EB104 Gremien-Blog

157. Fakultätsrat der Fak 5 - 10.06.2015

Es gibt Sitzungen, die gehen schnell, es gibt Solche, die dauern, und es gibt Sitzungen die dauern länger.

Diesmal dauerte es dann doch länger.

Schon ein Blick auf die Tagesordnung verriet eine spannende und lange Sitzung.

Es begann noch recht harmlos mit der Vorstellung einer neuen Professorin. Frau Neda Djordjevic hat die Juniorprofessur Verbrennungskinetik angetreten.

Das erste große Thema war der Strukturplan der TU, wie er im AS beschlossen wurde. Darin ist festgehalten, dass die Fakultät 5 eine Professur einsparen muss und eine weitere als sogenannte Innovationsprofessur zu benennen ist. Faktisch auch eine Streichung. Diese kann dann wieder beantragt werden, sie kann aber auch wonaders hingehen.
Im Strukturplan wurden dafür auch schon Fachgebiete benannt. Gestrichen werden soll die Fahrzeugmechanik und "innovativ" die Stelle "Flugführung und Luftverkehr". Die Benennung kann durch die Fakultät geändert werden, nicht aber die Anzahl.

Wir brachten daraufhin einen Diskussionpunkt in den Fakultätsrat ein, damit innerhalb der Fakultät geklärt wird, wie man damit umgeht und auch welche Stellen benannt werden, da für uns die Flugführung nicht zur Disposition steht.
Nach längerer Diskussion ist man dazu gekommen, bis Jahresende eine Entscheidung zu treffen. Dazu sollen sich erstmal die Profs. und Institute verständigen und die Ergebnisse dann als Vorschlag in die Diskussion kommen. Keine sehr glückliche Lösung, denn auch die anderen Mitglieder der Fakultät betrifft es ja. Wir werden uns an der Diskussion aktiv beteiligen.

Klar ist, dass es in der Fakultät einen Konsens zur Erhaltung der Flugführung gibt. Dafür wird ersatzweise erstmal die zweite Stelle der Akustik benannt. Das aber nur als Platzhalter, damit das Verfahren für die Nachfolge von Prof. Hüttig anlaufen kann und bis Jahresende eine Entscheidung möglich ist.

Der Punkt wird also in nächster Zeit weiterhin aktuell bleiben und wir werden berichten.

Zum Masterstudiengang Space Engineering gibt es keine neuen Informationen. Das Dekanat wollte sich erkundigen, wie es damit weiter geht. Da ist noch nicht viel passiert.

Uns erreichte vor Kurzem die beunruhigende Meldung, dass die Bauverwaltung versucht in dritten Stock des EB-Gebäudes Räume freizubekommen und dafür studentische Räume unter Druck setzt. Das betrifft das WiWi-Cafe und auch den PI-Raum. Es geht soweit, dass an den eigentlich verantwortlichen Fakultäten vorbei versucht wird die Nutzer zu einem Umzug zu "überreden". Im Falle des PI-Raums wurden wohl auch Ersatzräume angeboten, die nicht allzuschlecht sind. Dennoch ist der Vorgang unmöglich und das Dekanat wird sich damit befassen.
Eine Vertreibung studentischer Räume lehnen wir entschieden ab. Und auch die Methoden, die dort angewandt wurden.

Wir hatten ebenfalls einen Antrag eingebracht, die bisher in den Volesungen herumgehenden "Teilnahmelisten" zu verändern. Im letzten Fakultätsrat wurde uns etwas kurz angebunden gesagt, wir könnten ja einfach einen Antrag stellen.
Also haben wir uns mit der Fakultätsverwaltung zusammengesetzt und herausgearbeitet, welche Daten eigentlich gebraucht werden.

Die Listen sind nämlich keine Teilnahmelisten, wie es draufsteht, sondern dienen der Hörerzahlerfassung für die interne Verteilung von Personal und Geld an der Fakultät.

Wie wir dann erschreckt feststellen mussten, gibt es in der Fakultät Null Bewusstsein, was Datenschutz eigentlich ist.
So kam aus dem Instut für Werkzeugmaschinen und Fabrikbetrieb die Aussage, dass man mit Namen nichts anfangen könnte, sondern nur nach Matrikelnummern die Listen auswerten würde. WTF? Die Listen sind einzig für die Fakultätsverwaltung bestimmt, nicht dafür, dass irgendein Prof. damit irgendwas macht. Es ist ganz klar gesetzlich geregelt, dass Daten nur Zweckgebunden erhoben werden dürfen.

Ansonsten war festzustellen, dass im Fakultätsrat großes Desinteresse am Thema Dateschutz herrscht. Dabei geht es hier doch sogar um die Verteilung von Personal an die Fachgebiete, was nur funktioniert, wenn diese Listen ausgefüllt werden. Es geht also um Mittel für die Profs.

