EB104 Gremien-Blog

164. Fakultätsrat der Fak 5 - 17.02.2016

Schon wieder eine kürzere Sitzung.

Zunächst wurde der Frauenförderplan der Fakultät V beschlossen. Inhaltlich enthält dieser viele Absichtserklärungen und Verbesserungsvorschläge, in wie weit die Frauenförderung in der Fakultät umgesetzt werden könne. Konkrete Regelungen oder Sanktionen bei deren Nichteinhaltung sind jedoch nicht zu finden.
Unser Vorschlag einer Prüfung anonymisierter Bewerbungsverfahren für die Stellenbesetzung im wissenschaftlichen Mittelbau wurde mit in den Frauenförderplan übernommen.

Im Anschluss wurde der Haushaltsplan der Fakultät verabschiedet. Hiebei handelt es sich um Finanzmittel, die nicht an Personalstellen gebunden sind und nach Abzug zentraler Kosten auf die Fachgebiete aufgeteilt werden.
Diesmal kommt etwas mehr Geld in den Fachgebieten an als in den letzten Jahren, da die Fakultät mehr Mittel von der Zentrale zugewiesen bekommt.

Zuletzt wurde der Tutorenausstattungsplan der Fakultät beschlossen. Die Gesamtanzahl der Tutoren an der Fakultät ist im Vergleich zum Vorjahr etwa gleich geblieben. Allerdings gewinnen die Mechanik-Fachgebiete aufgrund der stark gestiegenen Hörerzahlen in den Mechanik-Grundlagenfächern etwa 50% mehr Tutorenstellen, welche aus anderen Fachgebieten abgezogen werden.

Anschließend wurden den Lehrveranstaltungen "Flugzeugsysteme für Bachelor" und "Praxis des Flugbetriebs" zusätzliche Tutorenstellen von insgesamt 80 Stunden pro Monat zugeteilt.

Der vertrauliche Teil ging dann auch wie beim letzten mal schnell rum.

FS

68. Sitzung der AK der Fakultät 5 - 11.02.2016

Die Ausbildungskommission durfte sich diesmal mit den Modullisten für die nächsten beiden Semester befassen.

Aufgrund der Umstellung auf SAP, können zum nächsten Wintersemester keine größeren Änderungen vorgenommen werden. Deshalb zwei Semester.

Im Master "Luft- und Raumfahrttechnik" wurde der Bereich der Ingenieursmethoden neu strukturiert. Das ist noch nicht ganz abschließend, die weitere Entwicklung soll der Studiengangs-AG übertragen werden. Es wurden aber weniger Module rausgestrichen, als vom ILR geplant.

Im Master "Biomedizinische Technik" wurde einiges umstrukturiert, da zwei Lehrende in den Ruhestand gegangen sind. Dort wird einiges nicht mehr angeboten, dafür ein neuer Bereich geschaffen.

Im Bachelor Verkehrswesen wurde der Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften erweitert um diverse planerische, methodische und soziologische Module. Damit wird der Bachelor in diesem Bereich studierbarer.

Der Studiengang ITM soll mittelfristig an die Fakultät 5 geholt werden.
Bisher ist dieser eigenständig organisiert in einer Kommission, statt einer Fakultät. Diese Kommission macht allerdings nichts und die Fakultät 5 übernimmt schon diverse Aufgaben. Unter anderem die Modullisten.
Da der Studiengang aber mal dringend überarbeitet werden muss, bemüht sich die Fakultät 5 um eine Lösung. Die Fakultät 3 ziert sich noch, die ist nämlich auch am Studiengang beteiligt. Wir hoffen, dass das bald eine Lösung findet. So ist der Bachelor momentan eher grausam strukturiert.

Insgesamt eine aufwendige und lange, aber notwendige Sitzung.

Es waren leider keine Professoren anwesend, dafür aber Gäste (Studis).

 

RN

 

388. Sitzung des Institutsrates ILR - 03.02.2016

Aufgrund einiger Terminüberschneidungen waren wir zu spät.

Passiert schon mal. Deshalb haben wir die für uns wesentlichen Themen, die Nachfolge von Prof. Luckner und die Fahrradstellplätze, per Mail eingereicht, dass auch ohne uns darüber gesprochen werden kann.

- Zuweisungsantrag Nachfolge Prof. Luckner

Hier soll es einen Sonderinstitutsrat in der letzten Ferienwoche zu geben. Da soll dann der Entwurf besprochen und abgesegnet werden, damit das noch pünktlich eingereicht werden kann.

