EB104 Gremien-Blog

755. AS - Protokollerklärung zum TOP 12 - Änderung der Satzung der TUB über hochschuleigene Auswahlverfahren

Anbei die im vorigen Post (Bericht zur 755. AS-Sitzung) angesprochene Protokollerklärung, die sowohl für die Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren, als auch für jegliche Zugangs- und Zulassungsordnungen der TUB gilt.

 

Protokollerklärung zu TOP 12 / 755. AS – „Änderung der Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren“

Ich habe mich bei der Abstimmung zur Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren enthalten und möchte dies kurz begründen. Diese Erklärung kann ebenfalls als Begründung in Abstimmungsfällen jeglicher Zugangshürden (z.B. Zugangs- und Zulassungsordnungen) verstanden werden.
Bildung ist ein Grundrecht und Bildung ist Allgemeingut. Kein Mensch und keine Institution darf sich anmaßen, den Zugang dazu in irgendeiner Form zu verwehren. Dies wird jedoch mit der „Auswahl“ von Bewerber*innen, die in ein Zulassungsverfahren aufgenommen werden, getan und damit massiv in das Recht auf freie Bildung eingegriffen. Solchen Regelungen kann ich als AS-Mitglied, aber auch generell als Mensch mit Gewissen nicht zustimmen. Der Grund dafür, dass ich nicht explizit gegen diesen Beschluss gestimmt habe, liegt im reinen Sachzwang, der den Hochschulen durch den Berliner Senat auferlegt wird.
Die eklatant mangelnde Ausstattung der Hochschulen – sei es die finanzielle Ausstattung oder die maroden Gebäude, die trotz Landesbesitz nicht von Diesem direkt instand gehalten werden – wird verstärkt durch stetig wachsende Auflagen, was von dieser Mangelausstattung finanziert werden soll. So müssen die steigenden Pensionen der Professor*innen sowie vom Land verhandelte
Tarifaufwüchse ohne, im gleichen Maß steigende, Zuwendungen des Landes getragen werden. Weiterhin kommen Auflagen zu Maßnahmen, wie Drittmitteleinwerbung hinzu, welche zunächst erst einmal Kosten (sowohl monetär als auch zeitlich) verursachen, um im günstigsten Fall Drittmittel zu erhalten, die nicht frei und in der Regel nicht dort verwendet werden können, wo sie
gebraucht werden.
Unter diesen Umständen kann es diese Universität nicht bewerkstelligen, Ihrem Auftrag als Bildungseinrichtung für alle Menschen beizukommen und gleichzeitig ein vertretbares Niveau der Ausbildung zu gewährleisten. Auch wenn es in den meisten Studiengängen theoretisch möglich wäre, alle Bewerber*innen aufzunehmen, so wäre Dies in Anbetracht mangelnder Ressourcen für alle immatrikulierten gar keine adäquate Bildung mehr (z.B. in Sachen Betreuungsverhältnis und Raumknappheit).


Meine Enthaltung, anstatt einer Gegenstimme, steht folglich im Kontext dieser Mangelverwaltung und meiner gleichzeitigen Verantwortung als akademischer Senator, die Wissensvermittlung, zumindest an einen möglichst großen Kreis von Personen zu gewährleisten. Ich hoffe, hiermit nicht nur die immer wieder aufkommende Verwirrung vieler Senator*innen, über meine Weigerung derartiger Beschlüsse im Block mit anderen abzustimmen, auflösen zu können, sondern hoffe vielmehr auf weitere Personen, die es mir gleich tun und den Mangel nicht aktiv legitimieren.

PS

755. AS 13.01.2016

Nach einer Unterbrechung von einigen Sitzungen, aufgrund terminlicher Überlastung, gibt es nun mal wieder einen Bericht aus dem Akademischen Senat.

Kernpunkte der Sitzung am 13.1.2016 waren:
1. Modifizierung des sogenannten LinF-Systems der Leistungsbezüge von Professor*innen
2. Das Gleichstellungskonzept der TU Berlin
3. Einsetzung eines Nachhaltigkeitsrates
4. Änderung der Satzung über hochschuleigene Auswahlverfahren
5. Zugangs und Zulassungsordnung für Master Luft- und Raumfahrttechnik

 


1. Modifizierung LinF-Systems

Professor*innen bekommen seit Einführung der sog. W-Besoldung Leistungszuschüsse zum Grundgehalt die entsprechend angehäufter LinF-Punkte steigen. Dabei werden vorrangig eingeworbene Drittmittel – also Gelder von außeruniversitären Einrichtungen und Firmen – gezählt, aber auch die Anzahl betreuter Promotionen. Lehrleistungen gehen in dieses Bewertungssystem nicht ein, obwohl vielerorts gefordert.
Weil in den vergangenen Jahren die Summen der Drittmittel immens gestiegen sind und dadurch einen deutlich größeren Anteil an den Gesamt-LinF-Punkten ausmachen, wurde hier eine Neubewertung nötig - nicht nur, aber auch aufgrund Inflation.
Statt bisher 0,4 Punkte pro verausgabten tausend Euro Drittmitteln, wurde nun eine Staffelung eingeführt.
Die 0,4 Punkte gibt es nur noch bis 500 T€ (= 500.000 €). Darüber hinaus sinkt die Bewertung bis 1 Mio. € auf 0,3 Punkte, bis 2 Mio. € auf 0,2 Punkte und danach 0,1 Punkt je tausend Euro.
Das bedeutet, dass riesige Geldsummen etwas weniger gewichtet werden. Gleichzeitig wurde eingeführt, dass bei der Betreuung von Promotionen (analog zu Habilitationen) zwischen tatsächlicher Betreuung und lediglich Erstellung des Zweitgutachtens unterschieden wird. Bisher haben mitunter auch Zweitgutachter*innen die vollen Extra-Bezüge kassiert, ohne Doktorand*innen betreut zu haben, oder gar zu Gesicht bekommen zu haben.

Letztlich stellte dies also eine durchaus sinnvolle Anpassung eines unmöglich schwachsinnigen Systems dar. Dennoch kam es zu sehr langen und ausschweifenden Diskussionen. Insbesondere forderte beispielsweise Frau Feldmann (Professorin auf der Fakultätsliste der Fak IV), dass Professor*innen, die dadurch Punkte verlieren, andere Parameter aufgewertet werden sollen. Frei nach dem Motto: „Egal, wie sich der Bewertungsschlüssel zusammensetzt, solange sich für mich am Ende nichts ändert“. Andere Professoren argumentierten eher dahingehend, dass nun kein(!) Anreiz mehr bestünde, überhaupt Drittmittel einzuwerben.
Dieser Ansatz wird insbesondere dann abstrus, wenn mensch bedenkt, dass eingeworbene Drittmittel ohnehin dem Fachgebiet zugute kommen, ganz zu schweigen von dem Ansehensgewinn in der Wissenschaftlichen Community durch Kooperationen. Letztlich geht es also einigen Damen und Herren offensichtlich nur darum, dass ein möglichst großer Anteil der eingeworbenen Drittmittel im privaten Geldbeutel landet. Scheiß auf Forschungsergebnisse, auf Geld für die unterfinanzierte Hochschule und auf wissenschaftliches Standing des eigenen Fachgebietes oder der Uni.

