Etwas verspätet der Bericht, ich hatte es einfach vergessen.

Die AK im Juli beschäftigte sich mit den Modullisten und Modulbeschreibungen.

Dabei traten in einigen Bereichen sehr merkwürdige Beschreibungen auf. Teilweise waren die Regeleungen zu Portfolioprüfungen illegal und obligatorische Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung reingeschrieben, die gegen Beschlüsse der Fakultät verstoßen.

Grundsätzlich gilt, Elemente in Portfolioprüfungen sind kompensierbar, es geht also nicht, dass man bei einem nicht bestandenen automatisch durchfällt.

Ebenso gilt, dass das Bestehen von Modulen nicht zwingend Voraussetzung ist, um ein anderes Modul zu belegen. Der Inhalt kann vorausgesetzt werden, nicht aber die bestandene Prüfung.

Entsprechende Hinweise wurden gegeben und das Dekanat kümmert sich um die Umsetzung.

Weiterer Punkt war die Vergabe von Maluspunkten.

Das ist illegal.

Es gab einige Beispiele dafür, nicht nur der direkte Punktabzug in Klausuren, sondern auch Konstruktionen wie Multiple-Choice-Blöcke, die nur gewertet werden, wenn keine falschen Antworten darin gegeben wurden. Beides ist Illegal.

Es gibt inzwischen dazu auch ein Rundschreiben des Präsidenten mit Verweis auf ein Urteil. Sollte also jeder Prof. erhalten haben.

Das Urteil besagt einfach gesprochen, dass jede gezeigte Leistung anzuerkennen ist und nicht ungültig gemacht werden kann. Also auch die richtige Beantwortung einer Frage im Test.

 

RN