EB104 Gremien-Blog

160. Fakultätsrat der Fak 5 - 21.10.2015

Die erste reguläre Sitzung im Semester war recht durchschnittlich, kann man sagen.

Bei der Besetzung der Professur Aerodynamik wird weiterhin auf das dritte Gutachten gewartet.

Für den Masterstudiengang Space Engineering gibt es immernoch keine Verwaltungslösung. Momentan wird das über die Fakultät abgewickelt, es sollte aber extern laufen. Da gibt es noch nichts Neues.

Die Professur Flugführung und Luftverkehr hängt weiter im Berliner Senat. Auch da nichts Neues.

Eine neue Professorin für Agromechatronik, Frau Weltzin, hat sich vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Stiftungsprofessur zusammen mit dem Leibnitz-Institut für Agrartechnik in Potsdam.

Weiter ging es mit dem Qualitätsmanagementsystem der TU, das etabliert werden soll. Dazu lagen zwei Prozessbeschreibungen vor. Diese sind nicht so katastrophal, wie die bisher im Fakultätsrat aufgetauchten. Allerdings ist die Chance auf Umsetzung auch nicht wirklich groß. Es geht dabei um Lehrevaluation, was ja schon passiert, und um Studierendenbefragung. Nach den Prozessen, die dort dargestellt sind, wird der jetzt schon funktionierende Teil der Evaluation wohl weiterlaufen, ob der Rest aber jemals über das Papier hinauskommt, darf bezweifelt werden.

Es gibt zwei Berufungskommssionen, die neu zu besetzen sind. Dafür werden noch Studis gesucht.

Einmal geht es um die W3 Stelle Mikro und Feingeräte. Hier werden noch zwei Studis und zwei Stellvertretende gesucht, die den neuen Prof. mit aussuchen.

Dann ist die W3 Stelle Montage- und Handhabungstechnik zu besetzen. Auch hier werden noch zwei Studis und zwei Stellvertretende gesucht.

Bei Interesse gerne bei uns melden.

Die Anzahl "besonderer" Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter wurde angepasst. Das umfasst Stellen, die als Dauerstellen besetzt sind, also nicht wie üblich nach fünf Jahren auslaufen und PostDoc Stellen, also zur Weiterqualifizierung nach der Promotion. Dafür gibt es ein gewisses Kontingent aller zur Verfügung stehender Stellen an der Fakultät. Das wurde jetzt nach oben angepasst, da der Bedarf bestand und auch die Haushaltslage das hergibt.

Der Rest fand dann leider im vertraulichen Teil statt.

Es werden noch Studis für die Evaluation der Juniorprofessur Verbrennungsdynamik gesucht. Dabei wird nach der Hälfte der Laufzeit ermittelt, ob die gewünschten Ziele erreicht sind und die Person auch in der Lehre gute Arbeit leistet.

RN

159. Fakultätsrat der Fak 5 - 16.09.2015

Es gab nach einer längeren Pause in der Vorlesungesfreien Zeit eine Feriensitzung des Fakultätsrates.

Nicht viel spannendes, aber einige interessante Dinge.

Die Zugangs- und Zulassungsordnung "Master Luft- und Raumfahrttechnik" ist von der Kommission für Lehre und Studium des Akademischen Senats mit diversen Anmerkungen zurückgekommen. Der Vorgang war wohl für die Beteiligten an der Fakultät sehr unerfreulich im Ton und der Mitteilungsart.
Das wird also demnächst wieder in der AK behandelt werden. Dann werden wir uns mal ansehen, was dort angemerkt wurde.

Die Professur "Flugführung und Luftverkehr" ist im AS durchgegangen und liegt jetzt im Berliner Senat. Sobald von dort das OK kommt, geht es los mit der Ausschreibung.

Die Besetzung der Professur "Aerodynamik" wurde von der Fakultät zurückgezogen, da abzusehen war, dass die vorgeschlagene Liste mit den Unterlagen nicht durchkommen wird. Grund sind diverse Beschwerden der Frauenbeauftragen und anderer Mitglieder im AS über das Verfahren.
Es wird ein zusätzliches Gutachten über die vorgeschlagenen Personen eingeholt und dann sieht man weiter, wie man damit umgeht. Je nach dem, was in dem Gutachten steht.

Die Stiftungsprofessur für "Psychoakustik" musste noch einmal beschlossen werden, da im Nachhinein von der zentralen Verwaltung zahlreiche Änderungen angemerkt wurden.

Für die Akustik wurde die Lehre durch Sonderzuweisung einer Tutorenstelle gesichert. Dort sind zur Zeit beide Professuren nicht besetzt und die Lehre liegt allein bei den WiMis. Die Tutorenstelle soll die bisherige Stelle fortführen und damit sicherstellen, dass die Lehre wie bisher angeboten werden kann.

 

Das war es dann auch schon im öffentlichen Teil an spannenden Entscheidungen. Ferien eben. ;-)

RN

 

PS: Fast vergessen. Die Sondersitzung am 28.10. findet nicht statt. Kurz danach gibt es eine Versammlung der Profs, die sich Gedanken machen wird, welche Professuren nun wegfallen sollen, und wie sich die Fakultät in den nächsten Jahren aufstellen will.
Dem vorzugreifen durch eine Verteilung von Professuren, für die noch keine Anträge vorliegen, wollte man dann doch nicht.
Der neue Termin wird dann noch ermittelt.