Zum Glück teilten nicht alle Professor*innen diese Ansicht. Somit wurde der Antrag mehrheitlich befürwortet.

 

2. Das Gleichstellungskonzept der TU Berlin

In zweiter Lesung (also nach Behandlung auf der Dezember-Sitzung) wurde nun auch ein sog. Gleichstellungskonzept verabschiedet. Gemeint ist damit die faktische Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen. Ganz davon abgesehen, dass diese Form der Gleichstellung in heutigen Gender-Debatten deutlich zu kurz greift und „Gleichstellung“ auch auf andere Aspekte als auf Geschlecht bezogen werden könnte, erfüllt dieses Konzeptpapier nichteinmal den eigenen Anspruch.
Tatsächlich gibt es seitenwiese Analysen, welche Hürden für Frauen in unterschiedlichen Karierewegen und -stufen bestehen. Jedoch sind die verabschiedeten Maßnahmen eher eine wohlwollende Geste, als ein Ansatz zu realen Änderungen.
Nach wie vor bedarf es dem Umdenken vieler konservativer Männer und einiger „nach-mir-die-Sintflut“-Karierefrauen, bevor aus der theoretischen Chancengleichheit auf dem Papier eine reale Gleichstellung der (beiden) Geschlechter werden kann.
An dieser Stelle möchte ich allen Studentinnen, insbesondere (aber nicht nur) in den Ingenieurwissenschften deutlich mitteilen: Ihr seid nicht alleine! Ja, ihr seid hier willkommen und ja ihr seid in technischen Fächern richtig und ja, ihr könnt das (mindestens) genauso gut wie Männer, auch wenn die Kerle um Euch herum oder gar Professoren etwas anderes sagen bzw. andeuten.

 


3. Einsetzung eines Nachhaltigkeitsrates

Nachhaltigkeit – das Zauberwort dieses Jahrhunderts. Alle wollen es, in jedem (Forschungs-)Antrag und Studiengangsziel muss es vorkommen, aber niemensch hat eine allumfassende Definition und kaum jemensch kann diese konkret im Alltag umsetzen. Gravierender wird dies im Angesicht einer über 70 Jahre (oder 246 Jahre – je nachden, wie mensch zählt) gewachsenen Universität, die insgesamt – mit all ihren Teilen und in allen Aufgaben – nachhaltig sein will.
Um im Brückenschlag zwischen Lehre, Forschung, Verwaltung und Ausbildung ein, wenigstens TUB-weit einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit zu erarbeiten und sukzessive auch Vorschläge für die letztendlich reale Umsetzung zu machen wurde nun ein Nachhaltigkeitsrat, formal als ständige Kommission des Akademischen Senates eingerichtet. Der Antrag geht ursprünglich auf die Idee einer studentischen Nachhaltigkeitsinitiative zurück und wurde von uns zusammen mit der Reformfraktion zum Antrag ausgearbeitet. Nach langen Diskussionen auf der Dezembersitzung, haben nun die Gegner*innen eingesehen, dass es politischer Selbstmord wäre, die reale Nachhaltigkeit zu bekämpfen, die sie selbst auf dem Papier fordern. Somit wurde der Rat bei lediglich 5 Enthaltungen einstimmig eingerichtet.
Bedenken hatten vor allem mal wieder unsere „lieben“ Professor*innen der Fensterfraktion, die ihre eigene Autorität und Kompetenzen untergraben sahen und insbesondere einem paritätisch (aus allen Statusgruppen zahlenmäßig gleichmäßig) zusammengesetzten Gremium nicht zutrauten, sich mit der Universität allumfänglich – quasi universell – auseinander zu setzen. Sowas könnten doch Studis, WiMis und Verwaltungspersonen gar nicht.
Einen verzweifelten Versuch, den Rat zu kippen oder zumindest zu verzögern unternahm die Professoren-Liste IUP in Persona von Professor Behrend kurz vor der Sitzung. Als klar wurde, dass der Präsident (Prof. Thomsen) nicht an der Sitzung teilnehmen kann und sich (durch die ebenso wichtige) 1. Vizepräsidentin vertreten lässt, sollte der TOP Nachhaltigkeitsrat vertagt werden. Was natürlich abgelehnt wurde – u.a. angesichts der Unterstützung, die Herr Thomsen in Form von einer aus seinem Finanztopf finanzierten „Geschäftsstelle“ bereits in der Dezembersitzung verdeutlichte.
Offen ist derzeit lediglich die Stellung der im Antrag aufgeführten 3 externen Mitglieder, da diese in Kommissionen des AS nicht vorgesehen sind. Die Rechtsaufsicht der Akademischen Selbstverwaltung prüft noch, ob diese Externen, sofern überhaupt als Mitglieder benennbar, dann auch Stimmrecht hätten. Das stünde aber dem Rat als solchen nicht mehr im Wege. Wir sind gespannt auf hoffentlich viele Freiwillige, die diesen Nachhaltigkeitsrat inhaltlich begleiten.

 


4. Änderung der Satzung über hochschuleigene Auswahlverfahren

Die Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren regelt auf zentraler Ebene den Rahmen, der gegebenenfalls duch Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZZO) in den einzelnen Master-Studiengängen konkretisiert oder durch diese ersetzt wird. Kurz gesagt: Es wird durch diese Satzung festgelegt, wie in zulassungsbeschränkten Studiengängen letztlich die Studienbewerber*innen ausgewählt werden, die eine Zulassung erhalten. Dies geschieht zwar grundsätzlich auch nach Note des vorangegangenen Studiengangs, aber z.B. auch nach „Passgenauigkeit“ des Bachelors.
Genau für diese passgenauigkeit gab es nun eine Auflage der Senatsverwaltung Bildung und Wissenschaft Berlin und zwar wurde verordnet, dass es für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang eine Angabe von Referenzstudiengängen geben muss, die als Idealvoraussetzung gelten. Die Passgenauigkeit wird letztlich mit einem Punktesystem angegeben. Aber wofür genau die vollen Punkte vergeben werden, war bislang nicht genau geklärt. Auch wenn diese, nun nachgeschobene Regelung nachvollziehbar ist, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten, da wir gundsätzlich Einschränkungen beim Zugang zu Bildung ablehnen. Zu detaulierteren Hintergründen haben wir eine Protokollerklärung zu diesem Tagungsordnungspunkt verfasst, die ich separat im Anschluss poste.


