751. AS - 02.09.2015
Auf der vergangenen AS Sitzung (2.9.) gab es (nach einigen Streichungen und Vertagungen) zwar nur noch wenige Themen, die vier Stunden wurden aber dennoch fast vollständig gefüllt.
Die wichtigsten Themen:
- Haushaltskonsolidierung
- Neufassung StuPOs Bachelor und Master Wirtschaftsingenieurwesen
- Bericht: Studium für Flüchlinge
- Haushaltskonsolidierung
Wie bereits im Blog zur letzten Sitzung (750.) berichtet, schleppt die TU seit einigen Jahren eine jährliche Pauschale Minderausgabe (PMA) von 10 Mio. Euro mit sich rum, die prognostiziert in den kommenden Jahren auf 16 Mio. Euro steigen wird. In diesem Tagesordnungspunkt ging es vorrangig um Maßnahmen diesen Anstieg zu verhindern. Wie berichtet, liegen hierzu seit Juli Beschlussvorschläge des Haushaltsausschusses (HHA) vor. Leider wurde nicht allen Vorschlägen gefolgt. Die Vorschläge des HHA im Einzelnen findet ihr unten.
Ein Großteil der Diskussion drehte sich um Stellenkürzungen im Bereich des technischen und Verwaltungspersonals in den Fakultäten.
Während das Präsidium in einem Konzeptpapier von vergangenem Winter noch eine relativ pauschale Kürzung plante, indem in einem Jahrzehnte alten Verteilungsschlüssel lediglich Faktoren verändert werden sollen, schlägt der HHA u.a. vor, den Verteilungsschlüssel und Zuordnung von Fachgebieten genauer zu prüfen und ggf. anzupassen. In der langen Diskussion, allein um diesen Vorschlag, versuchten einige Senatoren, die Prüfung gänzlich zu streichen und wie in vergangenen Sparrunden entsprechend dem Vorschlag des Präsidiums pauschal zu kürzen. Die absurde Begründung dafür: Es wurde in der Vergangenheit versäumt, zu prüfen, also prüfen wir jetzt auch nicht. Es ist erstaunlich, mit welch mangelnder Logik heutzutage eine Habilitation möglich ist.
Im Endeffekt wurde mehrheitlich gegen unsere Stimmen durchgesetzt, dass zwar eine Prüfung stattfindet, diese jedoch zu Einsparungen in bisher gehoffter Höhe führen muss.
Der genaue Arbeitsauftrag, voraussichtlich an die Strukturkommission + X wird jedoch erst auf der kommenden Sitzung am 7.10. beschlossen.
Ebenso wurde die Einsetzung eines Ausschusses zur Senkung der Energiekosten nicht behandelt, mit der Begründung, dass dies nicht zur (kurzfristigen) Haushaltskonsolidierung beiträgt.
- Neufassung StuPOs Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master)
Im Einvernehmen mit den Studiengangsbeauftragten haben wir eine Lockerung der Wechselmöglichkeit der technischen Studienrichtung vorgenommen.
Ursprünglich war dies in diesem Neuentwurf der StuPOs sehr restriktiv geregelt. Die Einschränkungen bestehen zwar prinzipiell noch weiterhin, jedoch mit der möglichen Ausnahmegenehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Im Anschluss stellte ich lediglich die (meiner Meinung nach) unverfängliche Frage, wann denn nun die StuPOs in Kraft treten. Hintergrund: Normalerweise müssen derart umfangreiche Änderungen von StuPOs im April beim Akademischen Senat eingereicht werden, damit sie definitiv rechtzeitig zum Wintersemester abgebildet werden können. Die hier eingereichten StuPOs wurden jedoch erst im Juli von der zuständigen Gemeinsamen Kommission beschlossen, allerdings intendiert mit dem Inkrafttreten zum kommenden Wintersemester und spannender Weise werden alle bisher Immatrikulierten ohne Übergangsfrist umgeschrieben.
In der Vergangenheit kam es bei verschiedenen Studiengängen zu irreführenden Informationen seitens verschiedener Stellen, welche StuPO nun gelte. Um dies also zu verhindern und für eine einheitliche Aussage aller Verwaltungs- und Beratungsstellen zu sorgen, gab es die Nachfrage.