751. AS - 02.09.2015

Auf der vergangenen AS Sitzung (2.9.) gab es (nach einigen Streichungen und Vertagungen) zwar nur noch wenige Themen, die vier Stunden wurden aber dennoch fast vollständig gefüllt.

Die wichtigsten Themen:
- Haushaltskonsolidierung
- Neufassung StuPOs Bachelor und Master Wirtschaftsingenieurwesen
- Bericht: Studium für Flüchlinge


- Haushaltskonsolidierung

Wie bereits im Blog zur letzten Sitzung (750.) berichtet, schleppt die TU seit einigen Jahren eine jährliche Pauschale Minderausgabe (PMA) von 10 Mio. Euro mit sich rum, die prognostiziert in den kommenden Jahren auf 16 Mio. Euro steigen wird. In diesem Tagesordnungspunkt ging es vorrangig um Maßnahmen diesen Anstieg zu verhindern. Wie berichtet, liegen hierzu seit Juli Beschlussvorschläge des Haushaltsausschusses (HHA) vor. Leider wurde nicht allen Vorschlägen gefolgt. Die Vorschläge des HHA im Einzelnen findet ihr unten.

Ein Großteil der Diskussion drehte sich um Stellenkürzungen im Bereich des technischen und Verwaltungspersonals in den Fakultäten.
Während das Präsidium in einem Konzeptpapier von vergangenem Winter noch eine relativ pauschale Kürzung plante, indem in einem Jahrzehnte alten Verteilungsschlüssel lediglich Faktoren verändert werden sollen, schlägt der HHA u.a. vor, den Verteilungsschlüssel und Zuordnung von Fachgebieten genauer zu prüfen und ggf. anzupassen. In der langen Diskussion, allein um diesen Vorschlag, versuchten einige Senatoren, die Prüfung gänzlich zu streichen und wie in vergangenen Sparrunden entsprechend dem Vorschlag des Präsidiums pauschal zu kürzen. Die absurde Begründung dafür: Es wurde in der Vergangenheit versäumt, zu prüfen, also prüfen wir jetzt auch nicht. Es ist erstaunlich, mit welch mangelnder Logik heutzutage eine Habilitation möglich ist.
Im Endeffekt wurde mehrheitlich gegen unsere Stimmen durchgesetzt, dass zwar eine Prüfung stattfindet, diese jedoch zu Einsparungen in bisher gehoffter Höhe führen muss.
Der genaue Arbeitsauftrag, voraussichtlich an die Strukturkommission + X wird jedoch erst auf der kommenden Sitzung am 7.10. beschlossen.
Ebenso wurde die Einsetzung eines Ausschusses zur Senkung der Energiekosten nicht behandelt, mit der Begründung, dass dies nicht zur (kurzfristigen) Haushaltskonsolidierung beiträgt.


- Neufassung StuPOs Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master)

Im Einvernehmen mit den Studiengangsbeauftragten haben wir eine Lockerung der Wechselmöglichkeit der technischen Studienrichtung vorgenommen.
Ursprünglich war dies in diesem Neuentwurf der StuPOs sehr restriktiv geregelt. Die Einschränkungen bestehen zwar prinzipiell noch weiterhin, jedoch mit der möglichen Ausnahmegenehmigung durch den Prüfungsausschuss.

Im Anschluss stellte ich lediglich die (meiner Meinung nach) unverfängliche Frage, wann denn nun die StuPOs in Kraft treten. Hintergrund: Normalerweise müssen derart umfangreiche Änderungen von StuPOs im April beim Akademischen Senat eingereicht werden, damit sie definitiv rechtzeitig zum Wintersemester abgebildet werden können. Die hier eingereichten StuPOs wurden jedoch erst im Juli von der zuständigen Gemeinsamen Kommission beschlossen, allerdings intendiert mit dem Inkrafttreten zum kommenden Wintersemester und spannender Weise werden alle bisher Immatrikulierten ohne Übergangsfrist umgeschrieben.
In der Vergangenheit kam es bei verschiedenen Studiengängen zu irreführenden Informationen seitens verschiedener Stellen, welche StuPO nun gelte. Um dies also zu verhindern und für eine einheitliche Aussage aller Verwaltungs- und Beratungsstellen zu sorgen, gab es die Nachfrage.
Daraus entwickelte sich allerdings eine hitzige Debatte zwischen dem Vizepräsidenten für Lehre (Heiß), der Leiterin der Püfngsämter (Frau Kittel), dem Studiengangsvertreter (Weibezahn) und der Vertreterin des Fachschaftsteams.
Schlussendlich wollen wir, ebenso wie das FT und Weibezahn, dass die Ordnungen so bald wie möglich – idealerweise zum WiSe 15/16 – in Kraft treten. Weibezahn will das auch noch in den kommenden Wochen forcieren und im Zweifel die StuPOs mitten im Semester zur Geltung bringen. Frau Kittel bekräftigt, dass dies in den Datenbanken nicht rechtzeitig abbildbar ist, also frühestens zum Sommersemester 2016 damit gerechnet werden kann und Herr Heiß will das „wohlwollend prüfen“.
Es herrscht nun also das gleiche Chaos, wie bei ähnlich kurzfristigen Beschlüssen der Vergangenheit, nur dass nun die unterschiedlichen Informationslagen nicht nur eine Möglichkeit sind, sondern quasi vorprogrammiert.
Falls Ihr also Wirtschaftsingenieurwesen studiert oder anfangen wollt, seht vorher nach, ob die neue Ordnung bereits im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde. Alle anderen Informationen sind hinfällig.


