnt Ihr wie immer in den Protokollen nachlesen, die ihr auf der Webseite der AS-Geschäftsstelle findet.

1 Zuweisung einer W3-Professur im Erstattungsmodell gemeinsam mit dem DIW
2 Einsetzung des Zentralinstituts für Lehrerbildung
3 Änderung der AllgStuPO
4 neue internationale weiterbildende Masterstudiengänge in El Gouna
5 Änderung der StuPOs der Ba-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik
6 Neufassung der StuPOs der Ma-Studiengänge Elektrotechnik, Computer Science (fka Informatik), Computer Engineering (fka Technische Informatik)
7 Neufassung StuPO des weiterbildenden Masters Real Estate Management
8 Besetzung einer W3-Professur Aerodynamik
9 Haushaltskonsolidierung


1. Zuweisung einer W3-Professur im Erstattungsmodell gemeinsam mit dem DIW

Dieser Punkt war bereits Teil der vorangegangenen Sitzung (749.). Dort waren einige Ungereimtheiten aufgefallen, die zu einer Vertagung und Einforderung weiterer Unterlagen geführt haben.
Grundsätzlich wird bei diesen gemeinsamen Berufungen im Erstattungsmodell, wie sie förmlich heißen, gemeinsam mit dem externen Geldgeber berufen. Dazu erfolgt die Zuweisung natürlich in der Regel auch bevor das Partner-Unternehmen die Ausschreibung veröffentlicht.
In diesem Fall jedoch sickerte in der 749. Sitzung durch, dass das Einstellungsverfahren beim DIW bereits durchlaufen wurde. Verlangt wurden daher zu dieser Sitzung der Kooperationsvertrag und die Stellenausschreibung des DIW. Der Kooperationsvertrag lag auch diesmal nicht vor und die Stellenausschreibung hat noch mehr Fragen aufgeworfen. Diese ist nämlich von 2011 und stellt der/dem Eingestellten lediglich eine Professur an einer Berliner Universität in Aussicht. Nicht nur, dass uns hier eine, bereits eingestellte Person vorgesetzt wird – nach dem Motto: Friss oder stirb – die Einstellung vor 4 Jahren suggeriert, dass die TU Berlin auch nicht die erste Uni war, die gefragt wurde.
Nach langer Diskussion ist diese Zuweisung nun leider doch gegen unsere Stimmen durchgegangen.
Auf jeden Fall wird es auf einer der kommenden Sitzungen eine Grundsätzliche Diskussion und auch Beschlüsse zum Verfahren bei Gemeinsamen Berufungen geben.


2. Einsetzung des Zentralinstituts für Lehrerbildung

Das ist eine Verpflichtung der TU nach dem Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG). Es wird das bisherige Servicezentrum Lehrkräftebildung (LKB) ersetzen. Eigentlich nur eine strukturelle Umgliederung, die jedoch viele Institutsvertreter*innen zum Anlaß nahmen, an der eh bereits schlecht aufgestellten LKB herum zu meckern. Besonders kritisiert wurde die angeblich zu hohe Personalausstattung.
Diese wird nun innerhalb der nächsten 5 Jahre evaluiert.


3. Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO)

Keine große Änderung, die mensch unter so eine Titel erwarten würde. Es wurde lediglich der § 33 konkretisiert hinsichtlich der Beschlussfassung über Module und Moduländerungen, sowie über deren Veröffentlichung.
Es ist nun gemäß der ursprünglichen Intention klar geregelt, dass neue Module und Moduländerungen durch die zuständige Ausbildungskommission gehen und vom Fakultätsrat beschlossen werden müssen, sowie, dass Pflicht- und Wahlpflichtmodule Teil der Studien- und Prüfungsordnung sind und somit zentral veröffentlicht werden.
Für Studis in den meisten Studiengängen ändert sich nichts. Für einige hört damit jedoch das Hinterherrennen und Suchen nach dem nun gültigen Modulkatalog auf und es verbessert sich evtl. die Qualität der Module, da der Gremienweg nun unmissverständlich klar gestellt ist.

Inhaltliche Änderungen an der AllgStuPO, die zweifelsohne nötig sind, sollen noch im kommenden Semester beschlossen werden.
Eine Sammlung hierfür wurde bereits begonnen. Es gibt ebenfalls einen ISIS-Kurs in dem über Auslegung bestimmter Paragraphen diskutiert wird und Regelungslücken sowie weitere Änderungsbedarfe diskutiert und gesamelt werden.
Schaut doch mal vorbei und diskutiert mit. Das ist auch für alle Studierenden interessant.


