Vor einem Monat war die 197. Sitzung des Fakultätsrates.
Interessantestes Thema: Die Modullisten fürs SoSe19. Diese wurden bei allen Fak V- Studiengängen ohne Probleme abgesegnet, bis auf Verkehrswesen:
Für den Bachelor VW hat die Ausbildungskommission (AK) vorgeschlagen, das Modul “Einführung in die Luft- und Raumfahrttechnik” (kurz: ELRT) aus dem Wahlbereich in den Wahlpflichtbereich zu schieben, und zwar als Ersti-Modul und in Konkurrenz zu “Einführung in das Verkehrswesen”. Wenn diese Entscheidung durchgekommen wäre, gäbe es kein einziges gemeinsames VW-spezifisches Modul mehr, welches von allen VW-Studis besucht würde. Außerdem müssten sich einige VW-Studis damit schon ganz am Anfang des ersten Semesters entscheiden, ob sie LRT als Vertiefungsrichtung wählen wollen oder nicht. Neben diesen inhaltlichen Sonderbarkeiten führten hauptsächlich formelle Gründe zur Ablehnung des Antrages:

  • Die Verschiebung des Moduls ELRT in den Wahlpflichtbereich wirkt sich ziemlich grundlegend auch auf die VW-StuPO aus. Da diese erst kürzlich überarbeitet wurde ist eine erneute, zeitnahe Änderung nicht vorgesehen.
  • Außerdem wurde der Vorschlag lediglich mit der AK, jedoch nicht mit der Studiengangs-AG VW besprochen.
  • Inhalt des Moduls ELRT ist u.A. die Auslegung bzw. Konstruktion eines Flugkörpers. Daher werden für ELRT folgende Module als wünschenswerte Voraussetzungen genannt: Ana I, Lina, K1 und Statik bzw. Mechanik E. Es ist allerdings unmöglich, diese Module bereits gehört zu haben, wenn ELRT ins erste Semester verschoben wird. Genau das ist aber der Vorschlag von Prof. Bardenhagen und den Sputnik-Mitgliedern aus der AK.

Im Fakultätsrat wurde nach einiger Diskussion beschlossen, dass das Modul ELRT nicht in den Wahlpflichtbereich verschoben wird. Der Dekan der Fak V wies die Ausbildungskommission darauf hin, künftig nicht mehr an der Studiengangs-AG vorbei zu entscheiden.

Die Berufungsverfahren zweier Professuren wurden abgeschlossen. Die Professuren tragen die Titel “Biomedizinische Bildgebung” und “Flugmechanik und Flugregelung” und sind W3-Stiftungsprofessuren (kurz: S-W3).

Für die Berufungskommission der S-W2-Professur “Kühlung und Schalldämpfung in Flugtriebwerken” werden übrigens noch studentische Mitglieder gesucht. Melde dich bei uns, wenn du Interesse hast!

Außerdem wurde der Tutor*innenausstattungsplan (TAP) für das Jahr 2019 beschlossen. Der TAP teilt nach einer auf Teilnehmerzahl und Betreuungsaufwand basierenden Formel ein gewisses Kontingent an Tutor*innen auf die einzelnen Module auf.

Neben ein paar neuen Promotionen und Doktoranden wurde auch folgendes beschlossen: Abschlussarbeiten dürfen nicht nur von Profs bewertet werden, sondern auch von WiMis. Faktisch gesehen haben die WiMis auch bisher schon einen großen Anteil an der Bewertung von BAen und MAen gehabt, mit dieser Regelung sind sie nun seit einigen Semestern offiziell dazu “berechtigt”, oder treffender: aufgefordert.

JM, FS