- Bericht: Studium für Flüchlinge

Am Rande der Sitzung informierte das Präsidium über das Vorhaben, Flüchtlinge in Berlin am Studium teilhaben zu lassen. Es besteht zwar ein rechtlich fragwürdiges „Studierverbot“, das Innensenator Henkel in die Ausweise stempeln lässt, allerdings schließt das nicht gänzlich von Vorlesungen aus.
Und genau das und nicht mehr möchte das Präsidium bewerkstelligen. Unter dem Titel „in2tu“ sollen Asylbewerber*innen, aus nicht „sicheren Herkunftsländern“, nach einem Quasi-Bewerbungsgespräch, an Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Sie können keine Prüfungen ablegen, keinen Abschluss erlangen und zulassungsbeschränkte Module sind in der Regel auch ausgenommen.
Das genaue Zulassungsverfahren wird in den kommenden Wochen ausgearbeitet.

Wir begrüßen grundsätzlich die Öffnung der Universität und sehen das als ersten Schritt in die richtige Richtung. Auch ist besonders positiv hervorzuheben, wie schnell so etwas in diesem sonst so trägen und schwerfälligen Dampfer TU zu gehen scheint.
Allerdings sind die erheblichen Einschränkungen zum Teil nicht nachvollziehbar und – wie alle Zugangshürden zum Studium – aus unserer Sicht abzuschaffen. Allen voran bedeuten die geplanten Vorabgespräche einen unnötigen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Prüfungsberechtigte (i.d.R. Profs), der darüber hinaus auch absolut keinen objektiven Maßstab für Zulassungen bietet.
Langfristig bedarf es eines tatsächlichen Studienangebots (samt möglichem Abschluss), anstatt einer Beschäftigungstherapie (durch Vorlesungen besuchen).
Wir bleiben an dem Thema dran und berichten.

 

zu "Haushaltskonsolidierung"
Empfehlungen des Haushaltsausschusses für den AS:

1. Hinsichtlich der steigenden Energiekosten empfiehlt der Haushaltsausschuss die Einsetzung eines Senatsausschusses und gegebenenfalls die Hinzuziehung einer externen Expertin oder eines externen Experten. Insbesondere ist der Frage nachzugehen, welche Energiesparmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit mittelfristig geeignet sind, die Energiekosten zu senken. Dabei sollen die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses Arbeits- und Umweltschutz (AUSA) berücksichtigt werden.

2. Der Stellenplan 2009 verzeichnet in Kapitel 70 (Leitung) insgesamt 76,42 Stellen, der Stellenplan 2015 insgesamt 96,35 Stellen. Der Haushaltsausschuss bittet das Präsidium um eine Erläuterung des Stellenzuwachses und der Aufgaben, die durch das in Kapitel 70
ausgewiesene Personal wahrgenommenen werden bis 30.09.2015. Die Erläuterung soll auch Auskunft darüber geben, welche Aufgaben durch dauerbeschäftigtes und welche durch befristetes Personal wahrgenommenen werden.

3. Der Haushaltsausschuss hält den im Stabilisierungskonzept ausgewiesen Beitrag der ZUV/ZE von 600.000,- Euro (ca. 11 Stellen) für derzeit plausibel und empfiehlt, Stellen im entsprechenden Umfange in den Jahren 2016 und 2017 nicht zu besetzen bzw. nicht wiederzubesetzen. Über eine Einsparung von Stellen ist nach einer aufgabenkritischen Prüfung bis zum 31.03.2016 zu entscheiden.

4. Der Haushaltsausschuss akzeptiert die Verteilung von 1 Mio. Euro Overhead zu Lasten der Fachgebiete für das Haushaltsjahr 2016, um den Aufwuchs der Pauschalen Minderausgabe zu verringern. Das Präsidium wird gebeten, bis zur Sitzung des Akademischen Senats am 15. Juli 2015 dazu eine detaillierte Verteilung vorzulegen. Der Haushaltsausschuss bittet das Präsidium, Vorschläge für eine generelle Neuregelung der Overhead-Verteilung ab dem Haushaltsjahr 2017 zur Abstimmung vorzulegen.

5. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, die Regeln zur Budgetierung wie folgt zu ergänzen: Rücklagen bei den Fakultäten, die 20 vom Hundert des 2015 zugewiesenen Budgets für Sach- und Personalausgaben (vor Abzug der PMA) übersteigen, sind bis zum Ablauf des
Jahres 2018 abzubauen. Nicht abgebaute Rücklagen stehen danach nicht mehr der jeweiligen Fakultät zur Verfügung, sondern werden in den zentralen Haushalt der TU Berlin zur Förderung von von den Fakultäten kofinanzierten Maßnahmen überführt.

6. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, dass Konzept zur Poolung von Werkstätten - auch aufgrund des Berichts der AG Werkstätten und der von SC2 vorgenommenen Fortschreibung - für alle Bereiche in ZUV und Fakultäten, auch über Fakultätsgrenzen hinweg, weiterzuentwickeln. Die Fakultäten sollen die Möglichkeiten einer weiteren Steigerung der Effizienz überprüfen, auch mit dem Ziel der Einsparung von Werkstattflächen. SDU (Arbeitssicherheit) und Abteilung IV (Standort/Fläche) sind dabei einzubinden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Akademischen Senat bis spätestens 30.04.2016 vorzulegen und soll in den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2017 einfließen.

7. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, freie oder freiwerdende TP-Stellen bis zum 30.06.2017 nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Präsidium zu besetzen. Ausgenommen hiervon sind Stellen, für die schon Verpflichtungen eingegangen wurden oder deren Besetzungsvorgang bereits im Geschäftsgang ist.

8. Der Haushaltsausschuss empfiehlt ferner:
a) Bis zum 31.12.2015 erarbeitet das Präsidium einen Vorschlag zur Rückführung etwaiger Sondertatbestände in eine Soll-Ausstattung der Fachgebiete bzw. die wegen zentraler Aufgaben oder für die Fakultäten vorgesehene Ausstattung der Fakultäten.
b) Bis zum 31.03.2016 überprüft die Strukturkommission sowohl die Kategorien zur Ausstattung mit TP-Stellen als auch die bisherige Zuordnung der Fachgebiete zu diesen Kategorien und erarbeitet eine Empfehlung zur Ausstattung. Zu berücksichtigen ist dabei eine Mindestausstattung aller Strukturfachgebiete mit 0,25 TP-Stellen für die ITVersorgung.

9. Im Jahr 2016 wird das Budget der Fakultäten um 800.000 Euro gekürzt. Die Dekane werden gebeten, dem Akademischen Senat bis zum 15.07.2015 einen Vorschlag zur Verteilung dieser Kürzung zu unterbreiten. Andernfalls erfolgt die Kürzung nach den sich aus dem Vorschlag des Präsidenten zur Stelleneinsparung im Bereich des Technischen Personals vom 01.04.2015 ergebenden Verhältnissen der Fakultäten untereinander (vgl. Spalte 15 der Tabelle 2 auf Seite 5 des Vorschlags).

10. Der HHA empfiehlt eine Kürzung der TU-internen Forschungsförderung (Kapitel 60) in Höhe von 500.000 Euro.

11. Der HHA empfiehlt, bei der Ausschreibung von Stellen Kosten zu sparen und Sammelausschreibungen in Printmedien zu veröffentlichen.
12. Der HHA empfiehlt, die TU Berlin zum Jahreswechsel nicht zu schließen.

750. AS - 15.07.2015

Leider kommt dieser Beitrag deutlich verzögert. Ich bitte alle Leser*innen, die bereits gespannt auf Nachrichten aus dem Irrenhaus namens Akademischer Senat warten, vielmals um Entschuldigung.

Auf der vergangenen AS Sitzung (15.7.) gab es mal wieder ein paar mehr Themen.
Der Übersicht halber führe ich hier mal nur die brisanteren auf, bei denen es Diskussionsbedarf gab. Alles Weitere könnt Ihr wie immer in den Protokollen nachlesen, die ihr auf der Webseite der AS-Geschäftsstelle findet.

1 Zuweisung einer W3-Professur im Erstattungsmodell gemeinsam mit dem DIW
2 Einsetzung des Zentralinstituts für Lehrerbildung
3 Änderung der AllgStuPO
4 neue internationale weiterbildende Masterstudiengänge in El Gouna
5 Änderung der StuPOs der Ba-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik
6 Neufassung der StuPOs der Ma-Studiengänge Elektrotechnik, Computer Science (fka Informatik), Computer Engineering (fka Technische Informatik)
7 Neufassung StuPO des weiterbildenden Masters Real Estate Management
8 Besetzung einer W3-Professur Aerodynamik
9 Haushaltskonsolidierung


1. Zuweisung einer W3-Professur im Erstattungsmodell gemeinsam mit dem DIW

Dieser Punkt war bereits Teil der vorangegangenen Sitzung (749.). Dort waren einige Ungereimtheiten aufgefallen, die zu einer Vertagung und Einforderung weiterer Unterlagen geführt haben.
Grundsätzlich wird bei diesen gemeinsamen Berufungen im Erstattungsmodell, wie sie förmlich heißen, gemeinsam mit dem externen Geldgeber berufen. Dazu erfolgt die Zuweisung natürlich in der Regel auch bevor das Partner-Unternehmen die Ausschreibung veröffentlicht.
In diesem Fall jedoch sickerte in der 749. Sitzung durch, dass das Einstellungsverfahren beim DIW bereits durchlaufen wurde. Verlangt wurden daher zu dieser Sitzung der Kooperationsvertrag und die Stellenausschreibung des DIW. Der Kooperationsvertrag lag auch diesmal nicht vor und die Stellenausschreibung hat noch mehr Fragen aufgeworfen. Diese ist nämlich von 2011 und stellt der/dem Eingestellten lediglich eine Professur an einer Berliner Universität in Aussicht. Nicht nur, dass uns hier eine, bereits eingestellte Person vorgesetzt wird – nach dem Motto: Friss oder stirb – die Einstellung vor 4 Jahren suggeriert, dass die TU Berlin auch nicht die erste Uni war, die gefragt wurde.
Nach langer Diskussion ist diese Zuweisung nun leider doch gegen unsere Stimmen durchgegangen.
Auf jeden Fall wird es auf einer der kommenden Sitzungen eine Grundsätzliche Diskussion und auch Beschlüsse zum Verfahren bei Gemeinsamen Berufungen geben.