5. Zugangs und Zulassungsordnung für Master Luft- und Raumfahrttechnik

Als erster Studiengang der Fakultät V erhält der Masterstudeiengang Luft- und Raumfahrttechnik eine Zugangs- und Zulassungsordnung. Diese regelt den genauen Prozess und die Auswahlkriterien zur Zulassung für Bewerber*innen.
Hier gilt abstimmungstechnisch das Selbe, wie bei der Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren, weshalb wir uns auch hier enthaten haben. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Ordnung haben wir innerhalb der Gremien der Fakultät V bereits seit fast einem Jahr begleitet. Daher ist diese Ordnung den Umständen entsprechend so „gut“ wie derzeit möglich. Näheres zum Abstimmungsverhalten, könnt ihr der Protokollerklärung im folgenden Post entnehmen.

 

PS

751. AS - 02.09.2015

Auf der vergangenen AS Sitzung (2.9.) gab es (nach einigen Streichungen und Vertagungen) zwar nur noch wenige Themen, die vier Stunden wurden aber dennoch fast vollständig gefüllt.

Die wichtigsten Themen:
- Haushaltskonsolidierung
- Neufassung StuPOs Bachelor und Master Wirtschaftsingenieurwesen
- Bericht: Studium für Flüchlinge


- Haushaltskonsolidierung

Wie bereits im Blog zur letzten Sitzung (750.) berichtet, schleppt die TU seit einigen Jahren eine jährliche Pauschale Minderausgabe (PMA) von 10 Mio. Euro mit sich rum, die prognostiziert in den kommenden Jahren auf 16 Mio. Euro steigen wird. In diesem Tagesordnungspunkt ging es vorrangig um Maßnahmen diesen Anstieg zu verhindern. Wie berichtet, liegen hierzu seit Juli Beschlussvorschläge des Haushaltsausschusses (HHA) vor. Leider wurde nicht allen Vorschlägen gefolgt. Die Vorschläge des HHA im Einzelnen findet ihr unten.

Ein Großteil der Diskussion drehte sich um Stellenkürzungen im Bereich des technischen und Verwaltungspersonals in den Fakultäten.
Während das Präsidium in einem Konzeptpapier von vergangenem Winter noch eine relativ pauschale Kürzung plante, indem in einem Jahrzehnte alten Verteilungsschlüssel lediglich Faktoren verändert werden sollen, schlägt der HHA u.a. vor, den Verteilungsschlüssel und Zuordnung von Fachgebieten genauer zu prüfen und ggf. anzupassen. In der langen Diskussion, allein um diesen Vorschlag, versuchten einige Senatoren, die Prüfung gänzlich zu streichen und wie in vergangenen Sparrunden entsprechend dem Vorschlag des Präsidiums pauschal zu kürzen. Die absurde Begründung dafür: Es wurde in der Vergangenheit versäumt, zu prüfen, also prüfen wir jetzt auch nicht. Es ist erstaunlich, mit welch mangelnder Logik heutzutage eine Habilitation möglich ist.
Im Endeffekt wurde mehrheitlich gegen unsere Stimmen durchgesetzt, dass zwar eine Prüfung stattfindet, diese jedoch zu Einsparungen in bisher gehoffter Höhe führen muss.
Der genaue Arbeitsauftrag, voraussichtlich an die Strukturkommission + X wird jedoch erst auf der kommenden Sitzung am 7.10. beschlossen.
Ebenso wurde die Einsetzung eines Ausschusses zur Senkung der Energiekosten nicht behandelt, mit der Begründung, dass dies nicht zur (kurzfristigen) Haushaltskonsolidierung beiträgt.


- Neufassung StuPOs Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master)

Im Einvernehmen mit den Studiengangsbeauftragten haben wir eine Lockerung der Wechselmöglichkeit der technischen Studienrichtung vorgenommen.
Ursprünglich war dies in diesem Neuentwurf der StuPOs sehr restriktiv geregelt. Die Einschränkungen bestehen zwar prinzipiell noch weiterhin, jedoch mit der möglichen Ausnahmegenehmigung durch den Prüfungsausschuss.

Im Anschluss stellte ich lediglich die (meiner Meinung nach) unverfängliche Frage, wann denn nun die StuPOs in Kraft treten. Hintergrund: Normalerweise müssen derart umfangreiche Änderungen von StuPOs im April beim Akademischen Senat eingereicht werden, damit sie definitiv rechtzeitig zum Wintersemester abgebildet werden können. Die hier eingereichten StuPOs wurden jedoch erst im Juli von der zuständigen Gemeinsamen Kommission beschlossen, allerdings intendiert mit dem Inkrafttreten zum kommenden Wintersemester und spannender Weise werden alle bisher Immatrikulierten ohne Übergangsfrist umgeschrieben.
In der Vergangenheit kam es bei verschiedenen Studiengängen zu irreführenden Informationen seitens verschiedener Stellen, welche StuPO nun gelte. Um dies also zu verhindern und für eine einheitliche Aussage aller Verwaltungs- und Beratungsstellen zu sorgen, gab es die Nachfrage.
Daraus entwickelte sich allerdings eine hitzige Debatte zwischen dem Vizepräsidenten für Lehre (Heiß), der Leiterin der Püfngsämter (Frau Kittel), dem Studiengangsvertreter (Weibezahn) und der Vertreterin des Fachschaftsteams.
Schlussendlich wollen wir, ebenso wie das FT und Weibezahn, dass die Ordnungen so bald wie möglich – idealerweise zum WiSe 15/16 – in Kraft treten. Weibezahn will das auch noch in den kommenden Wochen forcieren und im Zweifel die StuPOs mitten im Semester zur Geltung bringen. Frau Kittel bekräftigt, dass dies in den Datenbanken nicht rechtzeitig abbildbar ist, also frühestens zum Sommersemester 2016 damit gerechnet werden kann und Herr Heiß will das „wohlwollend prüfen“.
Es herrscht nun also das gleiche Chaos, wie bei ähnlich kurzfristigen Beschlüssen der Vergangenheit, nur dass nun die unterschiedlichen Informationslagen nicht nur eine Möglichkeit sind, sondern quasi vorprogrammiert.
Falls Ihr also Wirtschaftsingenieurwesen studiert oder anfangen wollt, seht vorher nach, ob die neue Ordnung bereits im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde. Alle anderen Informationen sind hinfällig.