Schlussendlich wurde der Antrag vertagt und das Dekanat will zum nächsten Mal einen neuen Vorschlag machen mit Prüfung der Datenschutzbeauftragten etc.
Nicht, dass das etwas am Gesetz ändern würde.

Die Abstimmungen dazu waren auch sehr enthusiastisch, denn nichtmal das Dekanat beteiligte sich geschlossen daran. Vom Rest ganz zu schweigen. Und in der Diskussion herrschte allgemeine Unkenntnis dafür aber einiges Eigeninteresse einiger Bereiche.

Wir werden weiter an dem Thema dranbleiben.

Die Zugangs- und Zulassungsordnung "Master Luft- und Raumfahrttechnik" wurde beschlossen. Dazu lagen beim letzten Mal ja unvollständige Unterlagen vor. Die Übergangsregelung ist weiterhin ein Problem. Wahrscheinlich lässt sich dass nur über Information der Studis regeln und nicht hart reinschreiben. Wir werden das entsprechend demnächst angehen. Und auch die Fakultät wird informieren.

Es soll ein neues An-Institut von TU und dem Verband der Automobilindustrie geben. Ein reichlich merkwürdiger Vorgang voller ungeklärter Dinge, dem wir auch nicht zustimmen konnten.

Für die Berufungskommission "Interierte Modellierung intelligenter Fahrzeugantriebsstänge" werden noch Studis gesucht. Meldet Euch bei uns, wenn Ihr Interesse daran habt.

Die Fakultät hat zur Gründung eines Zentrums für die Lehrerausbildung (SETUB) an der TU Stellung bezogen. Da noch viele Fragen ungeklärt sind und auch die Finanzierung merkwürdig ist, wurde das von der Fakultät in der Stellungnahme abgelehnt.

Dann kam der nächste große Punkt. Die Sitzung neigte sich bereits der normalen Endzeit zu.

Die Formel für die Verteilung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (WM), bzw. der Stellen wurde überarbeitet. Dazu traf sich eine Formelkommission. Diese konnte keine Einigkeit, aber doch eine Mehrheit für eine Veränderung erreichen. So wurde das dann auch im Fakultätsrat vorgestellt.

Nach längerer Diskussion schloss sich der Fakultätsrat der Einschätzung an. Damit werden Tutorenstellen nicht mehr bei der Verteilung von WM angerechnet. Dadurch profitieren vor allem Fachgebiete mit hoher Lehrbelastung im Bachelor. Und es werden Anreize gesetzt mehr Tutorenstellen durch die Fachgebiete zu beantragen.
Problematisch ist das vor allem für die Psychologie und den Master Human Factors. Dort können keine Tutoren eingesetzt werden. Hier braucht es für einzelne Lehrveranstaltungen eventuell Sonderlösungen.

Die daraus folgende Verteilung von WM für das kommende Halbjahr wurde dann auch noch beschlossen. Es wird zu 70% nach Lehre und zu 30% nach Forschung verteilt.

Die nächsten Punkte im öffentlichen Teil wurden dann aufgrund der Zeit vertagt.

Im vertraulichen Teil gab es auch noch längere Debatten, so dass die Sitzungszeit um eine Stunde überzogen wurde.

 

RN

748. AS – Diplom-Auslaufen, Umgang mit kleinen Studiengängen, Aufhebung des Brautechnischen Fachstudiums

Am vergangen Mittwoch war wiedermal eine Sitzung des Akademischen Senates. Bedeutende Themen waren diesmal v.a. ein Antrag zur Änderung der Auslaufsatzung für Diplom- und Magisterstudiengänge, eine Diskussionsrunde zum Umgang mit kleinen (Master-)Studiengängen und die Aufhebung des Brautechnischen Fachstudiums.

Das brautechnische Fachstudium:
Dieser 4-semestrige Studiengang musste aufgehoben werden, weil er nichtmehr rechtskonform war. Studierende, die aktuell noch eingeschrieben sind, haben bis zum 30.09.2019 Zeit, ihr Studium zu beenden. Zwar beabsichtigt die Fakultät III einen Nachfolgestudiengang zusammen mit der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin neu aufzusetzen. Wir haben denoch bereits gegen die Aufhebung des Studienganges gestimmt, da wir der Meinung sind, dass der Studiengang auch an das Berliner Hochschulgesetz hätte angepasst werden können, anstatt ihn -zunächst ersatzlos- aufzulösen.