2. Einsetzung des Zentralinstituts für Lehrerbildung

Das ist eine Verpflichtung der TU nach dem Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG). Es wird das bisherige Servicezentrum Lehrkräftebildung (LKB) ersetzen. Eigentlich nur eine strukturelle Umgliederung, die jedoch viele Institutsvertreter*innen zum Anlaß nahmen, an der eh bereits schlecht aufgestellten LKB herum zu meckern. Besonders kritisiert wurde die angeblich zu hohe Personalausstattung.
Diese wird nun innerhalb der nächsten 5 Jahre evaluiert.


3. Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO)

Keine große Änderung, die mensch unter so eine Titel erwarten würde. Es wurde lediglich der § 33 konkretisiert hinsichtlich der Beschlussfassung über Module und Moduländerungen, sowie über deren Veröffentlichung.
Es ist nun gemäß der ursprünglichen Intention klar geregelt, dass neue Module und Moduländerungen durch die zuständige Ausbildungskommission gehen und vom Fakultätsrat beschlossen werden müssen, sowie, dass Pflicht- und Wahlpflichtmodule Teil der Studien- und Prüfungsordnung sind und somit zentral veröffentlicht werden.
Für Studis in den meisten Studiengängen ändert sich nichts. Für einige hört damit jedoch das Hinterherrennen und Suchen nach dem nun gültigen Modulkatalog auf und es verbessert sich evtl. die Qualität der Module, da der Gremienweg nun unmissverständlich klar gestellt ist.

Inhaltliche Änderungen an der AllgStuPO, die zweifelsohne nötig sind, sollen noch im kommenden Semester beschlossen werden.
Eine Sammlung hierfür wurde bereits begonnen. Es gibt ebenfalls einen ISIS-Kurs in dem über Auslegung bestimmter Paragraphen diskutiert wird und Regelungslücken sowie weitere Änderungsbedarfe diskutiert und gesamelt werden.
Schaut doch mal vorbei und diskutiert mit. Das ist auch für alle Studierenden interessant.


4. neue internationale weiterbildende Masterstudiengänge in El Gouna

Die TU Berlin unterhält einen Außenstandort in El Gouna (Ägypten). Dieser wurde von einem TU-Alumni gesponsort. Dort werden ausschließlich sogenannte Weiterbildende Masterstudiengänge, also Master mit Studiengebühren, nach deutschem Prüfungsrecht angeboten.
Da einige Studienbewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen für die bisherigen 3 Master nicht ganz erfüllten, wurden ihnen nun 2 „neue“ Master zurecht geschneidert. Ziel war es dabei, die Kapazität des Standortes auszunutzen, also mehr Studierende dort hin zu holen. Auch wenn es ein verlockender Gedanke sein mag, noch mehr reiche Kids in die Wüste zu schicken, gibt es genug Kritik an den Studiengängen. Die beiden Neuen unterscheiden sich kaum von einem der Bisherigen. Es ist also fragwürdig, warum nicht einfach die Zugangsvoraussetzungen gelockert und somit die Studierendenzahlen erhöht wurden. Das nötige Grundwissen kann auch so vorausgesetzt werden. Wer die entsprechenden Kenntnisse noch nicht mitbringt, beginnt den Master halt auf eigene Verantwortung und muss sich ggf. halt die fehlenden Kompetenzen parallel aneignen. Damit hätten wir zusätzliche Kosten und vor Allem Verwaltungsaufwand, den jeder neue Studiengang mitbringt vermeiden können. Das ist letztlich Arbeitsbelastung der Angestellten in Abteilung I (Immatrikulation und Prüfungen), die ja schon bei den hiesigen Studiengängen oft kaum mit der Bearbeitung hinterher kommen. Darüber hinaus werden für diese Studiengänge je zwei Juniorprofessuren und WM-Stellen geschaffen, die sich – wie bei allem, was in El Gouna angeboten wird – 100%ig aus den Studiengebühren finanzieren sollen. Fallen jedoch die Bewerberzahlen nicht so hoch aus, wie erhofft, bleibt die TU auf den Kosten sitzen.
Allgemeine Kritik an dem El-Gouna-Konzept, durch das u.a. eine reiche Elite durch die TU, als öffentliche Einrichtung befördert wird, kam am Rande natürlich auch wieder auf – interessanterweise diesmal durch einen Prof. initiiert.
Am Ende wurde u.a. mit festgehalten, dass alle Studiengänge und die Einrichtung El Gouna in den kommenden Jahren grundständig evaluiert werden, vorrangig im Hinblick auf Nutzen, Risiken und Sinnhaftigkeit für die TU. Die Einrichtung dieser beiden neuen Studiengänge ist mit knapper Mehrheit durchgegangen.