4. neue internationale weiterbildende Masterstudiengänge in El Gouna

Die TU Berlin unterhält einen Außenstandort in El Gouna (Ägypten). Dieser wurde von einem TU-Alumni gesponsort. Dort werden ausschließlich sogenannte Weiterbildende Masterstudiengänge, also Master mit Studiengebühren, nach deutschem Prüfungsrecht angeboten.
Da einige Studienbewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen für die bisherigen 3 Master nicht ganz erfüllten, wurden ihnen nun 2 „neue“ Master zurecht geschneidert. Ziel war es dabei, die Kapazität des Standortes auszunutzen, also mehr Studierende dort hin zu holen. Auch wenn es ein verlockender Gedanke sein mag, noch mehr reiche Kids in die Wüste zu schicken, gibt es genug Kritik an den Studiengängen. Die beiden Neuen unterscheiden sich kaum von einem der Bisherigen. Es ist also fragwürdig, warum nicht einfach die Zugangsvoraussetzungen gelockert und somit die Studierendenzahlen erhöht wurden. Das nötige Grundwissen kann auch so vorausgesetzt werden. Wer die entsprechenden Kenntnisse noch nicht mitbringt, beginnt den Master halt auf eigene Verantwortung und muss sich ggf. halt die fehlenden Kompetenzen parallel aneignen. Damit hätten wir zusätzliche Kosten und vor Allem Verwaltungsaufwand, den jeder neue Studiengang mitbringt vermeiden können. Das ist letztlich Arbeitsbelastung der Angestellten in Abteilung I (Immatrikulation und Prüfungen), die ja schon bei den hiesigen Studiengängen oft kaum mit der Bearbeitung hinterher kommen. Darüber hinaus werden für diese Studiengänge je zwei Juniorprofessuren und WM-Stellen geschaffen, die sich – wie bei allem, was in El Gouna angeboten wird – 100%ig aus den Studiengebühren finanzieren sollen. Fallen jedoch die Bewerberzahlen nicht so hoch aus, wie erhofft, bleibt die TU auf den Kosten sitzen.
Allgemeine Kritik an dem El-Gouna-Konzept, durch das u.a. eine reiche Elite durch die TU, als öffentliche Einrichtung befördert wird, kam am Rande natürlich auch wieder auf – interessanterweise diesmal durch einen Prof. initiiert.
Am Ende wurde u.a. mit festgehalten, dass alle Studiengänge und die Einrichtung El Gouna in den kommenden Jahren grundständig evaluiert werden, vorrangig im Hinblick auf Nutzen, Risiken und Sinnhaftigkeit für die TU. Die Einrichtung dieser beiden neuen Studiengänge ist mit knapper Mehrheit durchgegangen.


5. Änderung der StuPOs der Ba-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik

Hier wurden die Studienordnungen im Vorfeld im Wesentlichen „schön gerechnet“. Angeblich erhöhen sich die Anteile Wahlpflicht (WP) und freie Wahl (W) durch diese Überarbeitung deutlich.
Schaut man genauer drauf, wird schnell ersichtlich, dass das nicht stimmt.
In Elektrotechnik findet sich ein WP-Bereich, bei dem 12 LP aus einem „Katalog“ gewählt werden müssen, in dem sich jedoch nur zwei Module à 6 LP „zur Auswahl“ befinden.
In der Medieninformatik besteht der 20LP-Wahlbereich aus einem 5-15LP Berufspraktikum. Praktika sind in keinem anderen Studiengang Module oder gar Teil des freien Wahlbereiches. Es ist Pflicht und zwar als Studienleistung und nicht als Modul.
Das Gravierende an diesen Studiengängen ist jedoch das jeweilige 1. Semester. Alle Module des ersten (und teilweise auch zweiten) Semesters – mit Ausnahme eines zweisemestrigen Monstermoduls aus LinA und Ana I – werden als Portfolioprüfung (PP) geprüft. PP ist grundsätzlich nichts Schlechtes, allerdings müssen diese deutlich früher verbindlich angemeldet werden, nämlich bis maximal 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Das lockt Studierende, die frisch von der Schule kommen und den Aufwand noch nicht abschätzen können, in die Falle, in allen Modulen das Prüfungsverfahren zu beginnen. Eigentlich ist die Unileitung derzeit bemüht, die Studieneingangsphase zu entspannen und aufzulockern. Das wird durch diese StuPOs konterkariert.
Unsere Zielstellung war hier, die StuPOs zur Nachbesserung wieder in die Fakultät zurück zu weisen. Leider wurden wir auch hier überstimmt.


6. Neufassung der StuPOs der Ma-Studiengänge Elektrotechnik, Computer Science (fka Informatik), Computer Engineering (fka Technische Informatik)