Daraus entwickelte sich allerdings eine hitzige Debatte zwischen dem Vizepräsidenten für Lehre (Heiß), der Leiterin der Püfngsämter (Frau Kittel), dem Studiengangsvertreter (Weibezahn) und der Vertreterin des Fachschaftsteams.
Schlussendlich wollen wir, ebenso wie das FT und Weibezahn, dass die Ordnungen so bald wie möglich – idealerweise zum WiSe 15/16 – in Kraft treten. Weibezahn will das auch noch in den kommenden Wochen forcieren und im Zweifel die StuPOs mitten im Semester zur Geltung bringen. Frau Kittel bekräftigt, dass dies in den Datenbanken nicht rechtzeitig abbildbar ist, also frühestens zum Sommersemester 2016 damit gerechnet werden kann und Herr Heiß will das „wohlwollend prüfen“.
Es herrscht nun also das gleiche Chaos, wie bei ähnlich kurzfristigen Beschlüssen der Vergangenheit, nur dass nun die unterschiedlichen Informationslagen nicht nur eine Möglichkeit sind, sondern quasi vorprogrammiert.
Falls Ihr also Wirtschaftsingenieurwesen studiert oder anfangen wollt, seht vorher nach, ob die neue Ordnung bereits im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde. Alle anderen Informationen sind hinfällig.
- Bericht: Studium für Flüchlinge
Am Rande der Sitzung informierte das Präsidium über das Vorhaben, Flüchtlinge in Berlin am Studium teilhaben zu lassen. Es besteht zwar ein rechtlich fragwürdiges „Studierverbot“, das Innensenator Henkel in die Ausweise stempeln lässt, allerdings schließt das nicht gänzlich von Vorlesungen aus.
Und genau das und nicht mehr möchte das Präsidium bewerkstelligen. Unter dem Titel „in2tu“ sollen Asylbewerber*innen, aus nicht „sicheren Herkunftsländern“, nach einem Quasi-Bewerbungsgespräch, an Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Sie können keine Prüfungen ablegen, keinen Abschluss erlangen und zulassungsbeschränkte Module sind in der Regel auch ausgenommen.
Das genaue Zulassungsverfahren wird in den kommenden Wochen ausgearbeitet.
Wir begrüßen grundsätzlich die Öffnung der Universität und sehen das als ersten Schritt in die richtige Richtung. Auch ist besonders positiv hervorzuheben, wie schnell so etwas in diesem sonst so trägen und schwerfälligen Dampfer TU zu gehen scheint.
Allerdings sind die erheblichen Einschränkungen zum Teil nicht nachvollziehbar und – wie alle Zugangshürden zum Studium – aus unserer Sicht abzuschaffen. Allen voran bedeuten die geplanten Vorabgespräche einen unnötigen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Prüfungsberechtigte (i.d.R. Profs), der darüber hinaus auch absolut keinen objektiven Maßstab für Zulassungen bietet.
Langfristig bedarf es eines tatsächlichen Studienangebots (samt möglichem Abschluss), anstatt einer Beschäftigungstherapie (durch Vorlesungen besuchen).
Wir bleiben an dem Thema dran und berichten.
zu "Haushaltskonsolidierung"
Empfehlungen des Haushaltsausschusses für den AS:
1. Hinsichtlich der steigenden Energiekosten empfiehlt der Haushaltsausschuss die Einsetzung eines Senatsausschusses und gegebenenfalls die Hinzuziehung einer externen Expertin oder eines externen Experten. Insbesondere ist der Frage nachzugehen, welche Energiesparmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit mittelfristig geeignet sind, die Energiekosten zu senken. Dabei sollen die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses Arbeits- und Umweltschutz (AUSA) berücksichtigt werden.
2. Der Stellenplan 2009 verzeichnet in Kapitel 70 (Leitung) insgesamt 76,42 Stellen, der Stellenplan 2015 insgesamt 96,35 Stellen. Der Haushaltsausschuss bittet das Präsidium um eine Erläuterung des Stellenzuwachses und der Aufgaben, die durch das in Kapitel 70
ausgewiesene Personal wahrgenommenen werden bis 30.09.2015. Die Erläuterung soll auch Auskunft darüber geben, welche Aufgaben durch dauerbeschäftigtes und welche durch befristetes Personal wahrgenommenen werden.