- Fahrradstellplätze vor dem ILR

Dazu hatten die WiMis vor einiger Zeit schon mal eine Initiative gestartet. Wir haben das mal in Erinnerung gerufen. Es sieht wohl so aus, als tut sich nicht viel. Weiternerven.

- Die Brandlasten im Keller

Im Keller unter dem F11 gibt es wohl massenweise Akten und alte Unterlagen. Teilweise interessantes Zeug, teilweise Müll.
Das Zentralarchiv soll angefragt werden und vorher sehen alle Fachgebiete nochmal durhc, was sie gebrauchen können.Der Rest kommt weg.

Dazu gab es im Anschluss an die Sitzung eine Ortsbesichtigung.

 

RN

163. Fakultätsrat der Fak 5 - 20.01.2016

Mal eine kurze Sitzung, dafür trotzdem mit interessanten Diskussionen.

Vor der Fakultätsratssitzung gab es eine Lehrprobe in einem Habilitationsverfahren zu "Sicherheit bei Bau und Instandhaltung von Verkehrsinfrastrukturen". Leider kein guter Vortrag. Und einmal mehr ein wichtiger Grund, warum auch Studis bei Verfahren mitentscheiden sollten.

Danach ging es in die reguläre Sitzung.

Zunächst stellten sich zwei neue Mitarbeiterinnen in der Fakultätsverwaltung vor.
Mit beiden werden wir wohl öfter Kontakt haben. Eine kümmert sich mit um die Gremien, und die andere um Lehre und Studium.
Willkommen auch von uns.

Danach wurden die Modulkataloge beschlossen, bzw. sie wurden nicht beschlossen, da sie noch lange nicht so weit sind.
Das liegt diesmal daran, dass die Verwaltung auf SAP umgestellt wird im Rahmen des Student Lifcycle Managements (SLM) und deshalb die Modullisten und Modulkataloge für die nächsten beiden Semester zusammen erstellt werden sollen. Allen ist klar, dass das nicht funktionieren kann, aber man bemüht sich. Es ist aber eben auch doppelte Arbeit und war in der Frist nicht zu schaffen.
So wurde der Dekan beauftragt, die Listen nach Beschluss der Ausbildungskommission zu genehmigen.

Weiterhin beschlossen wurden Servicemodule für "Fahrzeugtechnik auf Lehramt" und "Medientechnik". Zwei Studiengänge, die von unserer Fakultät Module in Anspruch nehmen wollen.

Dann ging es um die Zulassungszahlen für die Studiengänge der Fakultät.
Eine kleine Dikussion entspann sich darum, wie man die höheren Fachsemester des PI-Masters öffnet. Die sind nämlich noch beschränkt.
Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Zulassungszahlen für die nächsten zwei Semester.
Diese werden allerdings regelmäßig überbucht und auch mehr Leute eingeschrieben.
Dennoch sind sie eine nach Kapazitätsrechnungen erstellte Größe und in politischen Verhandlungen gegenüber dem Präsidium und dem Berliner Senat wichtig. Aussage: Wir nehmen schon weit mehr Leute auf, als wir eigentlich müssten.

Die Diskussion um Sperrvermerke und Geheimhaltungsklauseln in Abschlusarbeiten wurde nochmal von uns angestoßen.
Und endlich gibt es auch mal eine fundierte Debatte dazu. Dazu gab es ein Gespräch des Präsidiums mit den Prüfungsobleuten.
Hauptknackpunkt ist die Haftung, wenn doch etwas von der Arbeit bekannt wird. Da gab es woanders schon Forderungen in sechsstelliger Höhe.
Mit Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung würde derjenige auch die entsprechende Haftung übernehmen, also auch der Studi. Dabei weiß der noch nicht einmal, wo die Arbeit überall in der Uni rumliegt, oder auf welchen Wegen die transportiert wird. Als Studi kann man das also nicht garantieren, steht aber in der Haftung. Gleiches gilt auch für den Prof. und alle anderen Unterzeichner. Ein unkalkulierbares Risiko.
Sperrvermerke sind da noch schlimmer, da die Prüfungsausschüsse diese nichtmal zur Kenntnis bekommen, aber mit in der Haftung stehen. Das geht rechtlich nicht.
Deshalb sieht auch keine Regelung solche Vermerke vor. Der Beschluss der Prüfungsausschüsse ist also nur, sich an die geltende Rechtslage zu halten.