5. Änderung der StuPOs der Ba-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik

Hier wurden die Studienordnungen im Vorfeld im Wesentlichen „schön gerechnet“. Angeblich erhöhen sich die Anteile Wahlpflicht (WP) und freie Wahl (W) durch diese Überarbeitung deutlich.
Schaut man genauer drauf, wird schnell ersichtlich, dass das nicht stimmt.
In Elektrotechnik findet sich ein WP-Bereich, bei dem 12 LP aus einem „Katalog“ gewählt werden müssen, in dem sich jedoch nur zwei Module à 6 LP „zur Auswahl“ befinden.
In der Medieninformatik besteht der 20LP-Wahlbereich aus einem 5-15LP Berufspraktikum. Praktika sind in keinem anderen Studiengang Module oder gar Teil des freien Wahlbereiches. Es ist Pflicht und zwar als Studienleistung und nicht als Modul.
Das Gravierende an diesen Studiengängen ist jedoch das jeweilige 1. Semester. Alle Module des ersten (und teilweise auch zweiten) Semesters – mit Ausnahme eines zweisemestrigen Monstermoduls aus LinA und Ana I – werden als Portfolioprüfung (PP) geprüft. PP ist grundsätzlich nichts Schlechtes, allerdings müssen diese deutlich früher verbindlich angemeldet werden, nämlich bis maximal 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Das lockt Studierende, die frisch von der Schule kommen und den Aufwand noch nicht abschätzen können, in die Falle, in allen Modulen das Prüfungsverfahren zu beginnen. Eigentlich ist die Unileitung derzeit bemüht, die Studieneingangsphase zu entspannen und aufzulockern. Das wird durch diese StuPOs konterkariert.
Unsere Zielstellung war hier, die StuPOs zur Nachbesserung wieder in die Fakultät zurück zu weisen. Leider wurden wir auch hier überstimmt.


6. Neufassung der StuPOs der Ma-Studiengänge Elektrotechnik, Computer Science (fka Informatik), Computer Engineering (fka Technische Informatik)

Nach der Umstellung der zugehörigen Bachelorstudiengänge von 7 auf 6 Semester wurden nun diese Masterstudiengänge von 3 auf 4 Semester umgestellt. Dabei wurden Studierende bei der Bearbeitung von Anfang an ignoriert. Es gab zwar Gespräche und diverse Gremiensitzungen, allerdings fielen die StuPOs kurz vor der Sitzung der zuständigen Ausbildungskommission plötzlich vom Himmel – bzw. wurden von einigen Profs im stillen Kämmerlein zusammengeschustert. Danach wurden daran zwar noch Änderungen vorgenommen, aber nur solche, die von Professor*innen vorgeschlagen wurden. Eine entsprechende Protokollerklärung, die diese Verfahrensfehler auf dem Gremienweg offenlegen sollte, wurde seitens der Fakultät zunächst „vergessen“ weiter zu leiten. Schon allein deshalb hätten diese StuPOs in die Fakultät zurückgewiesen werden müssen.
Der entscheidende Fehler an allen StuPOs: Der mögliche Übergang von Studierenden aus einem 7-Semestrigen Bachelor in den 4-semestrigen Master, für den keine rechtssichere Lösung präsentiert werden konnte. Das Problem ist hierbei, dass im alten Bachelor bereits Pflicht und Wahlpflicht Module aus den neuen Mastern belegt werden mussten. Sind diese jedoch einmal Bestandteil eines Abschlusses gewesen, können sie nicht noch ein zweites Mal angerechnet werden. Die Fakultät sagte zwar eine großzügig ausgelegte Anerkennung von Modulen zu. Deren Rechtssicherheit darf jedoch bezweifelt werden.


7. Neufassung StuPO des weiterbildenden Masters Real Estate Management

Wieder ein weiterbildender, also zu bezahlender, Masterstudiengang. Ganz davon abgesehen, dass wir das Konzept von Studiengebühren ablehnen, gibt es an diesem auch noch mehr auszusetzen. Erst im Rahmen der Vorbereitung der AS-Sitzung wurde bekannt, dass dieser Studiengang berufsbegleitend sein soll, davon steht jedoch kein Wort in der StuPO. An berufsbegleitende Studiengänge werden naturgemäß andere Ansprüche gestellt. Module müssen Abends oder am Wochenende angeboten werden und das gesamte Pensum muss neben dem Berufsleben schaffbar sein. Dies ist hier jedoch nicht gegeben. Ein Beispiel: Die Masterarbeit hat einen Umfang von 25 LP (entspricht einer Bearbeitungszeit von 750 h) und soll innerhalb von 20 Wochen bearbeitet werden. Das bedeutet eine wöchentliche Arbeitsbelastung (allein durch die Masterarbeit) von 37,5 h pro Woche. Das ist zusätzlich zu einer 40h-Woche kaum machbar.
Alle Bedenken wurden im AS mehrheitlich ignoriert.


8. Besetzung einer W3-Professur Aerodynamik

Dieses Verfahren dauert in der Fakultät schon geraume Zeit an. Die Stelle ist de facto seit einigen Jahren unbesetzt. Umso mehr verwundert es, dass die eingereichte Reihung der drei vorgeschlagenen Personen nicht anhand der Unterlagen belegbar ist. Das Gutachten der Berufungskommission (i.d.R. von der/dem Vorsitzenden geschrieben) ist widersprüchlich und legt sehr unterschiedliche Maßstäbe an die Kandidat*innen. Ohne hier ins Detail gehen zu können, kann festgehalten werden, dass die Fakultät hier auch in unserem Sinne freiwillig nocheinmal nachbessert. Auch wenn das das Warten auf eine*n neue*n Professor*in verlängert – ein Scheitern und anschließendes Neuaufrollen des Verfahrens wäre schlimmer.


