EB104 Gremien-Blog

88. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 26.03.2018

Interessante Sitzung.

Zunächst ging es um die StuPO für den Masterstudiengang Space Engineering. Hier soll eine ähnliche Regelung wie zu der üblichen 25% Regelung der anderen StuPOs getroffen werden. Da das ein weiterbildender Master ist, ist das unkritisch. Die Regelung war auch soweit OK ausgearbeitet.

Danach kam die StuPO Verkehrswesen dran. Hier soll es eine neue Studienrichtung geben "Allgemeines Verkehrswesen". Dazu gibt es eine Öffnung der Studienrichtungen, wie sie bisher bestehen. Um eine der bisherigen Studienrichtungen auf dem Zeugnis zu haben, müssen in dieser mindestens 48LP im Vertiefungs- und Anwendugnsbereich belegt werden. Das eröffnet die Möglichkeit zwei Module aus einer anderen Richtung zu wählen.
Wird mehr aus einer anderen Richtung gewählt, so ist die Studienrichtung automatisch "Allgemeines Verkehrswesen". Das eröffnet die Möglichkeit nicht nur in einer Fachrichtung zu vertiefen und auch Crossover-Profile zu entwickeln. Beispiele dafür sind Flughafenplanung, Leichtbau und Fahrzeugtechnik, Hydrodynamik und Aerodynamik.... Es werden also Möglichkeiten geschaffen. Leute, die straight eine Studienrichtung studieren wollen, können das wie bisher auch tun.
Wechsel der Profile werden damit auch erleichtert.

Dazu soll es für Profile der bisherigen Studienrichtungen Empfehlungen für Verlaufspläne geben, die im Studienführer aufgeführt werden. Dies soll der Orientierung dienen und auch vermitteln, welche Kompetenzen in welchen Bereichen wichtig sind. Dazu gibt es eine Übersicht zu den Zugangsvoraussetzungen der Masterstudiengänge. Die Studis werden also besser als bisher informiert. Damit die fünf üblichen verdächtigen nicht irgendwas Studieren und dann nicht in den Master kommen.

Weiterhin gibt es jetzt die 25% Regelung für die Berechnung der Abschlussnoten und die Freiversuchsregelung für erste Prüfungsversuche im ersten Semester, wie in den anderen StuPOs auch.

Interessant war in der Diskussion, dass gerade die Sputnikvertreter*innen als Studis vehement gegen die Öffnung für weitere Profilbildung waren und sind. Man denkt offensichtlich nur in Luft- und RaumfahrtTECHNIK und nicht darüber hinaus.

Die Öffnung wurde dennoch in der AK angenommen.

Die Studiengangsverantwortlichen der einzelnen Master werden in Zukunft gebeten, auch auf die Richtungsmodule des Bachelor mit draufzusehen. Hier gab es einige Abstimmungsprobleme.

RN

87. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 21.02.2018

Nervig ist gar kein Ausdruck.

Es ging um die Studien- und Prüfungsordnung für Human Factors.

Die Profs. aus dem Bereich wollen unbedingt die übliche 25% Regelung vermeiden. Dazu haben sie sich gute und weniger gute Dinge einfallen lassen. Gut ist auf jeden Fall der Ansatz, jedes Wahlpflichtmodul mit und ohne Benotung anzubieten. Das ist eine wirklich studifreundliche Sache. Die Wahl hat Studi bei der Modulanmeldung. Eingeschränkt werden soll das allerdigns auf mindestens 6LP und maximal 18LP unbenoteter Module. Das ist weniger schön, aber noch verkraftbar.

Darauf basierend soll allerdings die 25% Regelung gar nicht kommen und stattdessen die restlichen LP, die nicht in die Note eingehen, aus dem freien Wahlbereich kommen. Dabeei sind das nur 12 LP. Im Endeffekt wurde auch in der Diskussion deutlich, dass der freie Wahlbereich ja nicht so wichtig ist. Zumnidest den Profs.

Die Diskussion wurde dann teilweise auch sehr merkwürdig geführt.

Am Ende gab es ein Unentschieden zwischen der Variante der Profs. und einer abgeschwächten 25% Regelung auf Vorschlag von Sputnik. Und selbst dabei hat dann noch ein Mitglied von Sputnik für die Profs. gestimmt.

Der Fakultätsrat muss sich jetzt damit befassen und da es kein Votum der AK gibt, wird das wohl auf eine Wiederholung der Diskussion hinauslaufen. Ergebnis unklar.

Danach kam noch die Zugangs- und Zulassungsordnung Human Factors dran. Hier gab es einige sehr weiche und schwammige Formulierungen, die aber bewusst eingebaut wurden. Es wird sich zeigen, ob die sich in der Reailtät dann so bewähren. Wir haben nichts dagegen, im Zweifel eröffnet das die Möglichikeit sich einzuklagen.

Die Terminplanung für die restlichen StuPOs wurde dann noch kurz vorgestellt. Es wird hoffentlich im Sommer alles durch sein.