Die Angst, keine Arbeiten in der Industrie mehr schreiben zu können, ist unbegründet. Dazu hatten diverse Profs. von ihrem Erfahrungen berichtet. So ist es für die Industrie natürlich einfach, solche Vereinbarungen zu fordern und pauschal alles als geheim zu erklären. Macht der Prof. nicht mit, geht die Industrie auf einen Sperrvermerk runter. Und wird auch das abgelehnt, so ist das auf einmal gar kein Problem mehr und nichts wird mehr gefordert. Erstaunlich, nicht. Und das bei nahmhaften und auch großen Firmen verschiedenster Branchen.
Ein übliches Mittel solche Klauseln zu umgehen ist, zwei Versionen einer Arbeit anzufertigen. Eine mit geheimen Daten, die auch Unternehmen bleibt und eine mit normierten oder dimensionslosen Größen für die Uni. Dabei ist darauf zu achten, dass nur die Arbeit für die Uni bewertet wird, und dort natürlich auch noch alles nachvollziehbar sein muss.

Wir haben uns für eine Übergangslösung eingesetzt, die es wohl nicht geben wird. War aber auch zu erwarten.
Was uns aber gelungen ist, dass die Fakultät endlich einmal kommunizieren soll, was dahinter steht, und woher dieser Beschluss kommt. Da haben auch alle eingesehen, dass die Kommunikation schlecht war. Wäre das besser angegangen worden, hätte es auch keine große Aufregung gegeben.

Wir begrüßen immernoch den Beschluss und die Botschaft daraus an Industrie und Studis. Wie auch unserem Semesterrundschreiben zu entnehmen ist.

Nach diesem doch sehr ausführlichen und wichtigen Punkt, ging es zügig dem Ende entgegen.

Die Besetzung der Berufungskommission für Psychoakustik wurde beschlossen.

Die Termine für Fakultätsratssitzungen im Sommersemester wurden festgelegt. Zu finden demnächst im Kalender.

Es wurde sich über die Zuweisung von Post-Doc Stellen unterhalten. Also Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter, die für Leute mit Promotion ausgeschrieben werden und entsprechend andere Aufgaben haben. Diese Stellen sollen dann zur Habilitation führen.
Eine solche Stelle wurde dann auch gleich zugewiesen. Daran hatte sich auf der letzten Fakultätratssitzung die Debatte entzündet.

Und zum Schluss wurde beschlossen, welche Professuren in der Sondersitzung Anfang Mai zur Debatte stehen für eine Neubesetzung oder auch nicht.
Nach den Debatten der letzten Zeit um die Innovationsprofessur und damit die Streichung einer Professur der Fakultät wird es eine Konkurrenzsituation zwischen "Schienenfahrwege und Bahnbetrieb" mit der "Technischen Akustik - Körperschall" geben. Daneben werden die Professuren für "Strukturmechanik und Strukturberehcnung" und "Flugmechanik, -regelung und Aeroelastizität" zur Debatte stehen.
Die Institute sollen Anträge stellen, es können aber auch von anderen Instituten Anträge kommen und dann wird es mehr Konkurrenz geben.
Dazu wurde auch noch das Verfahren etwas verändert, um das zu beschleunigen.
Wir sind gespannt und werden uns weiter für den Erhalt des Verkehrswesens einsetzen.

Der vertrauliche Teil ging dann auch noch schnell rum und so waren wir in zwei Stunden fertig.

RN

755. AS - Protokollerklärung zum TOP 12 - Änderung der Satzung der TUB über hochschuleigene Auswahlverfahren

Anbei die im vorigen Post (Bericht zur 755. AS-Sitzung) angesprochene Protokollerklärung, die sowohl für die Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren, als auch für jegliche Zugangs- und Zulassungsordnungen der TUB gilt.

 

Protokollerklärung zu TOP 12 / 755. AS – „Änderung der Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren“