9. Haushaltskonsolidierung

Die TU Berlin schleppt seit einigen Jahren eine jährliche Pauschale Minderausgabe (PMA) von 10 Mio. Euro mit sich rum. Pauschale Minderausgabe ist dabei die Differenz zwischen Einnahmen (Landeszuschüsse und Drittmittel) und den absehbaren Ausgaben. Dabei fehlen 10 Mio. Euro, die im laufenden Jahr irgendwie eingespart werden müssen. Zum großen Teil geht das zu Lasten der Ausstattung mit Wissenschaftlichen Mitarbeitern, indem Stellen einige Monate nicht besetzt bzw. nicht verlängert werden. In den letzten Jahren zeigten Prognosen, dass die PMA 2016 und 2017 aus strukturellen Gründen um jeweils 3 Mio. ansteigen und daraufhin jährlich 16 Mio. Euro betragen wird.
Anfang diesen Jahres stellte das Präsidium ein Papier vor, in dem dieser Entwicklung mit Personalkürzungen auf fast allen Ebenen (alle bis auf Profs.) entgegen gewirkt werden sollte. Die Kürzungen erwiesen sich als sehr pauschal und nicht realitätsnah umsetzbar. Zusätzlich wurden durch nicht weiter benannte Zusammenlegungen von Werkstätten und Laboren Einsparpotentiale eröffnet.
Vier Monate lang widmete sich der Haushaltsausschuss der Problematik anwachsende PMA und Analyse der Vorschläge des Präsidiums, wobei wir mitunter zu wöchentlichen Sitzungen tagen „durften“. Nun stehen den eher willkürlichen Sparplänen des Präsidiums konkrete, systematische Prüfaufträge entgegen, die im kommenden Frühjahr beendet sein und dann zu begründbaren Strukturveränderungen führen sollen.
Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses wurden nur ersteinmal andiskutiert (es blieben nur ca 10 Min.) und in wesentlichen Teilen vom Präsidenten ablehnend begegnet.
Wir dürfen gespannt sein, was die kommende Sitzung diesbezüglich bringt.

749. AS – Diplom-Auslaufen mit Ausnahme für Härtefälle

Etwas verspätet möchte ich Euch heute über die vergangene Sitzung des Akademischen Senates berichten.

Zur Abwechslung war es mal eine etwas dünnere Einladung mit weniger brisanten Tagesordnungspunkten. Einziges Highlight Waren die Änderungen an der sog. Auslaufsatzung (Satzung zum letztmaligen Ablegen von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom und Magisterstudiengängen).

Der Antrag wurde vom AStA eingereicht und bereits auf der 748. Sitzung umfassend beraten und anschließend vertagt mit der Auflage diverser rechtlicher Klärungen.
Wir haben daraufhin im Vorfeld der vergangenen Sitzung intensive Gespräche mit der zuständigen Abteilung geführt und eine rechtssichere Härtefallregelung herausarbeiten können. Diese Änderung wurde mit überragender Mehrheit im AS beschlossen und ist rechtskräftig, sobald sie im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.

Die restlichen Punkte des ursprünglichen Antrages haben es leider nicht geschafft. Die Studierenden, die laut Studierendenstatistik noch in niedrigen Fachsemestern sind, waren lange Zeit (oder sind noch) in Urlaubssemestern. Daher zählte die statistikrelevante Fachsemesterzahl nicht weiter. Es fehlte also leider die Grundlage, hier die Fristen der betroffenen Studiengänge anzupassen. Die Änderung der Formulierung Anmeldung statt Ablegung von Abschlussprüfungen ist leider wegen fehlender Mehrheiten im AS heraus gefallen. Zudem war es auch unklar, ob die Berliner Senatsverwaltung solch eine Formulierung als gesetzeskonform akzeptiert hätte.

PS

158. Fakultätsrat der Fak 5 - 08.07.2015

Nach den letzten Sitzungen gab es endlich mal wieder eine ganz "normale" Runde.

Zunächst stellte sich ein neuer Professor vor. Herr Bardenhagen ist der Nachfolger von Herrn Thorbeck im Fachgebiet "Luftfahrzeugbau und Leichtbau".

Zum Masterstudiengang Space Engineering gibt es immernoch keine neuen Informationen. Momentan wird der Studiengang vom FG "Raumfahrttechnik" betreut.

Der PI-Raum ist im Einvernehmen mit den nutzenden Studis umgezogen worden. Wir wissen auch grad nicht wohin. ;-)

Die Zuweisung der Professur "Flugführung und Luftverkehr" wurde durch den Präsidenten weiter bearbeitet und soll noch diese Woche erfolgen. Danach kann das Berufungsverfahren starten.

Im Bereich des technischen und der Verwaltungspersonal soll es Einsparungen geben. Wie genau diese erfolgen sollen, wird zunächst einmal unter den Instituten geklärt, die dann einen Vorschlag machen sollen. Bis dahin kann die Fakultät die Einsparung in Form von Geld leisten. Danach werden sich die Fakultäten nochmal verständigen. Die Einsparungen sind nämlich mal wieder nicht sinnvoll auf die Fakultäten verteilt.

Der Preis für besonderes studentisches Engagement wurde dieses Jahr an Franziska Thiem vergeben. Die Preisverleihung und Laudatio erfolgt während der Vabene-Feier Ende November. Wir gratulieren und hoffen auf zukünftig mehr derart engagierte Studis, die vorgeschlagen werden.