Kleine Studiengänge:
In den vergangenen Jahren wurden an der TU Berlin eine Vielzahl neuer Masterstudiengänge eingerichtet, die zu großen Teilen erhebliche fachliche Ähnlichkeiten zueinander aufweisen aber allesamt sehr klein sind (Zulassungszahlen: 10-30 Studierende pro Jahr).
Mit jedem Studiengang -egal, wie große er ist- werden erhebliche Ressourcen und Personal gebunden. So werden ein*e Studiengangsverantwortliche*r, ein Prüfungsausschuss, ggf. ein*e Praktikumsobmann/ obfrau, diverse Ressourcen und Personal im Fakultätsservicecenter und im Prüfungsamt benötigt.
Natürlich ist es schön, dass neue Studienrichtungen entstehen und damit viele neue Abschlüsse möglich sind.
Diese vielen einzelnen Studiengänge haben jedoch auch zur Folge, dass eine kleine Änderung der Studienrichtung, die im Verlauf eines Studiums und der persönlichen Profilbildung durchaus üblich ist, zwangsläufig eine Änderung des Studienganges erfordert. Damit sind jedoch stehts bürokratische Hürden (Modul-Anerkennungen, i.d.R. Neubewerbung um einen Studienplatz), sowie i.d.R. Verlust von BAföG-Anspruch und Stipendien verbunden.
Unserer Ansicht nach, ließe sich das Studienangebot vieler dieser kleinen Studiengänge, äquivalent zu früheren Diplomstudiengängen als Vertiefungsrichtung von grundlegenderen Studiengängen etablieren. Somit könnten mit gleichbleibendem Personal und bei gleichbleibendem Studienangebot mehr Studienplätze geschaffen werden.
Am Ende dieses Diskussionspunktes stand ein Auftrag an die Kommission für Lehre und Studium (LSK), Kriterien zu entwickeln, wann es sich eher lohnt einen neuen Studiengang einzurichten und wann das Studienangebot eher als Vertiefungsrichtung eines bestehenden Studiengangs sinnvoll ist.

Änderung der Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen (Auslaufsatzung):

Der Änderungsantrag wurde formell vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) eingereicht, jedoch auch von uns im Wesentlichen argumentativ untermauert. Ziel ist in einigen Studiengängen ein Aufschub der Fristen, eine Härtefall-Regelung und rechtssichere Klärung von Fällen in denen von der Uni zu verantwortende Gründe zur Fristüberschreitung führen.

Kurzer geschichtlicher Abriss:
Die Hochschulen wurden 2012 vom Berliner Senat verpflichtet, per Satzung zu regeln, wann in Diplom- und Magisterstudiengängen letztmalig Prüfungen abgelegt werden können, was die TU Berlin im November 2012 letztlich auch tat.
Zunächst wurden in den Fakultäten jedoch sehr enge Fristen beschlossen, zusammen mit einer Option, sich beliebig lange prüfen lassen zu können, wenn Studi noch eine*n Prüfer*in findet, der*die bereit ist, die Prüfung abzunehmen. Das wäre natürlich absolut nicht rechtssicher gewesen, Studierende hätten keinen Anspruch auf diese „freiwillige Abnahme von Prüfungen“ gehabt und zu Recht mahnte der Berliner Senat diese Regelung an. Gleichzeitig wurde vom Berliner Senat vorgegeben, dass die zu beschließenden Fristen unumgänglich und Härtefälle ausgeschlossen seien.
Das bot uns die Möglichkeit, erneut die Fristen in den Fakultäten zu verhandeln. Dies war ein zähes Unterfangen, in dem wir letztlich in fast jedem einzelnen Studiengang Semester um Semester für Euch raus handelten. Am Ende stand der Grundsatz: Doppelte Regelstudienzeit plus 4 Semester, ausgehend von der zuletzt immatrikulierten Person in dem jeweiligen Studiengang. Dieser Grundsatz wurde jedoch in einzelnen Studiengängen (insbesondere im Magister der Fakutät 1) unterschritten. Einige Monate nachdem die Satzung an der TU Berlin beschlossen wurde, folgten die Beschlüsse an HU und FU. Allerdings sind an beiden Universitäten Härtefallregelungen verankert, die auch vom Berliner Senat nicht moniert wurden.

Aktuelle Situation und Änderungsanträge:
Anpassung der Fristen:
In den vergangenen Semestern tauchten in der Studierendenstatistik mehrere Studierende in sehr niedrigen Fachsemestern auf, die bei den derzeit gültigen Fristen ihren Abschluss nicht mehr schaffen werden. Es ist dabei jedoch unklar, wo diese herkommen: „ewig“ Urlaubssemester genommen, Hochschulwechsel, nach Beschluss der Auslaufsatzung „versehentlich“ immatrikuliert, etc.
Sofern es sich nicht um „Urlaubssemester-Fälle“ handelt, liegt der „Fehler“ bei der Universität, die durch Anpassung der Fristen dafür Sorge zu tragen hat, dass auch diese Studierenden die selben Chancen auf einen Abschluss haben. Betroffen wären ggf. die Studiengänge: Magisterstudiengänge der Fakultät I, Soziologie (Magister), Biotechnologie (Diplom), Lebensmitteltechnologie (Diplom), Betriebswirtschaftslehre (Diplom) und Volkswirtschaftslehre (Diplom).

