Am vergangen Mittwoch war wiedermal eine Sitzung des Akademischen Senates. Bedeutende Themen waren diesmal v.a. ein Antrag zur Änderung der Auslaufsatzung für Diplom- und Magisterstudiengänge, eine Diskussionsrunde zum Umgang mit kleinen (Master-)Studiengängen und die Aufhebung des Brautechnischen Fachstudiums.

Das brautechnische Fachstudium:
Dieser 4-semestrige Studiengang musste aufgehoben werden, weil er nichtmehr rechtskonform war. Studierende, die aktuell noch eingeschrieben sind, haben bis zum 30.09.2019 Zeit, ihr Studium zu beenden. Zwar beabsichtigt die Fakultät III einen Nachfolgestudiengang zusammen mit der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin neu aufzusetzen. Wir haben denoch bereits gegen die Aufhebung des Studienganges gestimmt, da wir der Meinung sind, dass der Studiengang auch an das Berliner Hochschulgesetz hätte angepasst werden können, anstatt ihn -zunächst ersatzlos- aufzulösen.

Kleine Studiengänge:
In den vergangenen Jahren wurden an der TU Berlin eine Vielzahl neuer Masterstudiengänge eingerichtet, die zu großen Teilen erhebliche fachliche Ähnlichkeiten zueinander aufweisen aber allesamt sehr klein sind (Zulassungszahlen: 10-30 Studierende pro Jahr).
Mit jedem Studiengang -egal, wie große er ist- werden erhebliche Ressourcen und Personal gebunden. So werden ein*e Studiengangsverantwortliche*r, ein Prüfungsausschuss, ggf. ein*e Praktikumsobmann/ obfrau, diverse Ressourcen und Personal im Fakultätsservicecenter und im Prüfungsamt benötigt.
Natürlich ist es schön, dass neue Studienrichtungen entstehen und damit viele neue Abschlüsse möglich sind.
Diese vielen einzelnen Studiengänge haben jedoch auch zur Folge, dass eine kleine Änderung der Studienrichtung, die im Verlauf eines Studiums und der persönlichen Profilbildung durchaus üblich ist, zwangsläufig eine Änderung des Studienganges erfordert. Damit sind jedoch stehts bürokratische Hürden (Modul-Anerkennungen, i.d.R. Neubewerbung um einen Studienplatz), sowie i.d.R. Verlust von BAföG-Anspruch und Stipendien verbunden.
Unserer Ansicht nach, ließe sich das Studienangebot vieler dieser kleinen Studiengänge, äquivalent zu früheren Diplomstudiengängen als Vertiefungsrichtung von grundlegenderen Studiengängen etablieren. Somit könnten mit gleichbleibendem Personal und bei gleichbleibendem Studienangebot mehr Studienplätze geschaffen werden.
Am Ende dieses Diskussionspunktes stand ein Auftrag an die Kommission für Lehre und Studium (LSK), Kriterien zu entwickeln, wann es sich eher lohnt einen neuen Studiengang einzurichten und wann das Studienangebot eher als Vertiefungsrichtung eines bestehenden Studiengangs sinnvoll ist.

Änderung der Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen (Auslaufsatzung):

Der Änderungsantrag wurde formell vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) eingereicht, jedoch auch von uns im Wesentlichen argumentativ untermauert. Ziel ist in einigen Studiengängen ein Aufschub der Fristen, eine Härtefall-Regelung und rechtssichere Klärung von Fällen in denen von der Uni zu verantwortende Gründe zur Fristüberschreitung führen.

Kurzer geschichtlicher Abriss:
Die Hochschulen wurden 2012 vom Berliner Senat verpflichtet, per Satzung zu regeln, wann in Diplom- und Magisterstudiengängen letztmalig Prüfungen abgelegt werden können, was die TU Berlin im November 2012 letztlich auch tat.
Zunächst wurden in den Fakultäten jedoch sehr enge Fristen beschlossen, zusammen mit einer Option, sich beliebig lange prüfen lassen zu können, wenn Studi noch eine*n Prüfer*in findet, der*die bereit ist, die Prüfung abzunehmen. Das wäre natürlich absolut nicht rechtssicher gewesen, Studierende hätten keinen Anspruch auf diese „freiwillige Abnahme von Prüfungen“ gehabt und zu Recht mahnte der Berliner Senat diese Regelung an. Gleichzeitig wurde vom Berliner Senat vorgegeben, dass die zu beschließenden Fristen unumgänglich und Härtefälle ausgeschlossen seien.
Das bot uns die Möglichkeit, erneut die Fristen in den Fakultäten zu verhandeln. Dies war ein zähes Unterfangen, in dem wir letztlich in fast jedem einzelnen Studiengang Semester um Semester für Euch raus handelten. Am Ende stand der Grundsatz: Doppelte Regelstudienzeit plus 4 Semester, ausgehend von der zuletzt immatrikulierten Person in dem jeweiligen Studiengang. Dieser Grundsatz wurde jedoch in einzelnen Studiengängen (insbesondere im Magister der Fakutät 1) unterschritten. Einige Monate nachdem die Satzung an der TU Berlin beschlossen wurde, folgten die Beschlüsse an HU und FU. Allerdings sind an beiden Universitäten Härtefallregelungen verankert, die auch vom Berliner Senat nicht moniert wurden.