Ich habe mich bei der Abstimmung zur Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren enthalten und möchte dies kurz begründen. Diese Erklärung kann ebenfalls als Begründung in Abstimmungsfällen jeglicher Zugangshürden (z.B. Zugangs- und Zulassungsordnungen) verstanden werden.
Bildung ist ein Grundrecht und Bildung ist Allgemeingut. Kein Mensch und keine Institution darf sich anmaßen, den Zugang dazu in irgendeiner Form zu verwehren. Dies wird jedoch mit der „Auswahl“ von Bewerber*innen, die in ein Zulassungsverfahren aufgenommen werden, getan und damit massiv in das Recht auf freie Bildung eingegriffen. Solchen Regelungen kann ich als AS-Mitglied, aber auch generell als Mensch mit Gewissen nicht zustimmen. Der Grund dafür, dass ich nicht explizit gegen diesen Beschluss gestimmt habe, liegt im reinen Sachzwang, der den Hochschulen durch den Berliner Senat auferlegt wird.
Die eklatant mangelnde Ausstattung der Hochschulen – sei es die finanzielle Ausstattung oder die maroden Gebäude, die trotz Landesbesitz nicht von Diesem direkt instand gehalten werden – wird verstärkt durch stetig wachsende Auflagen, was von dieser Mangelausstattung finanziert werden soll. So müssen die steigenden Pensionen der Professor*innen sowie vom Land verhandelte
Tarifaufwüchse ohne, im gleichen Maß steigende, Zuwendungen des Landes getragen werden. Weiterhin kommen Auflagen zu Maßnahmen, wie Drittmitteleinwerbung hinzu, welche zunächst erst einmal Kosten (sowohl monetär als auch zeitlich) verursachen, um im günstigsten Fall Drittmittel zu erhalten, die nicht frei und in der Regel nicht dort verwendet werden können, wo sie
gebraucht werden.
Unter diesen Umständen kann es diese Universität nicht bewerkstelligen, Ihrem Auftrag als Bildungseinrichtung für alle Menschen beizukommen und gleichzeitig ein vertretbares Niveau der Ausbildung zu gewährleisten. Auch wenn es in den meisten Studiengängen theoretisch möglich wäre, alle Bewerber*innen aufzunehmen, so wäre Dies in Anbetracht mangelnder Ressourcen für alle immatrikulierten gar keine adäquate Bildung mehr (z.B. in Sachen Betreuungsverhältnis und Raumknappheit).


Meine Enthaltung, anstatt einer Gegenstimme, steht folglich im Kontext dieser Mangelverwaltung und meiner gleichzeitigen Verantwortung als akademischer Senator, die Wissensvermittlung, zumindest an einen möglichst großen Kreis von Personen zu gewährleisten. Ich hoffe, hiermit nicht nur die immer wieder aufkommende Verwirrung vieler Senator*innen, über meine Weigerung derartiger Beschlüsse im Block mit anderen abzustimmen, auflösen zu können, sondern hoffe vielmehr auf weitere Personen, die es mir gleich tun und den Mangel nicht aktiv legitimieren.

PS

755. AS 13.01.2016

Nach einer Unterbrechung von einigen Sitzungen, aufgrund terminlicher Überlastung, gibt es nun mal wieder einen Bericht aus dem Akademischen Senat.

Kernpunkte der Sitzung am 13.1.2016 waren:
1. Modifizierung des sogenannten LinF-Systems der Leistungsbezüge von Professor*innen
2. Das Gleichstellungskonzept der TU Berlin
3. Einsetzung eines Nachhaltigkeitsrates
4. Änderung der Satzung über hochschuleigene Auswahlverfahren
5. Zugangs und Zulassungsordnung für Master Luft- und Raumfahrttechnik

 


1. Modifizierung LinF-Systems

Professor*innen bekommen seit Einführung der sog. W-Besoldung Leistungszuschüsse zum Grundgehalt die entsprechend angehäufter LinF-Punkte steigen. Dabei werden vorrangig eingeworbene Drittmittel – also Gelder von außeruniversitären Einrichtungen und Firmen – gezählt, aber auch die Anzahl betreuter Promotionen. Lehrleistungen gehen in dieses Bewertungssystem nicht ein, obwohl vielerorts gefordert.
Weil in den vergangenen Jahren die Summen der Drittmittel immens gestiegen sind und dadurch einen deutlich größeren Anteil an den Gesamt-LinF-Punkten ausmachen, wurde hier eine Neubewertung nötig - nicht nur, aber auch aufgrund Inflation.
Statt bisher 0,4 Punkte pro verausgabten tausend Euro Drittmitteln, wurde nun eine Staffelung eingeführt.
Die 0,4 Punkte gibt es nur noch bis 500 T€ (= 500.000 €). Darüber hinaus sinkt die Bewertung bis 1 Mio. € auf 0,3 Punkte, bis 2 Mio. € auf 0,2 Punkte und danach 0,1 Punkt je tausend Euro.
Das bedeutet, dass riesige Geldsummen etwas weniger gewichtet werden. Gleichzeitig wurde eingeführt, dass bei der Betreuung von Promotionen (analog zu Habilitationen) zwischen tatsächlicher Betreuung und lediglich Erstellung des Zweitgutachtens unterschieden wird. Bisher haben mitunter auch Zweitgutachter*innen die vollen Extra-Bezüge kassiert, ohne Doktorand*innen betreut zu haben, oder gar zu Gesicht bekommen zu haben.