3. Der Haushaltsausschuss hält den im Stabilisierungskonzept ausgewiesen Beitrag der ZUV/ZE von 600.000,- Euro (ca. 11 Stellen) für derzeit plausibel und empfiehlt, Stellen im entsprechenden Umfange in den Jahren 2016 und 2017 nicht zu besetzen bzw. nicht wiederzubesetzen. Über eine Einsparung von Stellen ist nach einer aufgabenkritischen Prüfung bis zum 31.03.2016 zu entscheiden.
4. Der Haushaltsausschuss akzeptiert die Verteilung von 1 Mio. Euro Overhead zu Lasten der Fachgebiete für das Haushaltsjahr 2016, um den Aufwuchs der Pauschalen Minderausgabe zu verringern. Das Präsidium wird gebeten, bis zur Sitzung des Akademischen Senats am 15. Juli 2015 dazu eine detaillierte Verteilung vorzulegen. Der Haushaltsausschuss bittet das Präsidium, Vorschläge für eine generelle Neuregelung der Overhead-Verteilung ab dem Haushaltsjahr 2017 zur Abstimmung vorzulegen.
5. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, die Regeln zur Budgetierung wie folgt zu ergänzen: Rücklagen bei den Fakultäten, die 20 vom Hundert des 2015 zugewiesenen Budgets für Sach- und Personalausgaben (vor Abzug der PMA) übersteigen, sind bis zum Ablauf des
Jahres 2018 abzubauen. Nicht abgebaute Rücklagen stehen danach nicht mehr der jeweiligen Fakultät zur Verfügung, sondern werden in den zentralen Haushalt der TU Berlin zur Förderung von von den Fakultäten kofinanzierten Maßnahmen überführt.
6. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, dass Konzept zur Poolung von Werkstätten - auch aufgrund des Berichts der AG Werkstätten und der von SC2 vorgenommenen Fortschreibung - für alle Bereiche in ZUV und Fakultäten, auch über Fakultätsgrenzen hinweg, weiterzuentwickeln. Die Fakultäten sollen die Möglichkeiten einer weiteren Steigerung der Effizienz überprüfen, auch mit dem Ziel der Einsparung von Werkstattflächen. SDU (Arbeitssicherheit) und Abteilung IV (Standort/Fläche) sind dabei einzubinden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Akademischen Senat bis spätestens 30.04.2016 vorzulegen und soll in den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2017 einfließen.
7. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, freie oder freiwerdende TP-Stellen bis zum 30.06.2017 nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Präsidium zu besetzen. Ausgenommen hiervon sind Stellen, für die schon Verpflichtungen eingegangen wurden oder deren Besetzungsvorgang bereits im Geschäftsgang ist.
8. Der Haushaltsausschuss empfiehlt ferner:
a) Bis zum 31.12.2015 erarbeitet das Präsidium einen Vorschlag zur Rückführung etwaiger Sondertatbestände in eine Soll-Ausstattung der Fachgebiete bzw. die wegen zentraler Aufgaben oder für die Fakultäten vorgesehene Ausstattung der Fakultäten.
b) Bis zum 31.03.2016 überprüft die Strukturkommission sowohl die Kategorien zur Ausstattung mit TP-Stellen als auch die bisherige Zuordnung der Fachgebiete zu diesen Kategorien und erarbeitet eine Empfehlung zur Ausstattung. Zu berücksichtigen ist dabei eine Mindestausstattung aller Strukturfachgebiete mit 0,25 TP-Stellen für die ITVersorgung.
9. Im Jahr 2016 wird das Budget der Fakultäten um 800.000 Euro gekürzt. Die Dekane werden gebeten, dem Akademischen Senat bis zum 15.07.2015 einen Vorschlag zur Verteilung dieser Kürzung zu unterbreiten. Andernfalls erfolgt die Kürzung nach den sich aus dem Vorschlag des Präsidenten zur Stelleneinsparung im Bereich des Technischen Personals vom 01.04.2015 ergebenden Verhältnissen der Fakultäten untereinander (vgl. Spalte 15 der Tabelle 2 auf Seite 5 des Vorschlags).
10. Der HHA empfiehlt eine Kürzung der TU-internen Forschungsförderung (Kapitel 60) in Höhe von 500.000 Euro.
11. Der HHA empfiehlt, bei der Ausschreibung von Stellen Kosten zu sparen und Sammelausschreibungen in Printmedien zu veröffentlichen.
12. Der HHA empfiehlt, die TU Berlin zum Jahreswechsel nicht zu schließen.
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