Aktuelle Situation und Änderungsanträge:
Anpassung der Fristen:
In den vergangenen Semestern tauchten in der Studierendenstatistik mehrere Studierende in sehr niedrigen Fachsemestern auf, die bei den derzeit gültigen Fristen ihren Abschluss nicht mehr schaffen werden. Es ist dabei jedoch unklar, wo diese herkommen: „ewig“ Urlaubssemester genommen, Hochschulwechsel, nach Beschluss der Auslaufsatzung „versehentlich“ immatrikuliert, etc.
Sofern es sich nicht um „Urlaubssemester-Fälle“ handelt, liegt der „Fehler“ bei der Universität, die durch Anpassung der Fristen dafür Sorge zu tragen hat, dass auch diese Studierenden die selben Chancen auf einen Abschluss haben. Betroffen wären ggf. die Studiengänge: Magisterstudiengänge der Fakultät I, Soziologie (Magister), Biotechnologie (Diplom), Lebensmitteltechnologie (Diplom), Betriebswirtschaftslehre (Diplom) und Volkswirtschaftslehre (Diplom).

Anmeldung statt Ablegung:
Längere Studienzeiten sind nicht nur durch die Studierenden zu verantworten. So kam es in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von Verzögerungen, sei es aufgrund von Prüfer*innen, die kurzfristig ein Forschungsfreisemester nehmen bzw. im Ausland sind, Prüfungsamt, dass Anmeldungen nicht akzeptiert bzw. nach der Annahme verliert oder gar Prüfer*innen, die kurz vor der Prüfung versterben (auch das ist nicht selten).
Diese und andere, nicht von den Studierenden zu verantwortende, Fälle lassen sich keinesfalls im Studium einplanen und müssen daher zu einem individuellen Aufschub der Frist führen. Am elegantesten und rechtssichersten ließe sich das lösen, indem die Prüfungsanmeldung maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist und nicht das letztliche Ablegungsdatum.

Härtefallregelung:
Nicht zuletzt auch die Beauftragte für Studierende mit Behinderung legte in der AS-Sitzung dar, dass es mehrere Fälle von Studierenden gibt, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder z.B. einer Krebserkrankung und der damit verbundenen langen Behandlungszeit nicht in der lage sind, die Fristen einzuhalten.
Solche und weitere Härtefälle sind per Gesetz zu berücksichtigen. Zwar reden sich viele professorale Mitglieder im Akademischen Senat damit raus, dass diese Härtefälle bereits in den beschlossenen Fristen pauschal berücksichtigt seien, der Realität wird dies aber nicht gerecht und es führt zu einer Benachteiligung von Menschen, die unbilliger Härte unterliegen gegenüber allen anderen, für die die selben Fristen gelten sollen. Wir fordern daher eine Härtefallregelung äquivalent zu HU und FU, die an der TU lediglich wegen Einwänden der Senatsverwaltung nicht eingeflossen ist.

Da die Rechtsprüfung der Abteilung I (Studierendenservice) zur Formulierung des Änderungsantrages Bedenken hatte und viele, insbesondere professorale Mitglieder des AS generelle Ablehnung gegenüber jeglichen Änderungen an der Auslaufsatzung äußerten, wurde der Antrag am Ende sicherheitshalber vertagt, zusammen mit diversen Prüfaufträgen und der Absicht den Antrag in Kooperation mit Abteilung I rechtssicher zu überarbeiten. Wäre der Antrag nicht vertagt worden, wofür beispielsweise unsere Konkurrenzliste von Fachschaftsteam und Sputnik votierten, wäre der Antrag haushoch abgelehnt worden.

Der Änderungsantrag wird nun auf der kommenden Sitzung am 01.07.2015 erneut behandelt.
Für Viele Studierende stellt dies die letzte Hoffnung dar, bevor Ihr Studiengang Ende diesen Semesters -zusammen mit jeglichen Möglichkeiten, noch zu einem Abschluss zu gelangen- im Nirvana verschwindet.

Wir bleiben für Euch am Ball.

PS