Letztlich stellte dies also eine durchaus sinnvolle Anpassung eines unmöglich schwachsinnigen Systems dar. Dennoch kam es zu sehr langen und ausschweifenden Diskussionen. Insbesondere forderte beispielsweise Frau Feldmann (Professorin auf der Fakultätsliste der Fak IV), dass Professor*innen, die dadurch Punkte verlieren, andere Parameter aufgewertet werden sollen. Frei nach dem Motto: „Egal, wie sich der Bewertungsschlüssel zusammensetzt, solange sich für mich am Ende nichts ändert“. Andere Professoren argumentierten eher dahingehend, dass nun kein(!) Anreiz mehr bestünde, überhaupt Drittmittel einzuwerben.
Dieser Ansatz wird insbesondere dann abstrus, wenn mensch bedenkt, dass eingeworbene Drittmittel ohnehin dem Fachgebiet zugute kommen, ganz zu schweigen von dem Ansehensgewinn in der Wissenschaftlichen Community durch Kooperationen. Letztlich geht es also einigen Damen und Herren offensichtlich nur darum, dass ein möglichst großer Anteil der eingeworbenen Drittmittel im privaten Geldbeutel landet. Scheiß auf Forschungsergebnisse, auf Geld für die unterfinanzierte Hochschule und auf wissenschaftliches Standing des eigenen Fachgebietes oder der Uni.

Zum Glück teilten nicht alle Professor*innen diese Ansicht. Somit wurde der Antrag mehrheitlich befürwortet.

 

2. Das Gleichstellungskonzept der TU Berlin

In zweiter Lesung (also nach Behandlung auf der Dezember-Sitzung) wurde nun auch ein sog. Gleichstellungskonzept verabschiedet. Gemeint ist damit die faktische Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen. Ganz davon abgesehen, dass diese Form der Gleichstellung in heutigen Gender-Debatten deutlich zu kurz greift und „Gleichstellung“ auch auf andere Aspekte als auf Geschlecht bezogen werden könnte, erfüllt dieses Konzeptpapier nichteinmal den eigenen Anspruch.
Tatsächlich gibt es seitenwiese Analysen, welche Hürden für Frauen in unterschiedlichen Karierewegen und -stufen bestehen. Jedoch sind die verabschiedeten Maßnahmen eher eine wohlwollende Geste, als ein Ansatz zu realen Änderungen.
Nach wie vor bedarf es dem Umdenken vieler konservativer Männer und einiger „nach-mir-die-Sintflut“-Karierefrauen, bevor aus der theoretischen Chancengleichheit auf dem Papier eine reale Gleichstellung der (beiden) Geschlechter werden kann.
An dieser Stelle möchte ich allen Studentinnen, insbesondere (aber nicht nur) in den Ingenieurwissenschften deutlich mitteilen: Ihr seid nicht alleine! Ja, ihr seid hier willkommen und ja ihr seid in technischen Fächern richtig und ja, ihr könnt das (mindestens) genauso gut wie Männer, auch wenn die Kerle um Euch herum oder gar Professoren etwas anderes sagen bzw. andeuten.

 