- Bericht: Studium für Flüchlinge

Am Rande der Sitzung informierte das Präsidium über das Vorhaben, Flüchtlinge in Berlin am Studium teilhaben zu lassen. Es besteht zwar ein rechtlich fragwürdiges „Studierverbot“, das Innensenator Henkel in die Ausweise stempeln lässt, allerdings schließt das nicht gänzlich von Vorlesungen aus.
Und genau das und nicht mehr möchte das Präsidium bewerkstelligen. Unter dem Titel „in2tu“ sollen Asylbewerber*innen, aus nicht „sicheren Herkunftsländern“, nach einem Quasi-Bewerbungsgespräch, an Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Sie können keine Prüfungen ablegen, keinen Abschluss erlangen und zulassungsbeschränkte Module sind in der Regel auch ausgenommen.
Das genaue Zulassungsverfahren wird in den kommenden Wochen ausgearbeitet.

Wir begrüßen grundsätzlich die Öffnung der Universität und sehen das als ersten Schritt in die richtige Richtung. Auch ist besonders positiv hervorzuheben, wie schnell so etwas in diesem sonst so trägen und schwerfälligen Dampfer TU zu gehen scheint.
Allerdings sind die erheblichen Einschränkungen zum Teil nicht nachvollziehbar und – wie alle Zugangshürden zum Studium – aus unserer Sicht abzuschaffen. Allen voran bedeuten die geplanten Vorabgespräche einen unnötigen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Prüfungsberechtigte (i.d.R. Profs), der darüber hinaus auch absolut keinen objektiven Maßstab für Zulassungen bietet.
Langfristig bedarf es eines tatsächlichen Studienangebots (samt möglichem Abschluss), anstatt einer Beschäftigungstherapie (durch Vorlesungen besuchen).
Wir bleiben an dem Thema dran und berichten.

 

zu "Haushaltskonsolidierung"
Empfehlungen des Haushaltsausschusses für den AS:

1. Hinsichtlich der steigenden Energiekosten empfiehlt der Haushaltsausschuss die Einsetzung eines Senatsausschusses und gegebenenfalls die Hinzuziehung einer externen Expertin oder eines externen Experten. Insbesondere ist der Frage nachzugehen, welche Energiesparmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit mittelfristig geeignet sind, die Energiekosten zu senken. Dabei sollen die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses Arbeits- und Umweltschutz (AUSA) berücksichtigt werden.

2. Der Stellenplan 2009 verzeichnet in Kapitel 70 (Leitung) insgesamt 76,42 Stellen, der Stellenplan 2015 insgesamt 96,35 Stellen. Der Haushaltsausschuss bittet das Präsidium um eine Erläuterung des Stellenzuwachses und der Aufgaben, die durch das in Kapitel 70
ausgewiesene Personal wahrgenommenen werden bis 30.09.2015. Die Erläuterung soll auch Auskunft darüber geben, welche Aufgaben durch dauerbeschäftigtes und welche durch befristetes Personal wahrgenommenen werden.

3. Der Haushaltsausschuss hält den im Stabilisierungskonzept ausgewiesen Beitrag der ZUV/ZE von 600.000,- Euro (ca. 11 Stellen) für derzeit plausibel und empfiehlt, Stellen im entsprechenden Umfange in den Jahren 2016 und 2017 nicht zu besetzen bzw. nicht wiederzubesetzen. Über eine Einsparung von Stellen ist nach einer aufgabenkritischen Prüfung bis zum 31.03.2016 zu entscheiden.

4. Der Haushaltsausschuss akzeptiert die Verteilung von 1 Mio. Euro Overhead zu Lasten der Fachgebiete für das Haushaltsjahr 2016, um den Aufwuchs der Pauschalen Minderausgabe zu verringern. Das Präsidium wird gebeten, bis zur Sitzung des Akademischen Senats am 15. Juli 2015 dazu eine detaillierte Verteilung vorzulegen. Der Haushaltsausschuss bittet das Präsidium, Vorschläge für eine generelle Neuregelung der Overhead-Verteilung ab dem Haushaltsjahr 2017 zur Abstimmung vorzulegen.

5. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, die Regeln zur Budgetierung wie folgt zu ergänzen: Rücklagen bei den Fakultäten, die 20 vom Hundert des 2015 zugewiesenen Budgets für Sach- und Personalausgaben (vor Abzug der PMA) übersteigen, sind bis zum Ablauf des
Jahres 2018 abzubauen. Nicht abgebaute Rücklagen stehen danach nicht mehr der jeweiligen Fakultät zur Verfügung, sondern werden in den zentralen Haushalt der TU Berlin zur Förderung von von den Fakultäten kofinanzierten Maßnahmen überführt.

6. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, dass Konzept zur Poolung von Werkstätten - auch aufgrund des Berichts der AG Werkstätten und der von SC2 vorgenommenen Fortschreibung - für alle Bereiche in ZUV und Fakultäten, auch über Fakultätsgrenzen hinweg, weiterzuentwickeln. Die Fakultäten sollen die Möglichkeiten einer weiteren Steigerung der Effizienz überprüfen, auch mit dem Ziel der Einsparung von Werkstattflächen. SDU (Arbeitssicherheit) und Abteilung IV (Standort/Fläche) sind dabei einzubinden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Akademischen Senat bis spätestens 30.04.2016 vorzulegen und soll in den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2017 einfließen.

7. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, freie oder freiwerdende TP-Stellen bis zum 30.06.2017 nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Präsidium zu besetzen. Ausgenommen hiervon sind Stellen, für die schon Verpflichtungen eingegangen wurden oder deren Besetzungsvorgang bereits im Geschäftsgang ist.

8. Der Haushaltsausschuss empfiehlt ferner:
a) Bis zum 31.12.2015 erarbeitet das Präsidium einen Vorschlag zur Rückführung etwaiger Sondertatbestände in eine Soll-Ausstattung der Fachgebiete bzw. die wegen zentraler Aufgaben oder für die Fakultäten vorgesehene Ausstattung der Fakultäten.
b) Bis zum 31.03.2016 überprüft die Strukturkommission sowohl die Kategorien zur Ausstattung mit TP-Stellen als auch die bisherige Zuordnung der Fachgebiete zu diesen Kategorien und erarbeitet eine Empfehlung zur Ausstattung. Zu berücksichtigen ist dabei eine Mindestausstattung aller Strukturfachgebiete mit 0,25 TP-Stellen für die ITVersorgung.

9. Im Jahr 2016 wird das Budget der Fakultäten um 800.000 Euro gekürzt. Die Dekane werden gebeten, dem Akademischen Senat bis zum 15.07.2015 einen Vorschlag zur Verteilung dieser Kürzung zu unterbreiten. Andernfalls erfolgt die Kürzung nach den sich aus dem Vorschlag des Präsidenten zur Stelleneinsparung im Bereich des Technischen Personals vom 01.04.2015 ergebenden Verhältnissen der Fakultäten untereinander (vgl. Spalte 15 der Tabelle 2 auf Seite 5 des Vorschlags).