Nach der Umstellung der zugehörigen Bachelorstudiengänge von 7 auf 6 Semester wurden nun diese Masterstudiengänge von 3 auf 4 Semester umgestellt. Dabei wurden Studierende bei der Bearbeitung von Anfang an ignoriert. Es gab zwar Gespräche und diverse Gremiensitzungen, allerdings fielen die StuPOs kurz vor der Sitzung der zuständigen Ausbildungskommission plötzlich vom Himmel – bzw. wurden von einigen Profs im stillen Kämmerlein zusammengeschustert. Danach wurden daran zwar noch Änderungen vorgenommen, aber nur solche, die von Professor*innen vorgeschlagen wurden. Eine entsprechende Protokollerklärung, die diese Verfahrensfehler auf dem Gremienweg offenlegen sollte, wurde seitens der Fakultät zunächst „vergessen“ weiter zu leiten. Schon allein deshalb hätten diese StuPOs in die Fakultät zurückgewiesen werden müssen.
Der entscheidende Fehler an allen StuPOs: Der mögliche Übergang von Studierenden aus einem 7-Semestrigen Bachelor in den 4-semestrigen Master, für den keine rechtssichere Lösung präsentiert werden konnte. Das Problem ist hierbei, dass im alten Bachelor bereits Pflicht und Wahlpflicht Module aus den neuen Mastern belegt werden mussten. Sind diese jedoch einmal Bestandteil eines Abschlusses gewesen, können sie nicht noch ein zweites Mal angerechnet werden. Die Fakultät sagte zwar eine großzügig ausgelegte Anerkennung von Modulen zu. Deren Rechtssicherheit darf jedoch bezweifelt werden.


7. Neufassung StuPO des weiterbildenden Masters Real Estate Management

Wieder ein weiterbildender, also zu bezahlender, Masterstudiengang. Ganz davon abgesehen, dass wir das Konzept von Studiengebühren ablehnen, gibt es an diesem auch noch mehr auszusetzen. Erst im Rahmen der Vorbereitung der AS-Sitzung wurde bekannt, dass dieser Studiengang berufsbegleitend sein soll, davon steht jedoch kein Wort in der StuPO. An berufsbegleitende Studiengänge werden naturgemäß andere Ansprüche gestellt. Module müssen Abends oder am Wochenende angeboten werden und das gesamte Pensum muss neben dem Berufsleben schaffbar sein. Dies ist hier jedoch nicht gegeben. Ein Beispiel: Die Masterarbeit hat einen Umfang von 25 LP (entspricht einer Bearbeitungszeit von 750 h) und soll innerhalb von 20 Wochen bearbeitet werden. Das bedeutet eine wöchentliche Arbeitsbelastung (allein durch die Masterarbeit) von 37,5 h pro Woche. Das ist zusätzlich zu einer 40h-Woche kaum machbar.
Alle Bedenken wurden im AS mehrheitlich ignoriert.


8. Besetzung einer W3-Professur Aerodynamik

Dieses Verfahren dauert in der Fakultät schon geraume Zeit an. Die Stelle ist de facto seit einigen Jahren unbesetzt. Umso mehr verwundert es, dass die eingereichte Reihung der drei vorgeschlagenen Personen nicht anhand der Unterlagen belegbar ist. Das Gutachten der Berufungskommission (i.d.R. von der/dem Vorsitzenden geschrieben) ist widersprüchlich und legt sehr unterschiedliche Maßstäbe an die Kandidat*innen. Ohne hier ins Detail gehen zu können, kann festgehalten werden, dass die Fakultät hier auch in unserem Sinne freiwillig nocheinmal nachbessert. Auch wenn das das Warten auf eine*n neue*n Professor*in verlängert – ein Scheitern und anschließendes Neuaufrollen des Verfahrens wäre schlimmer.


9. Haushaltskonsolidierung

Die TU Berlin schleppt seit einigen Jahren eine jährliche Pauschale Minderausgabe (PMA) von 10 Mio. Euro mit sich rum. Pauschale Minderausgabe ist dabei die Differenz zwischen Einnahmen (Landeszuschüsse und Drittmittel) und den absehbaren Ausgaben. Dabei fehlen 10 Mio. Euro, die im laufenden Jahr irgendwie eingespart werden müssen. Zum großen Teil geht das zu Lasten der Ausstattung mit Wissenschaftlichen Mitarbeitern, indem Stellen einige Monate nicht besetzt bzw. nicht verlängert werden. In den letzten Jahren zeigten Prognosen, dass die PMA 2016 und 2017 aus strukturellen Gründen um jeweils 3 Mio. ansteigen und daraufhin jährlich 16 Mio. Euro betragen wird.
Anfang diesen Jahres stellte das Präsidium ein Papier vor, in dem dieser Entwicklung mit Personalkürzungen auf fast allen Ebenen (alle bis auf Profs.) entgegen gewirkt werden sollte. Die Kürzungen erwiesen sich als sehr pauschal und nicht realitätsnah umsetzbar. Zusätzlich wurden durch nicht weiter benannte Zusammenlegungen von Werkstätten und Laboren Einsparpotentiale eröffnet.
Vier Monate lang widmete sich der Haushaltsausschuss der Problematik anwachsende PMA und Analyse der Vorschläge des Präsidiums, wobei wir mitunter zu wöchentlichen Sitzungen tagen „durften“. Nun stehen den eher willkürlichen Sparplänen des Präsidiums konkrete, systematische Prüfaufträge entgegen, die im kommenden Frühjahr beendet sein und dann zu begründbaren Strukturveränderungen führen sollen.
Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses wurden nur ersteinmal andiskutiert (es blieben nur ca 10 Min.) und in wesentlichen Teilen vom Präsidenten ablehnend begegnet.
Wir dürfen gespannt sein, was die kommende Sitzung diesbezüglich bringt.