3. Einsetzung eines Nachhaltigkeitsrates

Nachhaltigkeit – das Zauberwort dieses Jahrhunderts. Alle wollen es, in jedem (Forschungs-)Antrag und Studiengangsziel muss es vorkommen, aber niemensch hat eine allumfassende Definition und kaum jemensch kann diese konkret im Alltag umsetzen. Gravierender wird dies im Angesicht einer über 70 Jahre (oder 246 Jahre – je nachden, wie mensch zählt) gewachsenen Universität, die insgesamt – mit all ihren Teilen und in allen Aufgaben – nachhaltig sein will.
Um im Brückenschlag zwischen Lehre, Forschung, Verwaltung und Ausbildung ein, wenigstens TUB-weit einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit zu erarbeiten und sukzessive auch Vorschläge für die letztendlich reale Umsetzung zu machen wurde nun ein Nachhaltigkeitsrat, formal als ständige Kommission des Akademischen Senates eingerichtet. Der Antrag geht ursprünglich auf die Idee einer studentischen Nachhaltigkeitsinitiative zurück und wurde von uns zusammen mit der Reformfraktion zum Antrag ausgearbeitet. Nach langen Diskussionen auf der Dezembersitzung, haben nun die Gegner*innen eingesehen, dass es politischer Selbstmord wäre, die reale Nachhaltigkeit zu bekämpfen, die sie selbst auf dem Papier fordern. Somit wurde der Rat bei lediglich 5 Enthaltungen einstimmig eingerichtet.
Bedenken hatten vor allem mal wieder unsere „lieben“ Professor*innen der Fensterfraktion, die ihre eigene Autorität und Kompetenzen untergraben sahen und insbesondere einem paritätisch (aus allen Statusgruppen zahlenmäßig gleichmäßig) zusammengesetzten Gremium nicht zutrauten, sich mit der Universität allumfänglich – quasi universell – auseinander zu setzen. Sowas könnten doch Studis, WiMis und Verwaltungspersonen gar nicht.
Einen verzweifelten Versuch, den Rat zu kippen oder zumindest zu verzögern unternahm die Professoren-Liste IUP in Persona von Professor Behrend kurz vor der Sitzung. Als klar wurde, dass der Präsident (Prof. Thomsen) nicht an der Sitzung teilnehmen kann und sich (durch die ebenso wichtige) 1. Vizepräsidentin vertreten lässt, sollte der TOP Nachhaltigkeitsrat vertagt werden. Was natürlich abgelehnt wurde – u.a. angesichts der Unterstützung, die Herr Thomsen in Form von einer aus seinem Finanztopf finanzierten „Geschäftsstelle“ bereits in der Dezembersitzung verdeutlichte.
Offen ist derzeit lediglich die Stellung der im Antrag aufgeführten 3 externen Mitglieder, da diese in Kommissionen des AS nicht vorgesehen sind. Die Rechtsaufsicht der Akademischen Selbstverwaltung prüft noch, ob diese Externen, sofern überhaupt als Mitglieder benennbar, dann auch Stimmrecht hätten. Das stünde aber dem Rat als solchen nicht mehr im Wege. Wir sind gespannt auf hoffentlich viele Freiwillige, die diesen Nachhaltigkeitsrat inhaltlich begleiten.

 


4. Änderung der Satzung über hochschuleigene Auswahlverfahren

Die Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren regelt auf zentraler Ebene den Rahmen, der gegebenenfalls duch Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZZO) in den einzelnen Master-Studiengängen konkretisiert oder durch diese ersetzt wird. Kurz gesagt: Es wird durch diese Satzung festgelegt, wie in zulassungsbeschränkten Studiengängen letztlich die Studienbewerber*innen ausgewählt werden, die eine Zulassung erhalten. Dies geschieht zwar grundsätzlich auch nach Note des vorangegangenen Studiengangs, aber z.B. auch nach „Passgenauigkeit“ des Bachelors.
Genau für diese passgenauigkeit gab es nun eine Auflage der Senatsverwaltung Bildung und Wissenschaft Berlin und zwar wurde verordnet, dass es für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang eine Angabe von Referenzstudiengängen geben muss, die als Idealvoraussetzung gelten. Die Passgenauigkeit wird letztlich mit einem Punktesystem angegeben. Aber wofür genau die vollen Punkte vergeben werden, war bislang nicht genau geklärt. Auch wenn diese, nun nachgeschobene Regelung nachvollziehbar ist, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten, da wir gundsätzlich Einschränkungen beim Zugang zu Bildung ablehnen. Zu detaulierteren Hintergründen haben wir eine Protokollerklärung zu diesem Tagungsordnungspunkt verfasst, die ich separat im Anschluss poste.


5. Zugangs und Zulassungsordnung für Master Luft- und Raumfahrttechnik

Als erster Studiengang der Fakultät V erhält der Masterstudeiengang Luft- und Raumfahrttechnik eine Zugangs- und Zulassungsordnung. Diese regelt den genauen Prozess und die Auswahlkriterien zur Zulassung für Bewerber*innen.
Hier gilt abstimmungstechnisch das Selbe, wie bei der Satzung über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren, weshalb wir uns auch hier enthaten haben. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Ordnung haben wir innerhalb der Gremien der Fakultät V bereits seit fast einem Jahr begleitet. Daher ist diese Ordnung den Umständen entsprechend so „gut“ wie derzeit möglich. Näheres zum Abstimmungsverhalten, könnt ihr der Protokollerklärung im folgenden Post entnehmen.

 

PS

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