Die Teilnahmelisten in Lehrveranstaltungen waren nochmal Thema im Fakultätsrat, nachdem unser Antrag, diese datenschutzkonform zu ändern, beim letzten Mal vertagt wurde.

In der Zwischenzeit hatten wir dazu noch ein Gespäch mit dem Dekanat.

Aus dem IWF kam wieder das Gleiche, wie beim letzten Mal. Anscheinend muss man da doch etwas deutlicher werden. Das haben wir dann auch getan und hoffentlich mit Erfolg. Sollten dort ab nächstem Semester weiterhin Listen mit der Kombination Name und Matrikelnummer auftauchen, gebt bitte Bescheid.

Ansonsten ist festzustellen, dass sobald das Dekanat etwas mitträgt, auf einmal große Einigkeit herrscht. Nur das IWF wollte nicht zustimmen.

Der Antrag ist so, wie von uns gestellt beschlossen worden. Ab nächstem Semester gibt es also neue Listen ohne Matrikelnummer.
Sollten noch alte Listen auftauchen, sagt uns Bescheid, wir kümmern uns dann darum.

Die Modullisten für das Wintersemester konnten noch nicht beschlossen werden, da sich der Prozess verzögert hat. Kein Problem, das wird dann der Dekan übernehmen. Die AK wird sich damit demnächst befassen.

In der Studienordnung Master Luft- und Raumfahrttechnik wurde der §5 zu den Voraussetzungen mit inkrafttreten der Zugangs- und Zulassungsordnung (ZZO) gestrichen. Klar, denn die ZZO regelt das dann.

Die ZZO ist inzwischen auf zentraler Ebene eingereicht. Dort herrscht allerdings gerade eine gewisse Überlastung, so dass es noch etwas dauern kann. Gar nicht so schlimm, dann können mehr Studis informiert und erreicht werden, was die Zulassungskriterien angeht.

Wer schon mal reingucken will, kann das hier. Dabei ist zu beachten, dass dort noch die falschen Anhänge mit den Kompetenzen dranhängen. Die korrekten Anhänge sind hier zu finden. (Die Links sind nur aus dem TU-Netz erreichbar.)
Demnächst werden wir auch breiter darüber informieren.

Die Termine für die Fakultätsratssitzungen im Wintersemester wurden festgelegt.

16.09.15 Feriensitzung bei Bedarf
21.10.15
28.10.15 Sondersitzung zu Zuweisungen
18.11.15
16.12.15
20.01.16
17.02.16
16.03.16 Feriensitzung bei Bedarf

Notiert es schonmal und kommt vorbei.

Es wurde eine Auswahlkommission für die Studiengänge der Fakultät gebildet.

Nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) muss für jeden NC-Studiengang eine Auswahlkommission entscheiden, wer zugelassen wird. Gerade für die Masterstudiengänge ist das interessant. Momentan gibt es das noch nicht. Formal wurde erstmal das Dekanat eingesetzt, die Arbeit liegt aber noch bei den Studiengangsbeauftragten. Es läuft gerade der Prozess, für alle Studiengänge ZZOs zu erstellen. Die Luft- und Raumfahrt war da der Pilot. Sind diese etabliert, gibt es für jeden Studiengang eine solche Kommission.

Momentan steht fest, dass dort Prüfungsberechtigte benannt werden müssen. Die Beteiligung von Studis sol geprüft werden. Wir sind gespannt.

Es wurde eine Stiftungsprofessur für "Psychoakustik" eingerichtet.

Dabei gab es noch einige Fragen zur Finanzierung über die zugesagte Laufzeit hinaus. Diese ist wohl zugesichert und die Begrenzung der Laufzeit kam von Seiten der TU. Stiftungsprofessuren werden von externen Einrichtungen bezahlt.

Positiv hervorzuheben ist, dass diese Professur ein volles Lehrdeputat bekommen soll. Das ist bei Stiftungsprofessuren meist nicht der Fall.

Für Berufungskommissionen wurden zwei wichtige Beschlüsse gefasst.

Einmal sollen Professorinnen aufgrund der erhöhten Belastung durch die Einbindung in sehr vielen Berufungsverfahren eine Anerkennung für das Fachgebiet erhalten, wie es auch schon die Vorsitzenden erhalten.
Zum Anderen soll die Anrechnung für die Vorsitzenden nur noch einmal pro Kommission erfolgen und nicht mehr jährlich. Es gab da wohl einige Kommissionen, die sehr lange gebraucht haben, und der Vorsitzende hat schön jedes Jahr kassiert, aber nichts getan.

Die Anerkennung geht an die Fachgebiete und nicht an die Personen.

Für die Institute soll es weiterhin die Förderung von IT wie bisher geben, dass 50.000€ im Jahr umlaufend verteilt werden, für zum Beispiel: Modernisierung von Rechnerpools, Beamer, etc. Das betrifft vor allem gemeinsam genutzte Einrichtungen und nicht direkt Fachgebiete.
Insofern kommt es vor allem der Lehre zugute.

Der Vorschlag, das Geld doch lieber für die anstehenden Einsparungen zu verwenden, wurde nicht weiter berücksichtigt. Dann hätte man demnächst nur noch uralte Rechner für die Studis zur Verfügung.

Und dann ging es noch in den vertraulichen Teil.

 

RN

Neuere Posts → Home ← Ältere Posts