Anmeldung statt Ablegung:
Längere Studienzeiten sind nicht nur durch die Studierenden zu verantworten. So kam es in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von Verzögerungen, sei es aufgrund von Prüfer*innen, die kurzfristig ein Forschungsfreisemester nehmen bzw. im Ausland sind, Prüfungsamt, dass Anmeldungen nicht akzeptiert bzw. nach der Annahme verliert oder gar Prüfer*innen, die kurz vor der Prüfung versterben (auch das ist nicht selten).
Diese und andere, nicht von den Studierenden zu verantwortende, Fälle lassen sich keinesfalls im Studium einplanen und müssen daher zu einem individuellen Aufschub der Frist führen. Am elegantesten und rechtssichersten ließe sich das lösen, indem die Prüfungsanmeldung maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist und nicht das letztliche Ablegungsdatum.

Härtefallregelung:
Nicht zuletzt auch die Beauftragte für Studierende mit Behinderung legte in der AS-Sitzung dar, dass es mehrere Fälle von Studierenden gibt, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder z.B. einer Krebserkrankung und der damit verbundenen langen Behandlungszeit nicht in der lage sind, die Fristen einzuhalten.
Solche und weitere Härtefälle sind per Gesetz zu berücksichtigen. Zwar reden sich viele professorale Mitglieder im Akademischen Senat damit raus, dass diese Härtefälle bereits in den beschlossenen Fristen pauschal berücksichtigt seien, der Realität wird dies aber nicht gerecht und es führt zu einer Benachteiligung von Menschen, die unbilliger Härte unterliegen gegenüber allen anderen, für die die selben Fristen gelten sollen. Wir fordern daher eine Härtefallregelung äquivalent zu HU und FU, die an der TU lediglich wegen Einwänden der Senatsverwaltung nicht eingeflossen ist.

Da die Rechtsprüfung der Abteilung I (Studierendenservice) zur Formulierung des Änderungsantrages Bedenken hatte und viele, insbesondere professorale Mitglieder des AS generelle Ablehnung gegenüber jeglichen Änderungen an der Auslaufsatzung äußerten, wurde der Antrag am Ende sicherheitshalber vertagt, zusammen mit diversen Prüfaufträgen und der Absicht den Antrag in Kooperation mit Abteilung I rechtssicher zu überarbeiten. Wäre der Antrag nicht vertagt worden, wofür beispielsweise unsere Konkurrenzliste von Fachschaftsteam und Sputnik votierten, wäre der Antrag haushoch abgelehnt worden.

Der Änderungsantrag wird nun auf der kommenden Sitzung am 01.07.2015 erneut behandelt.
Für Viele Studierende stellt dies die letzte Hoffnung dar, bevor Ihr Studiengang Ende diesen Semesters -zusammen mit jeglichen Möglichkeiten, noch zu einem Abschluss zu gelangen- im Nirvana verschwindet.

Wir bleiben für Euch am Ball.

PS

64. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 27.05.2015

Die neue AK wurde heute konstituiert.

Nachdem wir uns mit Sputnik auf eine Zusammensetzung der AK geeinigt hatten, konnte diese nun auch zusammentreten.

Neue Vorsitzende ist Mariana. Stellvertreter ist Melik von Sputnik.

Nach dem formalen Teil, gab es auch noch Inhalt.

Die Lehrveranstaltungsevaluation war ja schon in der letzten AK Thema.

Es soll nun Dozentenbezogen evaluiert werden. Nicht mehr nach Lehrveranstaltung. Dazu wird ein Fragebogen entwickelt, der für alle gleich ist. Dieser soll in großer Auflage an die Fachgebiete gehen. Damit wird die Verwaltung vereinfacht und hoffentlich die Rücklaufqoute und damit die Aussagekraft verbessert. Der Fragebogen wird noch mal Thema in der AK sein, bevor das in Kraft tritt.

Die Zulassungsordnung Master LRT wurde im letzten Fakultätsrat vertagt, weil eine falsche Anlage der Kompetenzen dran war und weil die Übergangsregelung eher ungünstig ausfiel.

Für die Übergangsregelung muss noch ein Verfahren gefunden werden, dass handhabbar ist und die Studis berücksichtigt, die vor Inkrafttreten angefangen haben, aber eben auch keine unschönen Effekte ermöglicht.

Das wird dann demnächst auch noch kommen.

Dazu gibt es rechtzeitig auch eine gesonderte Information an alle Studis.

 

RN

747. AS - Protokollerklärung zum TOP "Strukturplan 2015"

Protokollerklärung zu TOP 6 / 747. AS – „Strukturplan 2015“


Wir haben den sog. „Stukturplan 2015“ abgelehnt und wollen hiermit unsere Entscheidung begründen.
Zunächst sei hier festgehalten, dass dieses Papier den Titel „Strukturplan“ keineswegs verdient. Darüber hinaus sind darin wesentliche Maßnahmen darauf ausgerichtet, die Zukunftsfähigkeit der TU Berlin nachhaltig zu schädigen.
Die spontane Abstimmung über den als „Diskussionsrunde“ angekündigten TOP trotz sehr kontroverser Diskussion und deutlichem Protest gegen die unangekündigte Beschlussfassung zeigt, dass selbst das Präsidium nicht davon ausging, dass dieses Papier einer weiteren Diskussion und geplanten Entscheidung am 20. Mai standgehalten hätte.