RN

85. und 86. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 19.12.2017 und 09.02.2018

Diesmal gleich zwei Berichte.

In der 85. Sitzung kurz vor Weihnachten wurden die Prüfungsordnungen für ITM Bachelor und Master beschlossen. Neumodisch heißt das jetzt CES (Computational Engineering Science). Das wurde von uns auch kritisiert. Ein deutscher Studiengang mit englischem Titel ist nicht sehr einleuchtend.

Weiterhin wurden die Zugangs- und Zulassungsordnungen für ITM(CES) und Biomedizinische Technik behandelt. Auch hier nichts spannendes dabei. BMT soll nochmal einige Anmerkungen einarbeiten.

 

Die 86. Sitzung war für die Modullisten des Sommersemesters zuständig. Es gibt wieder einige Änderungen, also rechtzeitig nachschauen, ob das gewünschte Modul noch existiert, oder es spannende neue Module gibt. Gerade bei der Medizintechnik hat sich einiges geändert.

Weiterhin wurden die Praktikumsrichtlinien für Maschinenbau und ITM(CES) beschlossen. Hier soll es in Zukunft nur noch je eine für beide Studiengänge im Bachelor und Master geben. Die sind auch jetzt schon fast identisch, das spart dann Pflegeaufwand. Es wird auch geprüft, ob Patentingenieurwesen dort mit aufgenommen werden kann. Sonst ändert sich wenig.

Und die ZZO für den Master BMT wurde nochmal angepasst und vereinfacht. Da gab es einige Anmerkungen beim letzten Mal, die wurden jetzt eingebaut.

 

RN

84. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 12.12.2017

Uuuuund die nächste StuPO.

Diesmal die für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik.

Dazu gab es in der Studiengangs-AG schon diverse Diskussionen, deshalb lief das recht kurz ab diesmal.

Es soll ein neuer Bereich für ingenieurwissenschaftliche Methoden eingeführt werden. Grundsätzlich eine sinnvolle Sache und inhaltlich ganz gut bestückt. Die Debatte entbrannte daran, ob das ein Wahlpflichtbereich mit einer Mindestpunktezahl und Hochsgrenze ist, oder ob es den Studis freigestellt ist, daraus Module zu wählen bis zu einer Höchstgrenze.Von professoraler Seite wird ein Wahlpflichtbereich gewünscht.

Sowohl in der Studiengangs AG, als auch jetzt in der AK sind die Vertreter von Sputnik der Meinung, dass es Wahlpflicht statt Wahl sein soll.
Wir sehen das anders und wollen den Studis auch die Möglichkeit geben nur Kern- und Profilmodule zu belegen für ihre Masterstudium, wenn das gewünscht wird.

Im Endeffekt wurden wir beide Male überstimmt.

Weiter ändert sich die Aufnahme der Regelung zur Berechnung der Abschlussnote (25% Regel) und es ist jetzt auch möglich, im Profilbereich Kernmodule zu wählen.

Dann gab es noch eine Information aus der Kommission für Studium und Lehre des AS, dass unsere Übergangsregelungen für die Studis, die bereits studieren und die neulich erst verkürzt wurden, so wohl nicht toll sind. Das soll noch mal geändert werden.
Ursprünglich hatten wir doppelte Regelstudienzeit plus zwei Semester vorgesehen, was der Verwaltung zu lang war. Von dort kam der Vorschlag zwei bis drei Semester zu nehmen, was prompt vom AK Vorsitzenden von Sputnik übernommen und gegen unsere Stimme beschlossen wurde. Und natürlich erinnert man sich nicht mehr daran, jedenfalls nicht an diesen Teil.

Es wird also noch einmal über diese Fristen zu reden sein.

Danach gab es noch einiges zur Terminplanung.

Auf den anstehenden Lehrkonferenzen werden Abschlussarbeiten und der Arbeitsaufwand ein Thema werden. Dazu gab es in der letzten Sitzung bereits den Wunsch, das größer zu thematisieren. Das wird jetzt der Anfang dazu.

Demnächst gibt es auch ein Studiengangsreview für die interne Akkreditierung. Dabei werden wir uns natürlich beteiligen.

Es gab auch eine Anfrag des AStA an alle AKs, welche Auswirkungen durch einen möglichen Streik der studentisch Beschäftigten gesehen werden. Dazu gab es nur wenig inhaltliche Diskussion, da nicht bekannt ist, wie viele Studis sich an welchen Stellen beteiligen und wann der Streik stattfinden soll. Es fehlen also einfach die Grundlagen für einen Antwort.

RN

82. und 83. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 24.11. und 28.11.2017

Es herrscht Jahresendzeitstimmung in diversen Gremien, auch in der AK.
Alles muss möglichst noch vor Jahresende durch sein.
Daher gibt es die letzten Wochen im Jahr etliche Sitzungen zu den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät.

Die StuPOs müssen alle überarbeitet werden. Teilweise läuft der Prozess dazu schon länger, teilweise erst seit dem Sommer. Dennoch gibt es enormen Druck, die Beschlüsse dazu möglichst bald zu treffen, damit das im Sommersemester schon wirksam werden kann.