10. Der HHA empfiehlt eine Kürzung der TU-internen Forschungsförderung (Kapitel 60) in Höhe von 500.000 Euro.

11. Der HHA empfiehlt, bei der Ausschreibung von Stellen Kosten zu sparen und Sammelausschreibungen in Printmedien zu veröffentlichen.
12. Der HHA empfiehlt, die TU Berlin zum Jahreswechsel nicht zu schließen.

750. AS - 15.07.2015

Leider kommt dieser Beitrag deutlich verzögert. Ich bitte alle Leser*innen, die bereits gespannt auf Nachrichten aus dem Irrenhaus namens Akademischer Senat warten, vielmals um Entschuldigung.

Auf der vergangenen AS Sitzung (15.7.) gab es mal wieder ein paar mehr Themen.
Der Übersicht halber führe ich hier mal nur die brisanteren auf, bei denen es Diskussionsbedarf gab. Alles Weitere könnt Ihr wie immer in den Protokollen nachlesen, die ihr auf der Webseite der AS-Geschäftsstelle findet.

1 Zuweisung einer W3-Professur im Erstattungsmodell gemeinsam mit dem DIW
2 Einsetzung des Zentralinstituts für Lehrerbildung
3 Änderung der AllgStuPO
4 neue internationale weiterbildende Masterstudiengänge in El Gouna
5 Änderung der StuPOs der Ba-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik
6 Neufassung der StuPOs der Ma-Studiengänge Elektrotechnik, Computer Science (fka Informatik), Computer Engineering (fka Technische Informatik)
7 Neufassung StuPO des weiterbildenden Masters Real Estate Management
8 Besetzung einer W3-Professur Aerodynamik
9 Haushaltskonsolidierung


1. Zuweisung einer W3-Professur im Erstattungsmodell gemeinsam mit dem DIW

Dieser Punkt war bereits Teil der vorangegangenen Sitzung (749.). Dort waren einige Ungereimtheiten aufgefallen, die zu einer Vertagung und Einforderung weiterer Unterlagen geführt haben.
Grundsätzlich wird bei diesen gemeinsamen Berufungen im Erstattungsmodell, wie sie förmlich heißen, gemeinsam mit dem externen Geldgeber berufen. Dazu erfolgt die Zuweisung natürlich in der Regel auch bevor das Partner-Unternehmen die Ausschreibung veröffentlicht.
In diesem Fall jedoch sickerte in der 749. Sitzung durch, dass das Einstellungsverfahren beim DIW bereits durchlaufen wurde. Verlangt wurden daher zu dieser Sitzung der Kooperationsvertrag und die Stellenausschreibung des DIW. Der Kooperationsvertrag lag auch diesmal nicht vor und die Stellenausschreibung hat noch mehr Fragen aufgeworfen. Diese ist nämlich von 2011 und stellt der/dem Eingestellten lediglich eine Professur an einer Berliner Universität in Aussicht. Nicht nur, dass uns hier eine, bereits eingestellte Person vorgesetzt wird – nach dem Motto: Friss oder stirb – die Einstellung vor 4 Jahren suggeriert, dass die TU Berlin auch nicht die erste Uni war, die gefragt wurde.
Nach langer Diskussion ist diese Zuweisung nun leider doch gegen unsere Stimmen durchgegangen.
Auf jeden Fall wird es auf einer der kommenden Sitzungen eine Grundsätzliche Diskussion und auch Beschlüsse zum Verfahren bei Gemeinsamen Berufungen geben.


2. Einsetzung des Zentralinstituts für Lehrerbildung

Das ist eine Verpflichtung der TU nach dem Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG). Es wird das bisherige Servicezentrum Lehrkräftebildung (LKB) ersetzen. Eigentlich nur eine strukturelle Umgliederung, die jedoch viele Institutsvertreter*innen zum Anlaß nahmen, an der eh bereits schlecht aufgestellten LKB herum zu meckern. Besonders kritisiert wurde die angeblich zu hohe Personalausstattung.
Diese wird nun innerhalb der nächsten 5 Jahre evaluiert.


3. Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO)

Keine große Änderung, die mensch unter so eine Titel erwarten würde. Es wurde lediglich der § 33 konkretisiert hinsichtlich der Beschlussfassung über Module und Moduländerungen, sowie über deren Veröffentlichung.
Es ist nun gemäß der ursprünglichen Intention klar geregelt, dass neue Module und Moduländerungen durch die zuständige Ausbildungskommission gehen und vom Fakultätsrat beschlossen werden müssen, sowie, dass Pflicht- und Wahlpflichtmodule Teil der Studien- und Prüfungsordnung sind und somit zentral veröffentlicht werden.
Für Studis in den meisten Studiengängen ändert sich nichts. Für einige hört damit jedoch das Hinterherrennen und Suchen nach dem nun gültigen Modulkatalog auf und es verbessert sich evtl. die Qualität der Module, da der Gremienweg nun unmissverständlich klar gestellt ist.

Inhaltliche Änderungen an der AllgStuPO, die zweifelsohne nötig sind, sollen noch im kommenden Semester beschlossen werden.
Eine Sammlung hierfür wurde bereits begonnen. Es gibt ebenfalls einen ISIS-Kurs in dem über Auslegung bestimmter Paragraphen diskutiert wird und Regelungslücken sowie weitere Änderungsbedarfe diskutiert und gesamelt werden.
Schaut doch mal vorbei und diskutiert mit. Das ist auch für alle Studierenden interessant.