Das „Strukturplan 2015“ genannte Papier beruht im wesentlichen auf Sachzwängen, die durch die unzureichende Finanzierung seitens des Berliner Senates begründet sind. Ähnlichen Zwängen unterlag die TU Berlin bereits bei der letzten Strukturplanung im Jahr 2004. Im Strukturplan 2004 waren jedoch noch deutliche Spuren von aktiver Planung zu erkennen, die sich als Mangelwirtschaft umschreiben lassen. Immerhin wurde seinerzeit ein Jahr lang analysiert, geplant und universitätsweit konstruktiv diskutiert, wie die Uni mit der mangelnden Grundausstattung und Verringerung der Strukturstellen von 335 auf 276 trotzdem überleben könnte.

Seit diesem Struktur-Einschnitt sind jedoch - mit Genehmigung des Berliner Senates und dank Anfangsfinanzierung u.a. durch DFG, Telekom und BASF acht zusätzliche Professuren über der Struktur eingerichtet worden. Mit der aktuellen, „Strukturplan“ genannten, Maßnahme sollen diese acht Professuren in die Struktur übernommen werden. Gleichzeitig soll die Anzahl von 276 Professuren, trotz stark steigender Studierendenzahlen, im Strukturplan aber erhalten bleiben, was zwangsläufig dazu führt, dass an anderer Stelle Professuren gestrichen werden müssen.

Das Gravierende an dieser Entscheidung ist, dass nicht etwa diejenigen Fakultäten entsprechend Fachgebiete abgeben sollen, die in den vergangenen Jahren einen Aufwuchs erhalten haben, sondern andere Fakultäten, die nicht die Chance hatten, zusätzliche Professuren zu gewinnen, die Rechnung der "Gewinner" bezahlen müssen.
Vollkommen ignoriert werden dabei die Folgen dieser Kapazitätsverlagerung für die Lehre. Während die gewinnenden Fakultäten II und IV trotz NC-freier Bachelorstudiengänge bei weitem nicht an ihren Kapazitätsgrenzen zu sein scheinen, wird ausgerechnet in den Ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten gestrichen, wo nachweislich seit Jahren bereits Überlast gefahren wird.

Dass gute Lehre bzw. ein Konzept für gute Lehre und gut funktionierende Studiengänge dieser Universität nicht viel bedeuten ist ja schon länger offensichtlich. Dieser "Strukturplan" zeigt dies aber nun überdeutlich. In keinem Moment scheint sich das Präsidium Gedanken darüber gemacht zu haben welche Fachgebiete alleine für die Aufrechterhaltung des derzeitigen Lehrangebots nötig sind. Noch viel weniger lassen sich Planungen erkennen wo diese Universität bei der Lehre hinsteuern will. Welche zusätzlichen Lehrangebote benötigt die TU? Wo gibt es derzeit Engpässe in der Lehre? Welche Lehre kann derzeit nicht (ausreichend) angeboten werden, weil Fachgebiete nicht bestzt sind oder fehlen? Welche Studiengänge wurden in den vergangenen Jahren eingerichtet, die eventuell in Zukunft ein etwas spezielleres Lehrangebot benötigen? Diese und ähnliche Fragestellungen sind in keinster Weise in das Papier namens "Strukturplan 2015" eingeflossen und schienen auch in der Diskussion im Akademischen Senat keine Rolle zu spielen. Für eine Technische Universität, die immer behauptet, der Lehre einen erhöhten Stellenwert geben zu wollen, ist dies ein Armutszeugnis.

Zusätzlich zu der Rückführung auf die Struktur von 2004 wurden in dem Papier sog. Innovationsprofessuren festgehalten, die nun zusätzlich eingespart werden sollen, um bei zukünftigen Exzellenzinitiativen oder ähnlichen Förderprogrammen nicht über die Gesamtzahl von 276 Strukturprofessuren hinaus zu kommen.
Diese Professuren werden natürlich auch nicht aus den Fakultäten genommen, die bereits durch vergangene Aufwüchse einen Vorteil erlangt haben, sondern in den Ingenieurwissenschaften, sowie in der ebenfalls unterausgestatteten Lehrerbildung.
Besonders sei hier darauf hingewiesen, dass wieder ausgerechnet in den viel nachgefragten Bereichen, und daher im Rahmen der Hochschulverträge auch hochdotierten Studiengängen, gespart wird.

Die TU Berlin schneidet sich also selbst von potentiellen Landesgeldern ab und sorgt gleichzeitig dafür, dass nur die Bereiche Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik gestärkt werden, die auch an den anderen Berliner Universitäten breit aufgestellt sind.
Somit sind wir einen großen Schritt weiter, die TU Berlin in kommenden berlinweiten Strukturdebatten neben HU und FU obsolet zu machen.