Vorteilhaft ist, dass die grundsätzlichen Streitpunkte inzwischen großteils einheitlich geregelt sind. Es muss dann in die StuPo nur der entsprechende Absatz kopiert werden. Denkt man. Einige machen auch gerne nochmal die Grundsatzdebatte auf.

Auf der 82. Sitzung der AK wurde die StuPo für den Master Biomedizinische Technik beschlossen. Dabei gab es keine größeren Probleme.

Auf der 83. Sitzung waren die StuPOs für PI dran. Bachelor und Master. Dazu gab es schon seit einiger Zeit intensiven Austausch mit der Rechtabteilung, dem Prüfungsamt und höheren Gremien. Einige besonderheiten bei PI stoßen rot auf Unverständnis. So gibt es bei PI die Möglichkeit einen individuellen Studienverlaufsplan zu erstellen und damit von der Modulliste abzuweichen. Das ist seit es PI gibt so.
Nun aber mag die Verwaltung wie auch einige höhere Gremien das nicht mehr so. Wir sind sehr für die Regelung und unterstützen das weiterhin. So wurde es dann auch beschlossen.

Ein weiterer Knackpunkt war die Regelung zur Berechnung der Abschlussnote (25% Regel) für den Master PI. Dort möchte die Studiengangs AG weniger Anteile als 25% mit der begründung, dass es ja kein Praktikum gäbe, was bei anderen Studiengängen immer automatisch in diesem Bereich landet. Dazu gab es vor etlicher Zeit schon mal einen Beschluss der AK, das als Kompromiss zuzulassen.

Kritisiert wurde das diesmal wieder und es gab von uns einen Antrag, das wie bei allen anderen StuPOs zu handhaben und die 25% zu nehmen. Tatsächlich ist der Antrag angenommen worden, was zu großer Verärgerung bei Prof. Popov geführt hat. Die Situation war nicht schön.

Weiterhin ist aufgefallen, dass die Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten und die Workloadberechnung angefasst werden müssen. Dazu soll es eine größer angelegte Debatte in der Fakultät geben, da das alle Studiengänge und vor allem auch die Profs. betrifft.

Es gab Kritik an der Zeitplanung der AK und dem Druck. Es ist nicht für jedes Mitglied möglich, jede Woche eine Sitzung wahrzunehmen. Einige StuPOs wurden dann auch auf Anfang des Jahres vertagt.

RN

81. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 09.10.2017

Die Sitzung der AK war notwendig, da von zentraler Stelle einige Anmerkungen zu unseren überarbeiteten Studien- und Prüfungsordnungen kamen.

Dabei ging es um die Übergangsregelung von der bisherigen StuPO zur neuen Version.

Kritisiert wurde, dass wir mit doppelter Regelstudienzeit plus zwei Semestern viel zu viel Zeit gelassen hätten. Die Konsequenz für die Verwaltung, also das Referat für Studium und Lehre, sowie das Prüfungsamt, wäre, dass bis zum Ende des Zeitraumes Äqiuvalenzlisten gepflegt werden müssen. Soweit nachvollziehbar und ein nicht unerheblicher Aufwand. Dort wurde eine Übergangsfrist von maximal zwei Semestern angeregt. Danach müssen alle noch immatrikulierten nach der neuen StuPo studieren.

Nach einiger Diskussion wurde dann vom AK Vorsitzenden der anderen Studiliste vorgeschlagen, den Zeitraum auf drei Semester festzusetzen. Dem wurde, mit Gegenstimme von uns, zugestimmt.
Wir halten die Frist grundsätzlich für zu kurz, trotz des Aufwands für die Verwaltung.
Ja, die neuen StuPOs sind besser als die bisherigen, weshalb wahrscheinlich sehr schnell viele Leute wechseln werden. Wer aber nicht möchte, sollte die Möglichkeit bekommen nach der bisherigen StuPO zu Ende zu studieren. Das lässt sich für uns auch nicht durch einen Verweis auf höheren Verwaltungsaufwand so deutlich zusammenstreichen. Die Diskussion dazu war leider nicht wirklich strukturiert.

Weiterhin wurde über eine Protokollerklärung aus dem AS diskutiert, in der es um die Zugangs- und Zulassungsordnungen ging und unsere Handhabung dieser. Wir sind nach Diskussion einiger Punkte der Protokollerklärung dazu gekommen, dass unsere Herangehensweise der beste Kompromiss aus Freiheit der Ausbildung und den Anforderungen an spezifische Masterstudiengänge ist im Zusammenhang mit der Verpflichtung entsprechende Ordnungen zu erlassen. Die angesprochenen Probleme mit der Einschränkung der Ausbildungsfreiheit, dem Aufbau von Hürden, aber auch der Orientierung von Studis im Bachelor sind uns bewusst.

Zuletzt gab es noch einen kurzen Überblick über den Fahrplan für die noch zu überarbeitenden StuPOs der Fakultät.

 

RN

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