4. neue internationale weiterbildende Masterstudiengänge in El Gouna

Die TU Berlin unterhält einen Außenstandort in El Gouna (Ägypten). Dieser wurde von einem TU-Alumni gesponsort. Dort werden ausschließlich sogenannte Weiterbildende Masterstudiengänge, also Master mit Studiengebühren, nach deutschem Prüfungsrecht angeboten.
Da einige Studienbewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen für die bisherigen 3 Master nicht ganz erfüllten, wurden ihnen nun 2 „neue“ Master zurecht geschneidert. Ziel war es dabei, die Kapazität des Standortes auszunutzen, also mehr Studierende dort hin zu holen. Auch wenn es ein verlockender Gedanke sein mag, noch mehr reiche Kids in die Wüste zu schicken, gibt es genug Kritik an den Studiengängen. Die beiden Neuen unterscheiden sich kaum von einem der Bisherigen. Es ist also fragwürdig, warum nicht einfach die Zugangsvoraussetzungen gelockert und somit die Studierendenzahlen erhöht wurden. Das nötige Grundwissen kann auch so vorausgesetzt werden. Wer die entsprechenden Kenntnisse noch nicht mitbringt, beginnt den Master halt auf eigene Verantwortung und muss sich ggf. halt die fehlenden Kompetenzen parallel aneignen. Damit hätten wir zusätzliche Kosten und vor Allem Verwaltungsaufwand, den jeder neue Studiengang mitbringt vermeiden können. Das ist letztlich Arbeitsbelastung der Angestellten in Abteilung I (Immatrikulation und Prüfungen), die ja schon bei den hiesigen Studiengängen oft kaum mit der Bearbeitung hinterher kommen. Darüber hinaus werden für diese Studiengänge je zwei Juniorprofessuren und WM-Stellen geschaffen, die sich – wie bei allem, was in El Gouna angeboten wird – 100%ig aus den Studiengebühren finanzieren sollen. Fallen jedoch die Bewerberzahlen nicht so hoch aus, wie erhofft, bleibt die TU auf den Kosten sitzen.
Allgemeine Kritik an dem El-Gouna-Konzept, durch das u.a. eine reiche Elite durch die TU, als öffentliche Einrichtung befördert wird, kam am Rande natürlich auch wieder auf – interessanterweise diesmal durch einen Prof. initiiert.
Am Ende wurde u.a. mit festgehalten, dass alle Studiengänge und die Einrichtung El Gouna in den kommenden Jahren grundständig evaluiert werden, vorrangig im Hinblick auf Nutzen, Risiken und Sinnhaftigkeit für die TU. Die Einrichtung dieser beiden neuen Studiengänge ist mit knapper Mehrheit durchgegangen.


5. Änderung der StuPOs der Ba-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik

Hier wurden die Studienordnungen im Vorfeld im Wesentlichen „schön gerechnet“. Angeblich erhöhen sich die Anteile Wahlpflicht (WP) und freie Wahl (W) durch diese Überarbeitung deutlich.
Schaut man genauer drauf, wird schnell ersichtlich, dass das nicht stimmt.
In Elektrotechnik findet sich ein WP-Bereich, bei dem 12 LP aus einem „Katalog“ gewählt werden müssen, in dem sich jedoch nur zwei Module à 6 LP „zur Auswahl“ befinden.
In der Medieninformatik besteht der 20LP-Wahlbereich aus einem 5-15LP Berufspraktikum. Praktika sind in keinem anderen Studiengang Module oder gar Teil des freien Wahlbereiches. Es ist Pflicht und zwar als Studienleistung und nicht als Modul.
Das Gravierende an diesen Studiengängen ist jedoch das jeweilige 1. Semester. Alle Module des ersten (und teilweise auch zweiten) Semesters – mit Ausnahme eines zweisemestrigen Monstermoduls aus LinA und Ana I – werden als Portfolioprüfung (PP) geprüft. PP ist grundsätzlich nichts Schlechtes, allerdings müssen diese deutlich früher verbindlich angemeldet werden, nämlich bis maximal 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Das lockt Studierende, die frisch von der Schule kommen und den Aufwand noch nicht abschätzen können, in die Falle, in allen Modulen das Prüfungsverfahren zu beginnen. Eigentlich ist die Unileitung derzeit bemüht, die Studieneingangsphase zu entspannen und aufzulockern. Das wird durch diese StuPOs konterkariert.
Unsere Zielstellung war hier, die StuPOs zur Nachbesserung wieder in die Fakultät zurück zu weisen. Leider wurden wir auch hier überstimmt.


6. Neufassung der StuPOs der Ma-Studiengänge Elektrotechnik, Computer Science (fka Informatik), Computer Engineering (fka Technische Informatik)

Nach der Umstellung der zugehörigen Bachelorstudiengänge von 7 auf 6 Semester wurden nun diese Masterstudiengänge von 3 auf 4 Semester umgestellt. Dabei wurden Studierende bei der Bearbeitung von Anfang an ignoriert. Es gab zwar Gespräche und diverse Gremiensitzungen, allerdings fielen die StuPOs kurz vor der Sitzung der zuständigen Ausbildungskommission plötzlich vom Himmel – bzw. wurden von einigen Profs im stillen Kämmerlein zusammengeschustert. Danach wurden daran zwar noch Änderungen vorgenommen, aber nur solche, die von Professor*innen vorgeschlagen wurden. Eine entsprechende Protokollerklärung, die diese Verfahrensfehler auf dem Gremienweg offenlegen sollte, wurde seitens der Fakultät zunächst „vergessen“ weiter zu leiten. Schon allein deshalb hätten diese StuPOs in die Fakultät zurückgewiesen werden müssen.
Der entscheidende Fehler an allen StuPOs: Der mögliche Übergang von Studierenden aus einem 7-Semestrigen Bachelor in den 4-semestrigen Master, für den keine rechtssichere Lösung präsentiert werden konnte. Das Problem ist hierbei, dass im alten Bachelor bereits Pflicht und Wahlpflicht Module aus den neuen Mastern belegt werden mussten. Sind diese jedoch einmal Bestandteil eines Abschlusses gewesen, können sie nicht noch ein zweites Mal angerechnet werden. Die Fakultät sagte zwar eine großzügig ausgelegte Anerkennung von Modulen zu. Deren Rechtssicherheit darf jedoch bezweifelt werden.


7. Neufassung StuPO des weiterbildenden Masters Real Estate Management

Wieder ein weiterbildender, also zu bezahlender, Masterstudiengang. Ganz davon abgesehen, dass wir das Konzept von Studiengebühren ablehnen, gibt es an diesem auch noch mehr auszusetzen. Erst im Rahmen der Vorbereitung der AS-Sitzung wurde bekannt, dass dieser Studiengang berufsbegleitend sein soll, davon steht jedoch kein Wort in der StuPO. An berufsbegleitende Studiengänge werden naturgemäß andere Ansprüche gestellt. Module müssen Abends oder am Wochenende angeboten werden und das gesamte Pensum muss neben dem Berufsleben schaffbar sein. Dies ist hier jedoch nicht gegeben. Ein Beispiel: Die Masterarbeit hat einen Umfang von 25 LP (entspricht einer Bearbeitungszeit von 750 h) und soll innerhalb von 20 Wochen bearbeitet werden. Das bedeutet eine wöchentliche Arbeitsbelastung (allein durch die Masterarbeit) von 37,5 h pro Woche. Das ist zusätzlich zu einer 40h-Woche kaum machbar.
Alle Bedenken wurden im AS mehrheitlich ignoriert.


8. Besetzung einer W3-Professur Aerodynamik

Dieses Verfahren dauert in der Fakultät schon geraume Zeit an. Die Stelle ist de facto seit einigen Jahren unbesetzt. Umso mehr verwundert es, dass die eingereichte Reihung der drei vorgeschlagenen Personen nicht anhand der Unterlagen belegbar ist. Das Gutachten der Berufungskommission (i.d.R. von der/dem Vorsitzenden geschrieben) ist widersprüchlich und legt sehr unterschiedliche Maßstäbe an die Kandidat*innen. Ohne hier ins Detail gehen zu können, kann festgehalten werden, dass die Fakultät hier auch in unserem Sinne freiwillig nocheinmal nachbessert. Auch wenn das das Warten auf eine*n neue*n Professor*in verlängert – ein Scheitern und anschließendes Neuaufrollen des Verfahrens wäre schlimmer.