Insgesamt zeichnet sich die Verlagerung von Professuren im Rahmen des sog. „Strukturplans“ wie folgt:

Fakultät Professuren über Struktur (seit 2004) „freiwillige“ Übername durch die Fak. vom Präsidium verordnete Streichungen Streichungen für zukünftige Inno-Professuren Saldo gegenüber Strukturplan 2004
I       1 –1
II 2   1   +1
III     1 2 –3
IV 4 1 1 1 +1
V     1 1 –2
VI 1 1 (auf Stuktur od. budgetär) 1 1 –2
VII 1 1 (ab 2020)     +/-0


Auf die Frage ob diese Verschiebung zwischen Fakultäten geplant ist oder ob es hierfür irgendwelche stichhaltigen Begründungen gibt, also auf die Frage nach Transparenz bei der Entwicklung der Universität, sind das Präsidium und alle Verfechter dieses "Strukturplans" die Antwort schuldig geblieben. So kann nur gemutmaßt werden, dass die Stärkung der einen und Schwächung anderer Fakultäten so tatsächlich geplant ist, das aber nicht offen zugegeben werden soll, da es hierfür keinerlei rationelle Argumente gibt, die das rechtfertigen würden. Der Umbau soll offenbar still und heimlich passieren, bevor die Technische Universität aufwacht und merkt, dass sie sich eigentlich selbst aufgelöst hat.

Diese Verteilung der Strukturrückführungen und Innovationsprofessuren wäre an sich schon schlimm genug, wird allerdings noch dramatischer, wenn man die Gesamtgröße der Fakultäten mit berücksichtigt. So verliert die Fakultät III auf einen Schlag 10% ihrer Fachgebiete.
Darauf antwortete Präsident Thomsen sinngemäß, dass die Fakultät III sich ja auch um Innovationsprofessuren bewerben könne, z.B. irgendwas zusammen mit der Informatik.
Dieser – wohl freud'sche – Versprecher darf angesichts der Entwicklungen der vergangenen Jahre und insbesondere im Rahmen dieser Strukturentscheidung wohl als Omen gesehen werden:
Wenn nicht auch die -willkürlich zu "Leuchttürmen" erklärten Bereiche- Chemie oder Informatik mit profitieren, erhalten auch die anderen Fakultäten keine Innovationsprofessur.

Argumentativ entgegneten vor allem Vertreter*innen der Fakultät IV und der Präsident, dass wir gegenüber der DFG vertragsbrüchig würden, wenn die Fakultäten ihre vergangenen Aufwüchse selbst tragen müssten. An dieser Stelle ist nicht ganz klar, ob eine ehemalige Dekanin der Fakultät IV und ein ehemaliger Dekan der Fakultät II die Verträge nicht richtig gelesen haben oder ob der Akademische Senat gezielt durch Falschaussagen beeinflusst werden sollte.
Die DFG-Verträge sehen zwar vor, dass die TU Berlin die, für eine befristete Zeit von der DFG finanzierten Stellen im Anschluss weiter finanziert, solange diese besetzt sind. Mitunter sollen diese sogar "strukturbildend" wirken und folglich in die Struktur übernommen werden. Damit ist jedoch in keinster Weise festgelegt, dass sich dadurch die Gesamtzahl der Professuren in der entsprechenden Fakultät erhöhen soll. Es können durchaus andere Professuren dafür wegfallen und nach der Vorgabe des Berliner Senates, die Struktur auf 276 Stellen zurückzuführen, müssen(!) sogar andere Stellen dafür gestrichen werden. Damit es jedoch nicht gleichzeitig zu einer dauerhaften Kapazitätsverschiebung zwischen den Fakultäten kommt, wäre es nur logisch und fair, die Rückführung innerhalb der betroffenen Fakultäten abzuwickeln.

In den Fakultäten VI und VII wurde dieses Prinzip offenbar verstanden, da hier bereits von vorn herein Absprachen bestanden, die jeweilige zusätzliche Professur auf eine Strukturstelle zurückzuführen.
Während jedoch die Fakultät VII dafür bis 2020 Zeit bekam und die Fakultät VI (mit 63 Strukturprofessuren die größte Fakultät) bis zur Rückführung auf eine irgendwann freie Strukturstelle nach eigenem Ermessen auch budgetär ausgleichen kann, wird den anderen Fakultäten kein Spielraum gegeben. In den Fakultäten I, III und V müssen nun Professuren zur Streichung benannt werden, die (aus welchen Gründen auch immer) derzeit unbesetzt sind oder bis 2017 frei werden. Ausnahmen werden diesen Fakultäten nicht zugestanden.

Auch in temporär unbesetzten Fachgebieten wird zumeist von wissenschaftlichem Personal die Lehrleistung aufrechterhalten. Nach Streichung dieser Fachgebiete fallen jedoch auch alle, damit verbundenen Stellen im akademischen und nicht-akademischen Bereich weg.

