Etwas verspätet möchte ich Euch heute über die vergangene Sitzung des Akademischen Senates berichten.

Zur Abwechslung war es mal eine etwas dünnere Einladung mit weniger brisanten Tagesordnungspunkten. Einziges Highlight Waren die Änderungen an der sog. Auslaufsatzung (Satzung zum letztmaligen Ablegen von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom und Magisterstudiengängen).

Der Antrag wurde vom AStA eingereicht und bereits auf der 748. Sitzung umfassend beraten und anschließend vertagt mit der Auflage diverser rechtlicher Klärungen.
Wir haben daraufhin im Vorfeld der vergangenen Sitzung intensive Gespräche mit der zuständigen Abteilung geführt und eine rechtssichere Härtefallregelung herausarbeiten können. Diese Änderung wurde mit überragender Mehrheit im AS beschlossen und ist rechtskräftig, sobald sie im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.

Die restlichen Punkte des ursprünglichen Antrages haben es leider nicht geschafft. Die Studierenden, die laut Studierendenstatistik noch in niedrigen Fachsemestern sind, waren lange Zeit (oder sind noch) in Urlaubssemestern. Daher zählte die statistikrelevante Fachsemesterzahl nicht weiter. Es fehlte also leider die Grundlage, hier die Fristen der betroffenen Studiengänge anzupassen. Die Änderung der Formulierung Anmeldung statt Ablegung von Abschlussprüfungen ist leider wegen fehlender Mehrheiten im AS heraus gefallen. Zudem war es auch unklar, ob die Berliner Senatsverwaltung solch eine Formulierung als gesetzeskonform akzeptiert hätte.

PS