9. Haushaltskonsolidierung

Die TU Berlin schleppt seit einigen Jahren eine jährliche Pauschale Minderausgabe (PMA) von 10 Mio. Euro mit sich rum. Pauschale Minderausgabe ist dabei die Differenz zwischen Einnahmen (Landeszuschüsse und Drittmittel) und den absehbaren Ausgaben. Dabei fehlen 10 Mio. Euro, die im laufenden Jahr irgendwie eingespart werden müssen. Zum großen Teil geht das zu Lasten der Ausstattung mit Wissenschaftlichen Mitarbeitern, indem Stellen einige Monate nicht besetzt bzw. nicht verlängert werden. In den letzten Jahren zeigten Prognosen, dass die PMA 2016 und 2017 aus strukturellen Gründen um jeweils 3 Mio. ansteigen und daraufhin jährlich 16 Mio. Euro betragen wird.
Anfang diesen Jahres stellte das Präsidium ein Papier vor, in dem dieser Entwicklung mit Personalkürzungen auf fast allen Ebenen (alle bis auf Profs.) entgegen gewirkt werden sollte. Die Kürzungen erwiesen sich als sehr pauschal und nicht realitätsnah umsetzbar. Zusätzlich wurden durch nicht weiter benannte Zusammenlegungen von Werkstätten und Laboren Einsparpotentiale eröffnet.
Vier Monate lang widmete sich der Haushaltsausschuss der Problematik anwachsende PMA und Analyse der Vorschläge des Präsidiums, wobei wir mitunter zu wöchentlichen Sitzungen tagen „durften“. Nun stehen den eher willkürlichen Sparplänen des Präsidiums konkrete, systematische Prüfaufträge entgegen, die im kommenden Frühjahr beendet sein und dann zu begründbaren Strukturveränderungen führen sollen.
Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses wurden nur ersteinmal andiskutiert (es blieben nur ca 10 Min.) und in wesentlichen Teilen vom Präsidenten ablehnend begegnet.
Wir dürfen gespannt sein, was die kommende Sitzung diesbezüglich bringt.

749. AS – Diplom-Auslaufen mit Ausnahme für Härtefälle

Etwas verspätet möchte ich Euch heute über die vergangene Sitzung des Akademischen Senates berichten.

Zur Abwechslung war es mal eine etwas dünnere Einladung mit weniger brisanten Tagesordnungspunkten. Einziges Highlight Waren die Änderungen an der sog. Auslaufsatzung (Satzung zum letztmaligen Ablegen von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom und Magisterstudiengängen).

Der Antrag wurde vom AStA eingereicht und bereits auf der 748. Sitzung umfassend beraten und anschließend vertagt mit der Auflage diverser rechtlicher Klärungen.
Wir haben daraufhin im Vorfeld der vergangenen Sitzung intensive Gespräche mit der zuständigen Abteilung geführt und eine rechtssichere Härtefallregelung herausarbeiten können. Diese Änderung wurde mit überragender Mehrheit im AS beschlossen und ist rechtskräftig, sobald sie im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.

Die restlichen Punkte des ursprünglichen Antrages haben es leider nicht geschafft. Die Studierenden, die laut Studierendenstatistik noch in niedrigen Fachsemestern sind, waren lange Zeit (oder sind noch) in Urlaubssemestern. Daher zählte die statistikrelevante Fachsemesterzahl nicht weiter. Es fehlte also leider die Grundlage, hier die Fristen der betroffenen Studiengänge anzupassen. Die Änderung der Formulierung Anmeldung statt Ablegung von Abschlussprüfungen ist leider wegen fehlender Mehrheiten im AS heraus gefallen. Zudem war es auch unklar, ob die Berliner Senatsverwaltung solch eine Formulierung als gesetzeskonform akzeptiert hätte.

PS

748. AS – Diplom-Auslaufen, Umgang mit kleinen Studiengängen, Aufhebung des Brautechnischen Fachstudiums

Am vergangen Mittwoch war wiedermal eine Sitzung des Akademischen Senates. Bedeutende Themen waren diesmal v.a. ein Antrag zur Änderung der Auslaufsatzung für Diplom- und Magisterstudiengänge, eine Diskussionsrunde zum Umgang mit kleinen (Master-)Studiengängen und die Aufhebung des Brautechnischen Fachstudiums.

Das brautechnische Fachstudium:
Dieser 4-semestrige Studiengang musste aufgehoben werden, weil er nichtmehr rechtskonform war. Studierende, die aktuell noch eingeschrieben sind, haben bis zum 30.09.2019 Zeit, ihr Studium zu beenden. Zwar beabsichtigt die Fakultät III einen Nachfolgestudiengang zusammen mit der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin neu aufzusetzen. Wir haben denoch bereits gegen die Aufhebung des Studienganges gestimmt, da wir der Meinung sind, dass der Studiengang auch an das Berliner Hochschulgesetz hätte angepasst werden können, anstatt ihn -zunächst ersatzlos- aufzulösen.

Kleine Studiengänge:
In den vergangenen Jahren wurden an der TU Berlin eine Vielzahl neuer Masterstudiengänge eingerichtet, die zu großen Teilen erhebliche fachliche Ähnlichkeiten zueinander aufweisen aber allesamt sehr klein sind (Zulassungszahlen: 10-30 Studierende pro Jahr).
Mit jedem Studiengang -egal, wie große er ist- werden erhebliche Ressourcen und Personal gebunden. So werden ein*e Studiengangsverantwortliche*r, ein Prüfungsausschuss, ggf. ein*e Praktikumsobmann/ obfrau, diverse Ressourcen und Personal im Fakultätsservicecenter und im Prüfungsamt benötigt.
Natürlich ist es schön, dass neue Studienrichtungen entstehen und damit viele neue Abschlüsse möglich sind.
Diese vielen einzelnen Studiengänge haben jedoch auch zur Folge, dass eine kleine Änderung der Studienrichtung, die im Verlauf eines Studiums und der persönlichen Profilbildung durchaus üblich ist, zwangsläufig eine Änderung des Studienganges erfordert. Damit sind jedoch stehts bürokratische Hürden (Modul-Anerkennungen, i.d.R. Neubewerbung um einen Studienplatz), sowie i.d.R. Verlust von BAföG-Anspruch und Stipendien verbunden.
Unserer Ansicht nach, ließe sich das Studienangebot vieler dieser kleinen Studiengänge, äquivalent zu früheren Diplomstudiengängen als Vertiefungsrichtung von grundlegenderen Studiengängen etablieren. Somit könnten mit gleichbleibendem Personal und bei gleichbleibendem Studienangebot mehr Studienplätze geschaffen werden.
Am Ende dieses Diskussionspunktes stand ein Auftrag an die Kommission für Lehre und Studium (LSK), Kriterien zu entwickeln, wann es sich eher lohnt einen neuen Studiengang einzurichten und wann das Studienangebot eher als Vertiefungsrichtung eines bestehenden Studiengangs sinnvoll ist.