Die -unterm Strich- Verlagerung von Ressourcen aus den Fakultäten III und V in die Fakultäten II und IV sorgt auch im Hinblick auf die Forschung und Erfolgsaussichten zukünftiger Drittmittelanträge (Ex-Ini, DFG, etc.) für eine Begünstigung der gewinnenden Fakultäten. So dient das nun breitere Portfolio abgedeckter Fachdisziplinen, die innerhalb einer Fakultät auch gut vernetzt sind, zusammen mit freien Kapazitäten zum Schreiben von DM-Anträgen, aufgrund einer geringernen Pro-Kopf-Lehrbelastung, insgesamt als bessere Ausgangslage, auch zukünftige Anträge bewilligt und damit potentielle Stellen-Aufwüchse zu bekommen.

Dies spiegelt auch der, unter dem Punkt "Strategische Ziele" aufgeführte Spiegelstrich "heute bereits vorhandene Stärken gezielt weiter zu stärken" wider. Dabei werden gesellschaftliche Entwicklungen, Anforderungen an die Universität und Verantwortung der Universität, visionär in die Gesellschaft hinein zu wirken offensichtlich zu wenig berücksichtigt. Dafür kann es nämlich sehr oft nötig werden, strategisch neue Bereiche zu stärken und nicht einfach "auf den größten Haufen zu scheißen"

Wenn der Berliner Senat hier tatsächlich inhaltlich prüfen und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen in Frage stellen würde, so müsste dieses Papier namens "Strukturplan 2015" eindeutig zum Nachbessern zurückgegeben werden. Es darf jedoch bezweifelt werden, dass ein derart prosa-behaftetes Papier -abseits der vorgegebenen Gesamtzahl an Strukturprofessuren - auf Herz und Nieren geprüft wird. Selbst wenn eine inhaltliche Prüfung stattfände, ist eine nachhaltige Entwicklung bestimmt nicht Kern der Betrachtungen, denn das ist ja auch nicht gerade eine Stärke des Berliner Senates, der von 1 Mrd. € erwarteter Steuer-Mehreinahmen weniger als 50 Mio.€ in den Bereich Bildung (von Kitas bis Hochschulen) zu stecken plant. Mehr Geld für Hochschulen würde zukünftig u.a. das Ausufern von Flughafen-Bauprojekten verhindern.

Außerdem kritisieren wir den gesamten Ablauf und die Art und Weise, wie diese Strukturdebatte geführt wurde und zustande gekommen ist. Wenn das Präsidium eine wirklich offen Diskussion gewollt hätte, dann hätte der Strukturplan dem AS bereits viel früher vorgelegt werden müssen, statt kurz vor knapp damit herauszurücken, um dann unter dem Argument des Zeitdrucks eine Entscheidung zu erzwingen. Letztlich passt dies aber sehr gut in die Diskussionskultur wie sie in letzter Zeit in diesem Gremium üblich geworden zu sein scheint. Dass zu einer Lesung ohne Beschluss eingeladen, der Beschluss dann aber doch trotz Protest vorgezogen wird, ist ja nicht zum ersten mal passiert. Ein sauberes, demokratisches Verfahren ist das auf keinen Fall.

Wäre für eine Debatte mehr Zeit geblieben, so hätte der Akademische Senat auch die Chance gehabt, deutlich mehr Druck auf den Berliner Senat auszuüben, indem man einen Strukturplan vorgelegt hätte, der mehr als 276 Fachgebiete vorsieht. An Begründungen, nicht zuletzt deutlich steigende Studierendenzahlen, mangelt es dabei nicht. Stattdessen ergibt sich das Präsidium lieber von vorneherein seinem Schicksal. Der Strukturplan wäre eine Möglichkeit gewesen um für mehr Geld zu kämpfen. Wer nicht bereit ist zu kämpfen hat es auch nicht verdient zu gewinnen. Nun hat es gegenüber dem Senat den Anschein, als könnte die TU Berlin problemlos auf ein paar Fachgebiete verzichten. Warum sollte es da zukünftig mehr Geld geben?


Patrick Ehinger
Jelisaweta Kamm
Patrick Schubert

 

PS

747. Akademischer Senat - 13.05.2015 - Struktur-"Planungs"-Katastrophe

Am vergangenen Mittwoch fand wiedereinmal eine Sitzung des Akademischen Senates statt. Diese war sehr voll gepackt, u.a. mit diversen Studien- und Prüfungsordnungen (StuPOs) für Lehramtsstudiengänge, Professoren-Besetzungen und als "Highlight" der sogenannte "Strukturplan 2015".

Bei den StuPOs haben wir erfolgreich den Beschluss eingebracht, bei der kommenden Überarbeitung einen höheren Bereich der freien Wahl aufzunehmen.
Während die StuPOs, Besetzungen und sonstige Punkte also relativ unkritisch über die Bühne gingen, gab es zum Strukturplan heftige Diskussionen.