Änderung der Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen (Auslaufsatzung):

Der Änderungsantrag wurde formell vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) eingereicht, jedoch auch von uns im Wesentlichen argumentativ untermauert. Ziel ist in einigen Studiengängen ein Aufschub der Fristen, eine Härtefall-Regelung und rechtssichere Klärung von Fällen in denen von der Uni zu verantwortende Gründe zur Fristüberschreitung führen.

Kurzer geschichtlicher Abriss:
Die Hochschulen wurden 2012 vom Berliner Senat verpflichtet, per Satzung zu regeln, wann in Diplom- und Magisterstudiengängen letztmalig Prüfungen abgelegt werden können, was die TU Berlin im November 2012 letztlich auch tat.
Zunächst wurden in den Fakultäten jedoch sehr enge Fristen beschlossen, zusammen mit einer Option, sich beliebig lange prüfen lassen zu können, wenn Studi noch eine*n Prüfer*in findet, der*die bereit ist, die Prüfung abzunehmen. Das wäre natürlich absolut nicht rechtssicher gewesen, Studierende hätten keinen Anspruch auf diese „freiwillige Abnahme von Prüfungen“ gehabt und zu Recht mahnte der Berliner Senat diese Regelung an. Gleichzeitig wurde vom Berliner Senat vorgegeben, dass die zu beschließenden Fristen unumgänglich und Härtefälle ausgeschlossen seien.
Das bot uns die Möglichkeit, erneut die Fristen in den Fakultäten zu verhandeln. Dies war ein zähes Unterfangen, in dem wir letztlich in fast jedem einzelnen Studiengang Semester um Semester für Euch raus handelten. Am Ende stand der Grundsatz: Doppelte Regelstudienzeit plus 4 Semester, ausgehend von der zuletzt immatrikulierten Person in dem jeweiligen Studiengang. Dieser Grundsatz wurde jedoch in einzelnen Studiengängen (insbesondere im Magister der Fakutät 1) unterschritten. Einige Monate nachdem die Satzung an der TU Berlin beschlossen wurde, folgten die Beschlüsse an HU und FU. Allerdings sind an beiden Universitäten Härtefallregelungen verankert, die auch vom Berliner Senat nicht moniert wurden.

Aktuelle Situation und Änderungsanträge:
Anpassung der Fristen:
In den vergangenen Semestern tauchten in der Studierendenstatistik mehrere Studierende in sehr niedrigen Fachsemestern auf, die bei den derzeit gültigen Fristen ihren Abschluss nicht mehr schaffen werden. Es ist dabei jedoch unklar, wo diese herkommen: „ewig“ Urlaubssemester genommen, Hochschulwechsel, nach Beschluss der Auslaufsatzung „versehentlich“ immatrikuliert, etc.
Sofern es sich nicht um „Urlaubssemester-Fälle“ handelt, liegt der „Fehler“ bei der Universität, die durch Anpassung der Fristen dafür Sorge zu tragen hat, dass auch diese Studierenden die selben Chancen auf einen Abschluss haben. Betroffen wären ggf. die Studiengänge: Magisterstudiengänge der Fakultät I, Soziologie (Magister), Biotechnologie (Diplom), Lebensmitteltechnologie (Diplom), Betriebswirtschaftslehre (Diplom) und Volkswirtschaftslehre (Diplom).

Anmeldung statt Ablegung:
Längere Studienzeiten sind nicht nur durch die Studierenden zu verantworten. So kam es in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von Verzögerungen, sei es aufgrund von Prüfer*innen, die kurzfristig ein Forschungsfreisemester nehmen bzw. im Ausland sind, Prüfungsamt, dass Anmeldungen nicht akzeptiert bzw. nach der Annahme verliert oder gar Prüfer*innen, die kurz vor der Prüfung versterben (auch das ist nicht selten).
Diese und andere, nicht von den Studierenden zu verantwortende, Fälle lassen sich keinesfalls im Studium einplanen und müssen daher zu einem individuellen Aufschub der Frist führen. Am elegantesten und rechtssichersten ließe sich das lösen, indem die Prüfungsanmeldung maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist und nicht das letztliche Ablegungsdatum.

Härtefallregelung:
Nicht zuletzt auch die Beauftragte für Studierende mit Behinderung legte in der AS-Sitzung dar, dass es mehrere Fälle von Studierenden gibt, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder z.B. einer Krebserkrankung und der damit verbundenen langen Behandlungszeit nicht in der lage sind, die Fristen einzuhalten.
Solche und weitere Härtefälle sind per Gesetz zu berücksichtigen. Zwar reden sich viele professorale Mitglieder im Akademischen Senat damit raus, dass diese Härtefälle bereits in den beschlossenen Fristen pauschal berücksichtigt seien, der Realität wird dies aber nicht gerecht und es führt zu einer Benachteiligung von Menschen, die unbilliger Härte unterliegen gegenüber allen anderen, für die die selben Fristen gelten sollen. Wir fordern daher eine Härtefallregelung äquivalent zu HU und FU, die an der TU lediglich wegen Einwänden der Senatsverwaltung nicht eingeflossen ist.

Da die Rechtsprüfung der Abteilung I (Studierendenservice) zur Formulierung des Änderungsantrages Bedenken hatte und viele, insbesondere professorale Mitglieder des AS generelle Ablehnung gegenüber jeglichen Änderungen an der Auslaufsatzung äußerten, wurde der Antrag am Ende sicherheitshalber vertagt, zusammen mit diversen Prüfaufträgen und der Absicht den Antrag in Kooperation mit Abteilung I rechtssicher zu überarbeiten. Wäre der Antrag nicht vertagt worden, wofür beispielsweise unsere Konkurrenzliste von Fachschaftsteam und Sputnik votierten, wäre der Antrag haushoch abgelehnt worden.

Der Änderungsantrag wird nun auf der kommenden Sitzung am 01.07.2015 erneut behandelt.
Für Viele Studierende stellt dies die letzte Hoffnung dar, bevor Ihr Studiengang Ende diesen Semesters -zusammen mit jeglichen Möglichkeiten, noch zu einem Abschluss zu gelangen- im Nirvana verschwindet.

Wir bleiben für Euch am Ball.

PS

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