Der Berliner Senat verlangt in regelmäßigen Abständen Strukturpläne der Universitäten, die aufzeigen, wie sie strukturiert sind (Anzahl und Ausrichtung der Fachgebiete), welche (Studien-)Angebote sie haben und wie sie sich strategisch weiter entwickeln wollen.
In diesem Jahr gab es die zusätzliche Auflage, dass die TU Berlin die Anzahl der Fachgebiete (=Anzahl der Strukturprofessuren) auf den Stand von 2004 zurückfährt. Damals wurde die Anzahl der Fachgebiete aufgrund massiver Kürzungen von 335 auf 276 verringert. Seit dem wurden mittels Drittmitteln acht zusätzliche Professuren über der Struktur eingerichtet und verstetigt. Das heißt, dass durch externe Mittelgeber (u.a. Deutsche Forschungsförderung, Telekom und BASF) zunächst befristet Professuren bezahlt wurden. Da jedoch Professuren nur maximal 2x auf 5 Jahre befristet werden können, bevor sie auf Lebenszeit eingestellt (verbeamtet) sind und in einigen der acht Professuren von vorn herein nicht befristet wurde, geldten diese als "verstetigt".

Mit der Kürzungsvorgabe stand also fest, dass die Universität 8 Fachgebiete irgendwo kürzen muss. Der gesunde Menschenverstand würde jetzt natürlich sagen: Natürlich kürzen wir an den Fakultäten, die in den letzten acht Jahren einen Aufwuchs hatten. Dann kommen die in Sachen Lehr- und Forschungskapazität auf plus-minuns Null raus. Und natürlich überlegen wir uns strategisch, auf welche Fachgebiete wir dort dabei verzichten können.

Es darf festgestellt werden, dass das Präsidium keinen gesunden Menschenverstand hat walten lassen, denn es wurde insbesondere in anderen Fakultäten gekürzt, und zwar Fachgebiete, die rein zufällig gerade nicht besetzt sind oder im kommenden Jahr frei werden. Das hat mit Strukturplanung in dem Sinn nichts zu tun.

Zusätzlich sollen weitere 6 Fachgebiete vorerst gestrichen werden, um sie im uniweiten Wettbewerb anschließend als "Innovationsprofessuren" neu zu verteilen. Das Präsidium hat auch hier vorrangig Fachgebiete aus denjenigen Fakultäten genommen, die bereits jetzt ausstattungstechnisch auf dem Zahnfleisch gehen und in den vergangenen 10 Jahren keine zusätzlichen Professuren erhalten haben. Besonders kritisch sind die Kürzungen für die Fakultät III mit insgesamt 3 Fachgebieten (Hybridmaterialien, Bionik und Evolutionstechnik, Anlagen- und Sicherheitstechnik), die Fak. V (Maechanik - insbes. Fahrzeugmeschnik, Flugführung und Luftverkehr) mit 2 Fachgebieten und die an der Fak. I angesiedelte Lehrerbildung mit 1 von 4 Fachgebieten.

Wir waren natürlich gut vorbereitet und haben kräftig gegen diese Kürzungen argumentiert und in mehreren Wellen versucht, mit Änderungsanträgen diese ungerechtfertigten Kürzungen zu verhindern - ohne Erfolg.

Letzter Ausweg war ein Statusgruppenveto. Das heißt, wenn alle Mitglieder einer Statusgruppe außer den Profs. (also Studis, WiMis oder SoMis) geschlossen gegen einen Beschluss (z.B. diesen Strukturplan) stimmen und dabei überstimmt werden, muss auf einer weiteren Sitzung erneut darüber beraten werden. Am Anfang der Sitzung hieß es von dem Vertreter unserer Konkurrenzliste Fachschaftseam und Sputnik noch, er denkt mal drüber nach, ob er da mit ziehen würde. Naja, nach 3,5 Stunden Diskussion über das Strukturpapier und die Kürzungen, bei denen sich die konservativen Profs. (überwiegend aus den beiden gewinnenden Fakultäten II und IV) keinen Millimeter bewegten und alle wesentlichen Änderungsanträge abgelehnt wurden, sträubte sich der nötige vierte Studi der besagten Liste dagegen, das Veto zu unterstützen. Das auch noch nicht etwa, weil er überzeugt von dem Papier zustimmen wollte, sondern einfach indem er sich bei der Abstimmung enthielt.

Der Punkt Strukturplan war für die vergangene Sitzung eigentlich nur als Diskussionspunkt angekündigt und sollte auf einer separaten Sitzung beschlossen werden, stattdessen hat das Präsidium kurzerhand die Abstimmung vorgezogen. Mit dem Statusgruppenveto hätten wir immerhin dafür sorgen können, dass die Abstimmung wie vorab angekündigt abgelaufen wäre und hätten wo möglich noch einige Befürworter*innen dieser Kürzungen weichkochen können. Nunja, hätte...

Ich poste gleich separat unsere Protokollerklärung zu dem Tagesordnungspunkt, die vielleicht noch mehr Hintergründe und Folgen aufzeigt.

 

PS

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